Sonstiges III

-5 Tipps die Zeit bringen

-Worauf es bei der Kreditkarte ankommt

-8 Strategien gegen machtgierige Profis

-Vermieter legen großen Wert auf gute Umgangsformen

-5 Tips, wie Sie richtig vererben und schenken

-Was tun bei einem Wildunfall?

-Wann sind Zinsen Wucherzinsen?

-Rechtsanwälte für Spezialfälle

-Freiland oder Batterie - Verschlüsselte Angaben bei Eiern

-Unfall im Ausland - Polizei ja oder nein?

-So alt sind Autoreifen 

-Der Vertretercheck - So überprüfen Sie die Kompetenz

-Was bei Bewerbungsunterlagen nicht passieren darf

-Immer Geld für den Einkaufswagen

- Provisionen beim Abschluß-Was Ihr Vertreter bekommt

-Diskret zahlen

-Subventionen für Unternehmen und Existenzgründer

-Verjährungsfristen beachten

-USA: Richtig Trinkgeld geben

-Ausreichender Schutz auf Reisen

-Entschädigungsanspruch bei überbuchtem Flug

-Immer Geld für den Einkaufswagen

-5 Tips zur Ordnung auf dem Schreibtisch

-Der ideale Chef

-7 Tips für Ihre Spende

-”Blitz”-Verlobung schützt vor Strafe

-Die Steuerklassen

-Die sieben kaltblütige Konter

-Die 10 häufigsten Team-Fehler

-Mieterhöhung prüfen

-Acht Tips zum Gebrauchtwagenkauf

-Hilfe zum lernen - und was sie kostet

-Der falsche Umgang mit dem Chef

-Gefährliche Länder

-Die wichtigsten Firmenversicherungen

-Welche Vermögenswerte das Sozialamt für den Elternunterhalt nicht antasten darf

-Zehn goldene Regeln zum Umgang mit dem Chef

-5 Ratschläge, wie Sie ohne Sorgen feiern

-5 Tips, damit die Ordnung bleibt

-So testen Sie den Versicherungsberater

-Jetzt mehr Chancen auf Kindergeld

-Wie Sie die Texte in Autokleinanzeigen richtig bewerten

-Schutz für Hinterbliebene

-So können Sie Ihr Recht auch vor Gericht durchsetzen

-Versicherungen richtig managen

-Wichtige Klauseln bei Unfallversicherungen

-So finden Sie einen billigen Bauplatz

-Kinderförderung von Vater Staat

-Richtig versichert in allen Lebenslagen

-Die wichtigsten Tipps für Bausparverträge

-Welche Nebenkosten darf der Vermieter auf die Mieter umlegen

-Die wichtigsten Regeln zur Betriebskostenabrechnung

-Tipps für Bauherren - Nachteile vermeiden

INDEX


- ACHTUNG FALLE! -
-
BUSINESS & KARRIERE I. -
- BUSINESS & KARRIERE II. -
- FLIEGEN & VERREISEN -
- GELD ANLEGEN -
- GELD SPAREN -
- GELD VERDIENEN -
  - GEWINNSPIELE / WETTEN -
- HANDYS-, WEB-, PCTRICKS -
- INTERESSANTE URTEILE I. -
- INTERESSANTE URTEILE II. -
- INTERESSANTE URTEILE III. -
- KOSTENLOS -
- LIFESTYLE -
- MEDIZIN / GESUNDHEIT I. -
- MEDIZIN / GESUNDHEIT II. -
- MEDIZIN / GESUNDHEIT III. -
- MEDIZIN / GESUNDHEIT IV. -
- MIETEN & WOHNUNG -
- KARRIERE & BUSSINESS -
- SEX / LIEBE / PARTNERSCHAFT I. -
-
SEX / LIEBE / PARTNERSCHAFT II. -
-
SONSTIGES I. -
- SONSTIGES II. -
 - SONSTIGES III. -
 - SONSTIGES IV. -
-
STEUERTIPPS -
- SPEZIALINFORMATIONEN -
-
WIRTSCHAFT / BÖRSE -

TOPTHEMEN:
- DIE GEFÄHRLICHSTEN DROGEN -
- 30 TIPPS FÜR DIE REDE -
- DIE E-NUMMERN -
-
GEDÄCHTNISTRAINING -
- ERBE & TESTAMENT -
- GEKNACKTE PASSWÖRTER -
- DIE 1. MILLION -
- IHR GUTES RECHT -
- RECHTSFORMEN -

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Worauf es bei der Kreditkarte ankommt

Lassen Sie sich nicht von niedrigen Jahresgebühren blenden, viel entscheidender sind die Kosten für Barabhebung und Auslandseinsatz. In Deutschland reicht eine EC-Karte zum Geldabheben völlig aus.

Geldkarten:
Cash-Cards für den Geldautomaten machen wenig Sinn, wenn Sie eine EC-Karte besitzen. Auch Debit-Cards, die sofort das Konto belasten, bringen kaum mehr.

Kreditkarten:
Eine Charge-Card, die erst im Folgemonat abgerechnet wird, sollte es schon sein. Echten Kredit gewähren aber nur die Credit-Cards mit Teilzahlungsrecht.

Akzeptanzstellen:
Visa und Eurocard bieten die meisten Vertragspartner und Geldautomaten. American Express ist gut vertreten, Diners Club aber nach wie vor recht exklusiv.

Jahresgebühr:
Am besten kostenlos mit Girokonto. Einfache Karten kosten aber meist um 50 Mark, Goldkarten um 100 Mark. Achtung: Die Partnerkarte geht oft extra.

Sollzinsen:
Bietet die Kreditkarte ein echtes Limit, kostet das meist deutlich mehr als der Dispokredit. Tipp: Besser mit einer Charge-Karte einfach das Girokonto überziehen.

Habenzinsen:
Manche Karten locken mit drei Prozent Zins. Auf einem Cash-Konto bringt das Geld aber oft mehr. Rücküberweisungen sind zudem umständlich und teuer.

Bargeld:
Geldholen kostet meist ein bis zwei Prozent, manchmal aber sogar vier. Durchaus üblich ist dabei zudem eine Mindestgebühr von fünf oder sogar zehn Mark.

Auslandseinsatz:
Auch im Ausland wird eine Strafgebühr fällig. Sie liegt zwischen ein und vier Prozent. Zumindest in der Euro-Zone sollte die Bank auf diese Gebühr verzichten.

Versicherungen:
Nur wenn Sie eigentlich schlecht versichert sind - etwa keine Unfallversicherung haben - bringen die vielfach enthaltenen Zusatzpolicen wirklich etwas.

Serviceleistungen:
VIPs mögen viele angebotenen Extras goutieren, normalerweise braucht man sie nicht. Wie die Versicherungen verteuern sie die Karte nur.

 

 

 

Die Steuerklassen

Steuerklasse I
Ledige und geschiedene Arbeitnehmer sowie Verheiratete, deren Ehepartner im Ausland leben.

Steuerklasse II
Ledige und Geschiedene, denen der Haushaltsfreibetrag zusteht, wenn Kinder gemeldet sind, für die sie Kindergeld beziehen.

Steuerklasse III
Vereheiratete, wenn ein Ehepartner nicht arbeitet oder die Steuerklasse V wählt.

Steuerklasse IV
Verheiratete, die beide ein Gehalt beziehen.

Steuerklasse V
Trit für einen Ehepartner an die Stelle der Steuerklasse IV, wenn der andere III wählt.

Steuerklasse VI
Für die zweite oder weitere Lohnsteuerkarte, wenn der Arbeitnehmer mehrere Tätigkeiten ausübt. Diese Klasse immer für den schlechter bezahlten Job wählen.

 

 

 

5 Ratschläge, wie Sie ohne Sorgen feiern

1. Adventskranz:
Auf eine nichtbrennbare Unterlage stellen und feuerfeste Kerzenhalter verwenden. Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen lassen. Keine brennbare Gegenstände in die Näche des Kranzes stellen.

2. Weihnachtsbaum:
Kerzen von oben nach unten anzünden und umgekehrt löschen. Abstand zu brennbaren Gegenständen mindestens ein Meter. Vorsichtige greifen zur Fichte, denn Nordmanntannen brennen schneller.

3. Wundkerkerzen:
So aufhängen, daß glühende Teile nicht mit leicht brennbaren Gegenständen in Berührung kommen. Besser: die Kerzen nur im Freien verwenden. Vorsicht bei synthetischen Materialien: Die Funken können schnell Löcher einbrennen.

4. Küche:
Beim Flambieren, Feuer beim Fritieren oder Fondue: Flammen nie mit Wasser löschen, sondern einen Deckel darüberstülpen. Nie unter eingeschalteten Dunstabzugshauben flamibern, die Filter brennen wie Zunder.

5. Feuerwerk:
Feuerwerkskörper nur im Freien benutzen. Die Wohnung schützen: Alle Fenster zu, damit keine Raketen hineinfliegen, brennbare Gegenstände von Balkon und Terrasse entfernen.

 

 

 

7 Tips für Ihre Spende

1. Überlegen Sie sich, für welchen Zweck Sie spenden wollen.

2. Schauen Sie sich das Werbematerial der Organisation an. Wird sachlich über den Zweck und die Verwendung der Gelder berichtet oder auf die Tränendrüse gedrückt?

3. Organisationen, die mit Mitleid, Angst oder abstoßenden bildern werben, sollten Sie vergessen.

4. Spenden Sie gezielt. Wenn Sie Spenden auf viele Organisationen verteilen, entsteht hoher Verwaltungsaufwand.

5. Spenden an gemeinnützige Vereine können Sie von der Steuer absetzen. Ab 100 Mark brauchen Sie dafür eine Spendenbescheinigung. Unter 100 Mark reicht der Kontoauszug.

6. Bei Sammlungen an der Haustür: Lassen Sie sich den Spendenausweis mit Stempel der Ordnungsbehörde (Polizei/Landratsamt) zeigen.

7. Das DZI informiert über die Seriosität einer Organisation.

 

 

 

 

Welche Nebenkosten darf der Vermieter auf die Mieter umlegen

Grundsteuer:
Die Steuer für das Haus-Grundstück sowie für Garagengrundstücke, sofern der Mieter eine Garage gemietet hat.

Wasserversorgung:
Verbrauch, Grundgebühren, Zählerkosten, Kosten der Berechnung und Aufteilung.

Entwässerung:
Abwassergebühren, sofern vorhanden, auch die Kosten einer Entwässerungspumpe

Heizung:
Heiz- und Abgasanlage, Brennstoffe und Lieferung, Wartung und Verbrauchserfassung

Warmwasser:
Brennstoffe und Lieferung, Wartung und Verbrauchserfassung

Heizung/Warmwasser:
Kombinierte Anlagen, auch Wärmetauscher bei Fernwärme, Etagenheizungen

Fahrstuhl:
Betriebsstrom, Wartung, Überwachung (Notrufanlage) und Reinigung. Auch Mieter im Erdgeschoss müssen zahlen!

Müllabfuhr:
Öffentliche Gebühren, auch Straßenreinigung

Hausreinigung:
Lohnkosten und Reinigungsmittel, Ungezieferbekämpfung

Gartenpflege:
Kosten für Pflege und Neuanpflanzung, auch Auswechseln des Inhalts von Sandkästen. Auch Mieter ohne Kinder müssen zahlen!

Beleuchtung:
Zugänge, Flure, Treppen und Keller; Garagenbeleuchtung, sofern der Mieter dort einen Stellplatz hat.

Schornsteinfeger:
Kehrgebühren nach der Gebührenordnung.

Versicherungen:
Versicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherung, haftpflicht für Aufzug und Öltank.

Hauswart:
Gehalt, Sozialbeiträge

Antenne/Kabel:
Wartung, Einstellung, bei Kabel auch fremde Gebühren.

Wascheinrichtungen:
Strom, Überwachung, Prüfung, Wasserversorgung, sofern nicht anderweitig abgerechnet.

Sonstiges:
Feuerlöscher, Müllschlucker, Luftungsanlage, Dachrinnenreinigung, Blitzableiter

 

 

 

 

Die wichtigsten Regeln zur Betriebskostenabrechnung

Streit um die Betriebskostenabrechnung ist die häufigste Ursache für Differnzen zwischen Mietern und Vermietern. 26% aller Rechtsberatungen bei den Mietervereinen drehen sich um dieses heikle Thema.

Abrechnungspflicht:
Leistet der Mieter Vorauszahlungen, muss der Vermieter innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Abrechnung vorlegen. Bei Sozialwohnungen beträgt die Frist 12 Monate, bei frei finanziertem Wohnraum fehlt eine entsprechende Regelung. Wenn der Vermieter sichnach erfolgter Ablesung ungebührlich viel Zeit lässt, sollte der Mieter die Abrechnung anmahnen. Im Extremfall kommt auch eine Zurückbehaltung von Betriebkostenvorauszahlungen in Betracht.

Abrechnungszeitraum:
Grundsätzlich 12 Monate. Der Abrechnungszeitraum braucht nicht dem kalenderjahr zu entsprechen.

Verständlichkeit:
Die Abrechnung muss auch für Personen verständlich sein, die sichnoch nicht mit der Materie befasst haben. Dazu gehört eine klare Aufschlüsselung der Kostenarten und -beträge, eine gewisse Einarbeitungszeit ist dem Mieter zumutbar. Unzulässig sind Klauseln, nach denen die Abrechnung “4 Wochen nach Zugang” als anerkannt gilt.

Einsichtsrecht:
Der Mieter hat ein Einsichtsrecht in alle Belege. Normalerweise können diese in den Räumen des Vermieters eingesehen werden. Sendet der Vermieter Kopien, darf er die zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen - bis zu 1 Mark pro Kopie gilt als angemessen.

Verhältnismäßigkeit:
Der Vermieter ist quasi Treuhänder für die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen und muss als solcher sparsam wirtschaften. Streit gibt es häufg, wenn für einzelne Posten ungewöhnlich hohe Zahlungen geleistet werden, z.B. für Hausreinigung oder das Gehalt des Hauswarts. Die Mieter können eine Tätigkeitsbeschreibung einfordern.

Verjährung:
Betriebkostennachforderungen verjähren nach Ablauf von 4 Jahren. Vorsicht: Die Verjährungsfrist beginnt erst am 1. Januar des Folgejahres. Legt der Vermieter die Abrechnung im Mai 2000 vor, verjährt sie erst am 31.12.2004.

Mietervereine:
Wer mit der Nebenkostenabrechnung nicht klar kommt, sollte unbedingt Rat bei einem Experten suchen - die günstigste Beratung bieten die Mietervereine.

 

 

 

 

Tipps für Bauherren - Nachteile vermeiden

Vertrag:
Um das Zurückbehaltungsrecht bei Mängeln wirksam ausüben zu können, dürfen die während der Ausführung vorab zu leistenden Abschlagszahlungen nicht zu hoch sein - sonst bleibt am Schluss eine so geringe Restsumme, das ein unseriöser Betrieb unter Umständen lieber  auf eine restzahlung verzichtet, statt umfangreich nachzubessern.

Material:
Bei der Bezahlung von Abschlägen für angeliefertes Material gehen Bauherren teilweise ein hohes Risiko ein. Wenn z.B. Marmorplatten für ein Bad geliefert werden, sollte der Bauherr die Abschlagszahlung an die Bedingung knüpfen, dass der Handwerksbetrieb sich schriftlich bereit erklärt, kostenlosen Ersatz zu liefern, wenn der Handwerker die Platten bei der Verarbeitung beschädigt.

Abschnitte:
Da das Gesetz trotz der zu leistenden Abschlagszahlungen keine Teilabnahmen einzelner Abschnitte vorsieht, sollte dies zumindest bei größeren Vorhaben vertraglich vereinbart werden.

Verzug:
Das Gesetz lässt Spielraum für die Vertragsgestaltung: Anstelle des automatisch eintretenden Verzugs 30 Tage nach Rechnungsstellung kann auch eine verlängerte Frist vereinbart werden.

Pleiteschutz:
Nicht selten handelt es sich beim Vertragspartner um eine GmbH mit geringem Haftkapital. Wenn hohe Abschlagszahlungen zu leisten sind, sollten sich die Auftragsgeber gegen das Konkursrisiko absichern; entweder über eine Vertragserfüllungs-Bürgschaft von der hausbank des beauftragten Betriebs oder eine Vertrauensschaden- versicherung, die der betrieb abschließt.

 

 

 

 

So testen Sie den Versicherungsberater

Jeder hat es selbst in der Hand, vom Versicherungsvermittler eine umfassende und qualifizierte Beratung zu verlangen. Das Wichtigste: Lassen Sie sich nie bei der Unterschrift unter einen Vertrag unter Druck setzen! Verlangen Sie vor der Unterschrift alle Vertragsunterlagen und lesen Sie das “Kleingedruckt” sorgfältig. Wichtig: Was ist wogegen versichert? Was ist nicht versichert? Was kostet der Vertrag? Wie lange läuft er? Wer das “Versicherungs-Chinesisch” nicht versteht, braucht nicht verzweifeln. Lassen Sie sich entsprechende Passagen vom Berater erklären. Wenn er dies nicht kann oder nicht bereit ist, zu einem späteren zeitpunkt noch einmal wiederzukommen, ist er nicht der richtige!

Unbedingt aufklären muss der Berater über Widerrufs- und Rücktrittstrechte nach der Unterschrift unter den Versicherungsantrag. Auch beim Versicherungsabschluss per Telefon gelten diese Regeln.

 

 

 

 

Richtig versichert in allen Lebenslagen

Unbedingt versichert sein muss nur, was im Ernstfall an die finanzielle Substanz geht oder die Familie in den finanziellen Ruin treiben kann: der Tod des Hauptverdieners, Gesundheit oder Schadenersatzansprüche anderer.

Zusätzlich versichern können Sie sich gegen jene Gefahren, die zwar nicht existenzbedrohend sind, die aber finanziell sehr schmerzhaft sein können. Dazu gehören Versicherung für das Hab und Gut oder für eine bessere Gesundheitsversorgung. Mit steigendem Einkommen wächst die Zahl der nützlichen (weil Sicherheit bringenden) Versicherungen, die Sie sich leisten können.

Nicht versichern müssen Sie sich gegen alle Dinge, die Sie im Ernstfall auch bequem allein bezahlen können. Vermeiden Sie Doppelversicherungen: Bei vielen Versicherungsangeboten werden Sie bei näherem Hinsehen feststellen, dass diese Risiken bereits durch andere Verträge versichert sind. Überprüfen sollten Sie Ihren Versicherungsschutz immer dann, wenn sich Ihre Lebensumstände entscheidend ändern: Beim Eintritt ins Berufsleben, bei der Eheschließung oder bei Zusammen leben mit einem Partner, wenn Kinder zum Haushalt gehören, nach einer Scheidung, wenn die Kinder aus dem Haus gehen sowie vor dem Ausscheiden aus dem Berufsleben.

So richtig wichtig sind nur fünf Versicherungen! Die Haftpflichtversicherung für die ganze Familie, der Schutz gegen Invalidität durch Krankheit oder Unfall (Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung), die Versorgung der Hinterbliebenen für den Fall des Todes des Familienvorstands (Lebensversicherung), die Versicherung des Hausrats gegen Zerstörung oder Diebstahl sowie - vom Gesetzgeber ohnehin vorgeschrieben - die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Spezielle Versicherungen gibt es für besondere, wenn auch ganz alltägliche Lebenslagen. Dazu gehören die Gebäudeversicherung für Eigenheimbesitzer, die Haftpflichtversicherung für Hundehalter und Pferdeliebhaber oder die Versicherung für Besitzer von Motor- oder Segelbooten.

Der individuelle Bedarf ist der Ausgangspunkt zu jedem gut geschnürten und preiswerten Versicherungspaket. Damit Sie wissen, was speziell Sie wirklich brauchen, stellen wir Ihnen die wichtigsten Versicherunangebote auf den folgenden Seiten vor.

 

 

 

 

Wichtige Klauseln bei Unfallversicherungen

Verweis:
Schließen Sie nur bei Versicherungen ab, die für bestimmte Berufe oder im Alter auf Verweise verzichten.

50-Prozent-Grenze:
Viele Versicherer zahlen erst ab 50 Prozent Invalidität. Besser sind Verträge mit Staffelregelung.

Meldefristen:
Oft verzögern sich Zahlungen, weil ärztliche Untersuchungen ausstehen. Ausweg: Versicherungen, die vom ersten Tag an zahlen.

Beiträge:
Wer während der Prüfung seines Falls keine Beiträge zahlen will, wählt lieber Verträge mit zinsfreier Beitragsstundung.

 

 

 

 

Schutz für Hinterbliebene

Risikoversicherungen sind die preiswerteste Art, für die Hinterbliebenen zu sorgen. Mindestens 100.000 DM Versicherungssumme sollten es schon sein, damit die Familie im Ernstfall abgesichert ist. Wer Kredite aufnimmt, z.B. für den Hausbau, kommt ohne Lebensversicherung nicht aus.

Kapitalversicherungen sind zwar beliebt und bequem, bei weitem jedoch nicht die beste Art, fürs Alter vorzusorgen. Wer Versicherung vom Sparen trennen will, schließt am besten eine Risikoversicherung ab und legt Geld in Aktienfonds an: zwar etwas riskanter, aber auf Dauer lohnender!

 

 

 

 

So können Sie Ihr Recht auch vor Gericht durchsetzen

Recht haben ist das eine - Recht bekommen das andere. Wer seine Ansprüche vor Gericht durchsetzen will, muss oft tief in die Tasche greifen. Vor allem dann, wenn die Prozessgegner gut gewappnet sind. Eine Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie sich das auch leisten können. Sie bezahlt Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, Kosten für Verwaltungsverfahren und technische Gutachten. Auch die Prozesskosten des Gegners bezahlt die Versicherung, soweit der Versicherte sie übernehmen muss. Weil die Rechtsschutzversicherung aus verschiedenen Bausteinen besteht, kommt es darauf an, die wichtigsten auszuwählen:

Der Verkehrsrechtsschutz nutzt Autofahrern, Fußgängern und Benutzern von Verkehrsmitteln. Oft geht es um hohe Personen und Sachschäden.nicht selten versuchen Versicherungen oder Anwälte von Unfallverursachern mit allen möglichen Tricks, Entschädigungen zu vermeiden. Wer dagegen ankämpfen will, braucht finanziellen Rückhalt. Auch bei Auseinandersetzungen mit Behörden um Bußgelder, Strafpunkte oder Führerscheinentzug kann Rechtsschutz eine wertvolle Hilfe sein.

Familienrechtsschutz ist ein Paket für den privaten und beruflichen Bereich. Allerdings sind die Verträge recht teuer! Gerichtsstreit mit dem Chef oder mit dem Vermieter im Ernstfall lieber selbst durchstehen.

Vermieter und Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen können eine Grundstücks- und Mietrechtsschutzversicherung abschließen.

 

 

 

 

Versicherungen richtig managen

Versicherungsdokumente sind meist unübersichtlich und unverständlich. Deshalb mögen viele den “Papierkram von der Versicherung “ nicht. Doch das kann teuer werden! Wenn Sie Kündigungsfristen versäumen, falsche Abrechnungen durchgehen lassen oder alte Verträge nicht veränderten Bedingungen und Wünschen anpassen. Darauf kommt es an:

Sortieren Sie alle Dokumente nach Verträgen und Versicherern nach der zeitlichen Reihenfolge. Zu den Unterlagen gehören die Kopie des Versicherungsantrags, der Versicherungsvertrag, die Versicherungsbedingungen sowie Nachträge vom Versicherer und alle Beitragsabrechnungen.

Kontrollieren sie Beitragsabrechnungen und Abbuchungen. Vor allem beim Neuabschluss ist dies wichtig, denn der Versicherungsschutz beginnt erst mit der Zahlung des ersten Beitrags.

Überprüfen Sie regelmäßig - einmal im Jahr -, jedoch immer dann, wenn Lebensumstände sich ändern, den Versicherungsschutz. Mit steigenden Einkommen oder zunehmenden Werten müssen Versicherungssummen erhöht werden, um Unterversicherung und damit finanzielle Verluste zu vermeiden.

Reagieren Sie rechtzeitig. Für Widerspruch, Kündigung und Schadensmeldungen gelten Fristen. Diese stehen in Ihren Versicherungsunterlagen.

Bewahren Sie die Dokumente sicher auf. Bei längerer Abwesenheit aus der Wohnung sollten sie wie andere wichtige Dokumente an einem sicheren Ort deponiert werden. Für den “Fall der Fälle” müssen Angehörige über Ihre Versicherungen informiert sein.

 

 

 

 

Kinderförderung von Vater Staat

Kindergeld entscheidet die Familienkasse. In denAugen des Finanzamts gelten Kinder nur als solche, wenn ihnen ein Kinderfreibetrag zusteht. Das hängt vom Alter und der Tätigkeit des Kindes ab. Eltern sollten beim Finanzamt immer alle Kinder angeben und zwar unabhängig davon, ob sie auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind.

Bis zum 18. Geburtstag ist der Bezug von Kindergeld problemlos.

Bis zu 21 Jahren erkennt der Fiskus Kinder an, wenn sie beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind.

Bis zu 27 Jahren gibt es Geld, wenn das Kind eine Ausbildung absolviert (Schule, Lehre, Studium, Praktikum). War der Nachwuchs bei der Bundeswehr oder beim Zivildienst, verlängert sich die steuerliche Begünstigung um die Dauer der Dienstzeit über das 27. Lebensjahr hinaus.

Eine weitere Bedingung fürs Kindergeld: Einkünfte und Bezüge des Kindes dürfen eine bestimmte Jahressumme nicht überschreiten (siehe Grafik). Zuzüglich können aber Werbungskosten des Kindes geltend gemacht werden - pauschal 2000 Mark, bei höheren Werbungskosten auch mehr.

Alle Freibeträge ausschöpfen. Ausbildungsfreibeträge erhalten Sie für Kinder in der Ausbildung. Sind sie unter 18 und auswärts untergebracht, können 1.800 Mark - für ältere Kinder max. 4200 DM - angesetzt werden.

 

 

 

 

Jetzt mehr Chancen auf Kindergeld

Mit der Volljährigkeit dreht die Familienkasse für viele Sprösslinge den Geldhahn zu. Eltern erhalten nur Kindergeld, wenn ihre Kinder zwischen 18 und 27 einer anerkannten Ausbildung nachgehen. Nicht anerkannte Lehrberufe und zusätzliche Ausbildungskurse führten bisher zum Kindergeldstopp. Das ist ungerecht, meinen Eltern und klagten. Und bekamen in wichtigen Punkten Recht:

Au-pair-Aufenthalte
im Ausland werden jetzt als Sprachausbildung anerkannt, wenn der Unterricht im Gastland von einer fachlich autorisierten Stelle erfolgt und ca. 10 Unterrichtsstunden pro Woche beträgt (BFH, Az: VI R 143/98, Az: VI R 33/98).

Ausländische Schulen werden jetzt anerkannt, auch wenn die Sprachausbildung nicht für den künftigen Beruf zwingend ist.

Berufspraktika, die für den angestrebten Beruf geeignet sind, werden nun ebenfalls als Berufsausbildung anerkannt und sichern so das Kindergeld (BFH, Az: VI R 16/99).

Ein Volontariat fördert die berufliche Qualifikation, entschieden die Finanzrichter. Bedingung: Es erfolgte eine fachliche Unterweisung (BFH, Az: VI R 50/98).

Promotionen, die bisher nicht als Ausbildungszeit akzeptiert wurden, werden jetzt ebenfalls anerkannt. Denn dadurch, so die Richter, steigt die Aussicht auf eine Anstellung (BFH, Az: 92/98).

 

 

 

 

So finden Sie einen billigen Bauplatz

Bauland ist knapp und teuer. Der Preis für das Grundstück macht im Durchschnitt ein Drittel, in Städten nicht selten die Hälfte der Gesamtkosten für den Hausbau aus. Nehmen Sie sich also bei der Suche besonders viel Zeit. Nutzen Sie alle Chancen!

Anzeigen in der Zeitung: Die Inserate in den Immobilienteilen der Lokalzeitungen vermitteln Ihnen ein Gespür für Angebote und Preise. Wer selbst inseriert, sollte seine Wünsche ganz genau beschreiben.

Maklerhilfe: Ein qualifizeirter Makler ist eine gute Adresse. Treffen Sie klare Absprachen über Umfang. Dauer des Auftrags sowie die Gebühren. Bevorzugen Sie Makler, die sich in der region gut auskennen.

Auktionen: Zwangsversteigerungen und Immobilienauktionen sind Möglichkeiten, billig an Liegenschaften heranzukommen.

Gemeinden: Bau- und Liegenschaftsämter können nicht nur Infos darüber geben, wann und wo gebaut werden darf, sondern auch was Grundstücke vor Ort kosten.

Freunde und Bekannte: Über private Kontakte lässt sich schnell ein positives Geschäftsklima herstellen. Bei Grundstücksgeschäften über Freunde und Bekannte sollten aber dieselben Maßstäbe gelten wie bei Geschäften mit Fremden.

Banken: Viele Institute verfügen über Immobilien-Töchter, die mit Grundstücken handeln. Aushänge in Filialen informieren über Angebote. Vorteil: Interessenten können gleich ein Finanzangebot einholen.

Kirchengemeinden verkaufen mitunter Liegenschaften. Statt des Grundstücksverkaufs bieten sie häufiger günstige Erbbaurechte.

 

 

 

 

Die wichtigsten Tipps für Bausparverträge

Bausparverträge erfordern Beratung. Drei Phasen sind zu unterscheiden: Erst wird Vermögen über Jahre angespart, dann erhält der Sparer sein Darlehen (so genannte Zuteilung) und erst dann beginnt die Tilgung.

1) Bausparsumme
Rund 20 % der Gesamtinvestition sollten auf den Bausparvertrag entfallen - nicht viel mehr. Wer hier zu hohe Darlehen anpeilt, kann durch die Höhe der Zahlungen in Schwierigkeiten kommen! Hypothekenkredite werden zwar viel langsamer abgezahlt (oft über Jahrzehnte), die monatlichen Abzahlsummen sind dafür wesentlich geringer.

2) Sparraten: Wer ein konkretes zeitliches Ziel hat, sollte sich vom Bausparberater vorrechnen lassen, wie das Ziel in der vorgesehenen Frist mit den Einzahlungen erreicht wird.

3) Zuteilung: Verbindliche Zusagen, wann Sie das Darlehen erhalten, dürfen die Kassen nicht nennen, der unverbindliche Termin berücksichtigt aber Ihre Zahlungen. Fragen Sie wann das Darlehen ausgezahlt wird, denn zwischen Zuteilung und Auszahlungen können mehrere Monate vergehen.

4) Eigenheimzulage: Vorsicht! Wenn nach acht Jahren die Eigenheimzulage wegfällt, müssen die monatlichen Zahlungen noch immer tragbar sein.

5) Gebühren: Die monatlichen Raten sind nicht alles. Erkundigen Sie sich nach Abschluss- und Darlehensgebühren sowie Kontoführungskosten.

6) Gesamtfinanzierung: Weil Bausparverträge nur ein Baustein sind, sollten Sie Ihren Berater fragen, wie sich der Bausparvertrag in die Gesamtfinanzierung mit Hypothekendarlehen einfügt, und mit welchen Belastungen Sie insgesamt zu rechnen haben.

7) Tarife: Die Bausparkassen bieten unterschiedliche Tarife an. Wer flexibel bleiben will, greift zu Wahl-Tarifen. Dabei können Sie Zinsen und Tilgungen auch nach einigen Jahren Ihren konkreten Vorstellungen und Möglichkeiten anpassen.

 

 

 

 

Wie Sie die Texte in Autokleinanzeigen richtig bewerten

Vielfach sieht man in Kleinanzeigen für ältere Autos oder Oldtimer Angaben wie "Zustand 1" oder "guter Zustand 3". Dabei handelt es sich um ein von der Zeitschrift "Oldtimer-Markt" eingeführtes Bewertungsschema für den Erhaltungszustand von Old- und Youngtimern. Unter letzterem versteht man übrigens Fahrzeuge, die nicht mehr gebaut werden, aufgrund Ihres jungen Alters aber noch nicht den Status eines Oldtimers erreicht haben.

Leider kommt es immer wieder zu Mißverständnissen, weil viele Anbieter - teils aus Berechnung und teils aus Unwissenheit - Ihrem Wagen eine viel zu gute Note geben. So wissen nur wenige, dass der "Zustand 2" ein nahezu optimal erhaltenes Fahrzeug charakterisiert.

Hierzu der Originaltext aus dem Kleinanzeigenteil der "Oldtimer-Praxis", einer Schwesterzeitschrift des "Oldtimer-Marktes":

Note 1: Makelloser Zustand. Keine Mängel an Technik, Optik und Historie (Originalität). Fahrzeug der absoluten Spitzenklasse. Wie neu (oder besser). Sehr selten!

Note 2: Guter Zustand, Original oder fachgerecht restauriert. Mängelfrei, aber mit leichten Gebrauchsspuren. Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile. Ausnahme: Wenn es die StVZO verlangt.

Note 3: Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig. Nicht schön, aber gebrauchsfähig.

Note 4: Verbrauchter Zustand, eventuell teilrestauriert. Nur bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen. Einige kleinere Teile können fehlen oder defekt sein. Aber: immer noch relativ leicht zu reparieren (bzw. restaurieren).

Note 5: Restaurationsbedürftiger Zustand. Nicht fahrbereit Schlecht restauriert bzw. teil- oder komplett zerlegt. Größere Investitionen nötig, aber noch restaurierbar. Fehlende Teile.

Die Frage, ob ein Fahrzeug durch einen schweren Defekt (nicht fahrbereit) gleich um mehrere Noten fallen kann, ist umstritten. Im Zweifelsfall ist es besser, die notwendigen Reparaturkosten zu ermitteln, um sie dann vom Kaufpreis abzuziehen. Zugrunde gelegt wird dann der Marktwert des gleichen Autos ohne den wertmindernden Schaden.

 

 

 

 

Die zehn häufigsten Team-Fehler

1. Nicht alle Aufgaben lassen sich im Team lösen. Ein neues Controlling-Modell beispielweise entwickelt besser ein Experte, der die verschiedenen Rechnungsarten draufhat.

2. Laisser-faire endet im Chaos. Ohne regelmäßige Erfolgskontrollen schleicht sich auch in die beste Mannschaft der Schlendrian ein.

3. Teams bedeuten Machtverlust für Vorgesetzte. Chefs, die sich in Team-Prozesse einmischen, verursachen Grüppchenbildung und zerstören die Team-Solidarität.

4. Die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Unrealistische Ziele und ein zu knapper Zeitplan belasten das Team und führen zu Grabenkämpfen.

5. Kein Team-Mitglied sollte nur auf eine Rolle festgelegt sein. Wenn immer nur einer präsentiert oder mit dem Auftraggeber verhandelt, führt das schnell zu Neid und Missgunst.

6. Freunde sind keine guten Team-Mitglieder. Bei Konflikten kommt es zu Loyalitätsproblemen und Grüppchenbildung, private Kräche wirken sich negativ auf das Team aus.

7. Teams brauchen Rituale. Erfolge und Etappenziele sollten im team ausgiebig gefeiert werden, das stärkt den Zusammenhalt und motiviert.

8. Jedes neue Team-Mitglied entfacht automatisch wieder neu Rangordnungskämpfe. Diese sollte die Gruppe austragen und nicht unter den Teppich kehren.

9. Im Arbeitsalltag werden Teams oft willkürlich zusammengewürfelt, zwar aus verschiedenen Bereichen, aber ohne Rücksicht auf Charakter und Team-Fähigkeit. Das sorgt für Zündstoff.

10. Unternehmen belohnen nur Einzelne mit mehr Gehalt und Karrieresprüngen. TeamBelohnungen sind in deutschen Unternehmen bisher nicht vorgesehen. Ergebnis: Teams sind frustriert und scheitern, weil letzlich wieder jeder Einzelne versucht, sich auf Kosten der anderen zu profitieren.

 

 

 

 

Die wichtigsten Firmenversicherungen

Inventarversicherung:
Sie ist einer privaten Hausratversicherung vergleichbar und ersetzt Schäden an technischen und kaufmännischen Einrichtungen bei Brand, blitz, Einbrch oder Sturm. Bedeutung: Sehr wichtig für alle Firmen.

Betriebsunterbrechungsversicherung:
Ruht der Betrieb, zum Beispiel wegen eines Brandes, ersetzt diese Versicherung eine Zeit lang den entgangenen Gewinn. Außerdem übernimmt sie die fortlaufenden Kosten sowie die Miete für Ersatzräume. Bedeutung: Je leichter der Arbeitsort verlegt werden kann, desto unwichtiger ist die Police.

Autoinhaltsversicherung:
Sie springt ein, wenn Waren bei einem Autounfall, -einbruch oder -diebstahl verloren gehen. Bedeutung: Für Händler und Handwerker von Branche und Firmenstruktur abhängig. Für Dienstleister und Freiberufler nicht notwendig.

Elektronikversicherung:
Sie versichert alle Büro-, Kommunikations- und Sicherungsgeräte, auch gegen Schäden durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Überspannung, Kurzschluss, Sabotage, höhere Gewalt, Konstruktions- oder materialfehler. Ersetzt werden die Kosten für Wiederherstellung oder -beschaffung, aber auch für die Wiedereingabe der Daten. Bedeutung: Für Handwerker nicht notwendig. Alle anderen: Im Einzelfall prüfen.

Glasversicherung:
Sie begleicht die Kosten für Schäden an Innen- und Außenverglasungen aller Art. Bedeutung: Sehr wichtig für Händler. Für Handwerker, Dienstleister und Freiberufler gilt: Im Einzelfall prüfen.

Haftpflichtversicherung:
Sie übernimmt Schäden, die Unternehmer oder Mitarbeiter bei der Arbeit verursachen. Von der fehlerhaften Beratung eines Notars bis zur Verletzung eines Kunden auf dem Firmengelände. Bedeutung: Für alle Firmen sehr wichtig.

Rechtsschutzversicherung:
Sie kombiniert Verkehrs-, Berufs-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz und sichert den Gründer und seine Familie auch bei privaten Streitigkeiten vor Gericht ab. So trägt sie die Kosten für Rechtsanwalt, Gericht, Sachverständige und Gutachter. Bedeutung: Für Händler, Dienstleister und Freiberufler nicht notwendig. Bei Handwerkern abhängig von der Firmenstruktur.

 

 

 

 

Gefährliche Länder

Aktuelle Infos zu Krisenregionen liefert das Auswärtige Amt. www.auswaertiges-amt.de
Über Gesundheitsrisiken in allen Ländern informeirt die Uni München unter www.fitfortravel.de

Ägypten:
Radikale Islamisten lauern vor allem in Mittelägypten. Füße weg vom Sinai, von Küstenstreifen am Roten Meer und am Mittelmeer westlich von El Alamein.

Brasilien:
Für heiße Nächte in Rio und Sao Paulo sorgen auch Kriminelle: Gewalt und Entführungen sind in Großstädten üblich. Elendsviertel meiden, Geld im Hotel lassen.

Costa Rica:
Leider öfter Entführungen. Kriminelle tummeln sich an der Karibik-Seite zwischen Limon und Puerto Viejo.

Korsika:
Häufig Sprengstoffanschläge auf öffentliche Gebäude. Einbrecher, Diebe und Räuber fallen auch über Touristen her.

Indien:
Akute Lebensgefahr für Urlauber in Jammu und Kaschmir. beliebte Ziele von Bombenattentätern: die Altstadt von Delhi und öffentliche Verkehrsmittel im ganzen Land.

Indonesien:
Blutige Fehden Einheimischer in Borneo (Region um Sambas). Schlecht sieht es auch in Osttimor, auf den Molukken und in Aceh (Nordsumatra) aus. Überall Plünderungen und Anschläge.

Mexiko:
Ein Paradies für Kriminelle. Raubüberfalle vor allem auf Überlandsfahrten entlang der Pazifikküste. Die Bundesstaaten Chipas und Guerrero sollten Ausländer unbedingt meiden.

Philippinen:
Rebellen und Räuber machen das Land unsicher. Wer reich aussieht, ist schnell arm dran. Hochburg für Taschendiebe und Scheckbetrüger.

Sri Lanka:
Im Norden und Osten wegen Fehden zwischen Regierungstruppen und Separatisten gefährlich. Sprengstoffanschläge auf Regierungsgebäude in Colombo.

Südafrika:
In den Großstädten sind viele Kriminelle unterwegs - vor allem in Johannesburg, Durban und Pretoria. Townships meiden.

Thailand:
banden wüten an der Grenze zu Kambodscha. Im ganzen Land lauert der HiV-Virus auf Opfer.

Türkei:
Weitere Anschläge in Istanbul und der Region Antalya nicht auszuschließen. Im Südosten und Osten (Berg Ararat) immer wieder Terroranschläge. Kritisch: Provinz Tunceli und die Grenze zum Irak.

 

 

 

 

Der falsche Umgang mit dem Chef

1. Sie machen das Büro zum Schlachtfeld, auf dem es immer nur um Sieg oder Niederlage geht.

2. Sie setzen Ihre ganze Energie daran, den Charakter oder das Auftreten Ihres Vorgesetzten zu ändern.

3. Sie verhalten sich respektlos und bauen den geschäftlichen Kontakt auch auf privater Ebene aus.

4. Sie machen den Vorgesetzten im Kollegenkreis zum Sündenbock für unpopuläre Entscheidungen oder brüsten sich sogar damit, ihn vor solchen Fehlern frühzeitig gewarnt zu haben.

5. Sie ziehen über Ihren Boss her, lassen ihn so das Gesicht verliren.

6. Sie reiten im Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten auf Prinzipien herum.

7. Sie vertrauen darauf, daß Ihr Chef Gedanken lesen kann und Sie ihn daher nicht über alles informieren müssen.

8. Sie verheimlichen Fehler und streiten alles ab, falls Ihr Chef doch Wind davon bekommt.

9. Sie überraschen Vorgesetzte gern - vor allem mit Problemen.

10. Sie unterschätzen Ihren Boss und treten deshalb so auf, als säße er stets am kürzeren Hebel.

 

 

 

 

Zehn goldene Regeln zum Umgang mit dem Chef

1. Akzeptieren Sie Ihren Boss als menschliches Unikat - mit allen Stärken und Schwächen.

2. Setzen Sie die Chefbrille auf. Wenn Sie wissen, was von ihm erwartet wird, erfüllen Sie seine Ansprüche besser und verhelfen ihn zum Erfolg.

3. Treten Sie souverän auf. Bittsteller kommen nicht weiter.

4. Zeigen Sie Ihren Nutzen auf. Ihr Vorgesetzter muß erkennen, daß er zu Recht auf Sie baut.

5. Bereiten Sie Gespräche mit ihm perfekt vor. Faustregel für Anfänger: Zehn Minuten Vorbereitung für jede Minute beim Chef.

6. Geben Sie dem Chef immer das Gefühl, daß er zum Team gehört.

7. Sorgen Sie für eine positive Stimmung. Kein Vorgesetzter will eine Riege von Bedenkenträgern um sich haben.

8. Danken Sie Ihrem Boss, wenn er sich für Sie eingesetzt hat.

9. Nutzen Sie seine Stärken. So steigt die Produktivität und die Erfolgsquote der Arbeit.

10. Verhalten Sie sich stets loyal. Nur so schaffen Sie die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 

 

 

 

Der ideale Chef

Kluger Kopf:
Der Traumchef hat richtig viel auf dem Kasten. 92 Prozent aller Befragten wünschen sich einen Vorgesetzten mit sehr guten Fachkenntnissen. Der Grips des Chefs zählt bei Frauen mehr. 95 Prozent der weiblichen Beschäftigten setzten auf einen kompetenten Chef, aber nur 88 Prozent der Männer.

Starker Hand:
Weicheier in der Chefetage sind unerwünscht. Die Mehrheit der Deutschen (genau 55 Prozent) sehnt sich nach einem Vorgesetzten mit starker Führungskraft. Beamte lieben es softer. Von ihnen sprechen sich nur 39 Prozent für eine starke Hand des Vorgesetzten aus.

Großes Herz:
Offen und verständnisvoll. Auch die menschlich-soziale Komponente gehört zum Wunschbild. 86 Prozent der Befragten sagen, daß der ideale Vorgesetzte ein Herz für seine Mitarbeiter haben sollte. Besondere Zustimmung findet diese Eigenschaft bei Frauen, die sich mit 91 Prozent dafür aussprechen, im Gegensatz zu 81 Prozent bei den Männern.

Offenes Ohr:
Kritik kann der ideale Boss vertragen. Eine überwältigende Mehrheit der Deutschen erwartet von ihm, daß er Zeit und Nerven hat, sich Kritik anzuhören. Das antworteten 96 Prozent aller Befragten.

Breites Kreuz:
Der Masse an Aufgaben und Problemen ist der ideale Vorgesetzte gewachsen. So entscheiden 95 Prozent der Interviewten. In diesem Punkt sind sich Deutschlands Beschäftigte einig. Jüngere wie Ältere, Frauen wie Männer favorisieren ein breites Kreuz ihres Chefs als sehr wichtige Eigenschaft.

Fester Stand:
Konsequent und standfest - so sollte der Traumchef sein. Zu seinen Entscheidungen steht er, ohne zu wackeln. Das meinen 94 Prozent aller Arbeitnehmer. Mehr als jeder zweite hält dies sogar für extrem wichtig.

 

 

 

 

Die sieben kaltblütige Konter

1. Systematisch verwirren
Situation: Ihr Chef lehnt jeden Vorschlag ab. Immer. Sie sagen: “Die EDV-Abteilung sollte mit dem Programm X ausgestattet werden, allein die Zeitersparnis macht die Anschaffung bezahlt. “Er: Quatsch, Sie haben wohl einen Computervirus im Hirn”.
Reaktion: Jetzt präsentieren Sie ihm einen anderen Aspekt, der mit Ihrem Vorschlag nur scheinbar zu tun hat. Egal was, es wird ihn verwirren: “Meinen Sie nicht auch, daß diese neuen Spezial-Software-Programme rausgeschmissenes Geld sind?” Gleichgültig, was Ihr Chef jetzt darauf antwortet - ob ja oder nein - Sie tun so, als würde er Sie bestätigen: “Genau deswegen brauchen wir doch die neue Software”! Die Technik wirk. In der Regel ist der Überraschungseffekt so groß, daß Sie nicht weiter argumentieren müssen.

2. Schweigen statt rechtfertigen
Situation: Wie aus heiterem Himmel fährt Sie Ihr Chef im Gespräch an: “Was bilden Sie sich ein! Das ist eine Frechheit, an einem absolut stimmigen Konzept herumzukritisieren!”
Reaktion: Ruhig Blut. Lassen Sie eine Verschnaufpause verstreichen und sagen: “Ich sehe, Sie regen sich fürchterlich auf.! Dann schweigen Sie. Auf keinen Fall zu Rechtfertigungen ansetzen. Auch wenn Ihr Chef weiter schäumt: “Was heißt hier aufregen. Sowas lasse ich mir von Ihnen nicht bieten” Bleiben Sie ruhig: “Okay, aber ich werde erst dann auf ihre Kritik eingehen, wenn Sie sich beruhigt haben.”

3. Versteckte Kritik abschneiden
Situation: Die Auftragslage ist schlecht, auch im Außendienst, den Sie leiten. In einem Meeting äußert Ihr Chef versteckte Kritik: “Tolle Konzepte haben wir offenbar nicht, wenn ich mir einmal unsere Außendienstabteilung anschaue.” Alle starren Sie an.
Redaktion: Wenn Sie Ihr Chef indirekt kritisiert, kontern Sie direkt und auf die kürzeste Art. Sagen Sie einfach: “Nein!” und schweigen dann. Wichtig ist, das Nein in mittlerer Stimmlage zu sprechen. Sind Sie zu laut, signalisieren Sie Aggressivität, sind Sie zu leise, zeigen Sie Unsicherheit. Die Technik stammt aus dem Selbstsicherheitstraining und ist die beste Waffe gegen latente Kritik.

4. Sich penetrant wiederholen
Situation: Sie wollen mehr Gehalt  und haben einen Termin beim Chef: “Sie wissen ja, worum es geht, ich möchte eine Gehaltserhöhung. Sie haben mir vor zwei Jahren eine zugesagt, wenn meine Leistungen gut sind. Das sind sie, wie Sie wissen.” Ihr Chef lächelt und sagt: “Sie sehen erholt aus. Was macht Ihr Hobby, das Tauchen?”
Redaktion: Wenn der Chef abschweift und Ihr Anliegen ignoriert, hilft nur eins: Machen Sie auf gesprungene Schallplatte: “Ich bin dem Tiefseetauchclub beigetreten. Aber deswegen bin ich nicht hier. wie haben Sie sich meine Gehaltserhöhung vorgestellt?” Ihr Chef schweift wieder ab. Sie: “Das ist intreressant. Aber ich bin hier, um mit Ihnen über meine Gehaltserhöhung zu sprechen.” Das kann endlos so weiter gehen. Beid er zehnten Wiederholung verliert der Chef die Fassung und fängt an, nach Luft zu ringen. Lassen Sie sich nicht irritieren, die Wiederholung zwingt ihn, sich auf Ihr Anliegen einzulassen.

5. Häppchenweise revolutionieren
Situation: Sie arbeiten in der Produktentwicklung und wollen einen richtigen Renner auf den Markt bringen. Ihr Chef hält von grundlegend neuen Ideen nur wenig. Unmöglich, sich mit einem großen Wurf bei ihm durchzusetzen.
Reaktion: Kommen Sie mit einem Trojanischen Pferd: Erst einmal konkrete Einzelheiten präsentieren. Und zwar solche, die der Chef nicht ablehnen kann: “Unser neues Produkt ist in der Herstellung außerordentlich günstig!” Der Chef nickt. “Es ist für Frauen und Männer geeignet, vom Design her geschlechtsneutral!” Der Chef nickt. “Dazu haben wir ihm eine sportliche Note verpaßt.” Der Chef nickt. Sie: “Und hier ist es.” Der Chef sieht erst jetzt Ihren kompletten Entwurf - und hat ihn bereits abgesegnet.

6. Reden, reden, reden
Situation: In Konferenzen und Besprechungen spricht eigentlich immer nur einer: Ihr Chef. Was er sagt, ist zwar selten sinnvoll, aber alle lassen ihn geduldig gewähren.
Redaktion: Sie wollen sich durchsetzen, Sie wollen Ihre Führungsfähgikeit zeigen. Also reden Sie - viel und lange. Dazu unterbrechen Sie Ihren Chef - egal, wie er reagiert - und beherrschen selbst die Diskussion. Sozialpsychologische Untersuchungen beweisen, daß demjenigen, der in Diskussionen oft das Wort ergreift, von anderen Führungsfähigkeit zugesprochen wird. Was er sagt, ist dabei nicht entscheidend. Bei der nächsten Beförderung weiß man um Ihre Führungsstärke.

7. Angreifer warten lassen
Situation: Die Projektleiterkonferenz wurde für 16 Uhr angesetzt. Sie sollen hier Rede und Antwort stehen und sich für eine verbockte Marketingstrategie rechtfertigen.
Redaktion: Alle sind pünktlich - nur Sie nicht. Alle erwarten, daß Sie um exakt 16 Uhr angekrochen kommen, um sich demontieren zu lassen. Sie zeigen Ihre Unabhänigkeit, schließlich wollen Sie sich auch in Zukunft durchsetzen. Sie kommen zu spät - oder überhaupt nicht. Grippe, Fahrzeugbrand oder Familienstreitigkeiten können Sie später als Erklärung vorbringen.

 

 

 

 

5 Tips zur Ordnung auf dem Schreibtisch

Sinnvolles Ordnungssystem:
Dazu gehören die Bereiche: Wiedervorlage, Rücksprache, Lesen, Routineaufgaben, oft benutzte Informationen und laufende Projekte.

Akten für jeden Bereich:
Verwenden Sie möglichst Hängemappen oder Ordner. Sie erleichtern das schnelle Auffinden und Zurücklegen der Schriftstücke.

Ablage:
Je ein Körbchen für eingehende und ausgehende Schriftstücke, Laufendes, eine Ablage für Lesestoff.

Schneller Zugriff:
Die Akten für laufende Projekte und Routinearbeiten sollten jederzeit zur hand sein. Sortieren Sie alles andere aus.

 

 

 

 

5 Tips, damit die Ordnung bleibt

Sofort-Prinzip:
Entscheiden Sie auf der Stelle. Entweder erledigen Sie die Sache sofort, oder Sie ordnen sie dem richtigen System zu.

Sortieren:
Filtern Sie unwichtige Informationen aus. Was Sie nicht brauchen, gehört in den papierkorb. Entfernen Sie regelmäßig alte, nicht mehr benötigte Papiere aus Ihren Akten.

Hilfsmittel:
Schluß mit der Zettelwirtschaft. Benutzen Sie Ringhefte für schnelle Notizen oder Telefonnummern.

Planen:
Strukturieren Sie Ihren Arbeitstag schriftlich. Räumen Sie sich genügend Zeit für Routinearbeiten und Telefonate ein.

Bündeln:
Fassen Sie ähnliche Aktivitäten (Telefonate, Postbearbeitung) zusammen, und erledigen Sie diese konsequent hintereinander.

 

 

 

 

Acht Tips zum Gebrauchtwagenkauf

Fragen Sie den Autohändler nach folgenden Punkten oder überprüfen Sie sie selbst:

Vorbesitzer:
Je weniger, desto besser. Wer sein Cabrio länger gefahren hat, pflegt es in aller Regel mehr. Auch wenn es etwas teurer ist: Ein scheckheftgepflegtes Auto aus erster hand ist in jedem Fall die bessere Wahl.

Stoffdach:
Es ist schwierig einzubauen und teuer. Achten Sie darauf, daß der Schließmechanismus einwandfrei funktioniert, und untersuchen Sie das Stoffverdeck sorgfältig auf Scheuerstellen.

Tür- und Fensterdichtungen:
Sind sie spröde oder rissig, gibt es beim ersten Regen ein feuchtes Erwachen - die Waschanlage kann man dann sowieso vergessen. Einige hundert Mark kommen beim Austausch der Dichtungen schnell zusammen.

Rost:
Auch beim Cabrio sollte der Rost keine Chance haben. Deshalb: Immer sorgfältig Holme und Innenraum untersuchen. Ist der Unterboden staubtrocken und wie neu, kann das ein schlechtes Zeichen sein: der Vorbesitzer hat aus gutem Grund eine Komplettreinigung mit dem Dampfstrahl gemacht.

Sitze:
Ist das Leder rissig oder der Stoff ausgebleicht, stand das Cabrio zu oft mit offenem Verdeck. Das schadet nicht nur der Innenraumverkleidung, sondern wegen der Feuchtigkeit auch der gesamten Elektronik.

Antriebswelle:
Führen Sie eine Sichtkontrolle durch: Hier zeigt sich, ob der Fahrer öfter wilder Mann spielte. Angeschlagene Antriebswellen zu ersetzen, ist richtig teuer.

Klapperneigung:
Steht das Cabrio auf der Hebebühne unter Spannung, versuchen Sie die Türen zu öffnen. Geht es leicht, ist alles in Ordnung. Lassen sie sich schwer öffnem wurde das Auto hart rangenommen, die Karosserie hat nur noch wenig Steifigkeit. Sie wird nicht nur auf Kopfsteinpflaster stark klappern. Ein Fehler, der sich kaum noch beheben läßt.

Lack:
Mikrokratzer im Lack, unter der Lupe sichtbar, sind eher ein gutes Zeichen. Der Vorbesitzer ist oft durch die Waschanlage gefahren. Das ist ein Beweis dafür, daß das Dach wirklich dicht war.

 

 

 

 

“Blitz”-Verlobung schützt vor Strafe

Wen ein Fahrzeughalter auf dem Beifahrersitz sitzt, als sein Wagen geblitzt wird, muß er der Polizei keine Auskunft darüber geben, wer den Wagen gefahren hat. Das gilt nach der Straßprozeßordnung zumindest dann, wenn der Fahrer der Ehegatte oder der Verlobte war. Der Beifahrer darf sich dann auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Doch Vorsicht: Verlobt sein heißt, sich “ernsthaft” die Heirat versprochen zu haben. Wer geblitzt wurde, muß seinem Partner also schleunigst einen Antrag machen. Es reicht aus, daß man verlobt ist, bevor der Staatsanwalt oder die Polizei einen zu Aussage auffordert. Aber die Behörden können einen Eid verlangen, wenn sie an der Liebe zweifeln.

 

 

 

 

Welche Vermögenswerte das Sozialamt für den Elternunterhalte nicht antasten darf

* Vermögenswirksam angelegtes Gehalt

* Selbstbewohnte Eigentumswohnung oder Hausgrundstück mit bis zu zwei Wohnungen (zweite Wohnung in der Größe einer Einliegerwohnung).

* Barvermögen bis ca. 50000 Mark (je nach Bundesland unterschiedlich).

* Weitere Vermögensteile bis ca. 50000 Mark, falls keine Immobilien vorhanden sind (je nach Bundesland unterschiedlich).

* Vermögen, das darüber hinaus zur Altersvorsorge benötigt wird, zum Beispiel Lebensversicherungen.

 

 

 

 

Mieterhöhung prüfen

Zum Jahresanfang, flattern nicht nur viele Rechnungen, sondern oft auch Mieterhöhungen ins Haus. Aber nicht immer sind die Forderungen des Vermieters berechtigt. begründet der Vermieter seine Mieterhöhung damit, dass die ortsübliche Miete höher sei als die bisher vom Mieter gezahlte, ist die Erhöhung nur dann zulässig, wenn
*die Mieterhöhung schriftlich begründet wird;
*seit der letzten Erhöhung mindestens ein Jahr vergangen ist, und
*die Miete in den letzten drei Jahren um nicht mehr als 30 Prozent erhöht wurde.
Um die Mieterhöhung zu begründen, kann sich der Vermieter entweder auf den geltenden Mietspiegel berufen, ein Sachverständigengutachten vorlegen oder drei vergleichbare Wohnungen nennen.
Tipp: Der Vermieter muss dem Mieter auf jeden Fall eine Bedenkzeit einräumen. Ein Beispiel: Geht dem Mieter die Mieterhöhung im Januar zu, läuft seine Bedenkzeit bis zum 31. März. Stimmt der Mieter der Erhöhung aber nicht zu, muss der Vermieter innerhalb einer gesetzlichen Frist beim zusätndigen Amtsgericht klagen. In diesem Fall müsste er das bis zum 31. Mai zu tun.

 

 

 

 

Hilfe zum lernen - und was sie kostet

Bevor das Programm zu Verbesserung der schulischen Leistung startet, sollten Eltern gemeinsam mit sohn oder Tochter sowie dem Lehrer überlegen, welche Form des Unterrichts den größten Erfolg verspricht.

Arbeitsgemeinschaften:
Wissenslücken, die eine ganze Klasse betreffen, lassen sich am besten gemeinsam beseitigen. Dazu treffen sich die Kinder in Gruppen von maximal zehn Schülern. Ältere Schüler, Studenten oder Lehrer übernehmen den Unterricht.
Kosten: Pro Stunde zwischen fünf und zehn Mark.

Eltern und Geschwister:
Nach Erfahrungen der Aktion Bildungsinformation (ABI) die problematischte Form der Nachhilfe. Eltern fehlt meist die pädagogische Qualifikation. Bruder oder Schwester eignen sich nur, wenn sie deutlich älter sind.
Kosten: Günstig bzw. kostenlos.

Einzelnachhilfe:
Ältere Schüler oder Studenten helfen, Lernstoff nachzuarbeiten. Sie sind “näher dran” an den Problemen der Schüler. Bei schwierigen Fällen sollten aber erfahrene Pädagogen eingreifen - etwa, wenn es erhebliche Lücken zu beseitigen gilt.
Kosten: Zwischen 20 und 50 Mark pro Stunde.

Nachhilfe-Institute:
Die Zahl privater Schulen wächst rasant. Allein die beiden führenden Anbieter Schülerhilfe und Studienkreis betreiben in Deutschland rund 2000 Institute. Die Schulen bieten meist Gruppenkurse an, einige geben auch Einzelunterricht.
Kosten: Der Preis für 45 Minuten gemeinschaftliches Büffeln beträgt für einen Volksschüler etwa zehn Mark, für Gymnasiasten circa 15 Mark. Einzelunterricht kostet bei privaten Nachhilfeschulen rund 50 Mark (45 Minuten).

Wohlfahrtsverbände:
Geht es nur darum, Kinder zum sorgfältigen Hausaufgaben-Machen anzuhalten und bei kleineren Verständnisproblemen zu helfen, bietet etwa der Caritas-Verband in vielen Regionen Unterstützung.
Kosten: Meist zwischen fünf und zehn Mark pro Stunde.

 

 

 

Verjährungsfristen beachten

Nach Ablauf der Verjährungsfristen können Forderungen gerichtlich nicht mehr eingetrieben werden, wenn sich der Schuldner ausdrücklich auf die Verjährung beruft. Nach Schätzungen von Dun & Bradstreet beträgt der jährliche Verlust der deutschen Wirtschaft durch nicht geltend gemachte Forderungen mehrere Millionen deutsche Mark. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 194 ff).

Überprüfen Sie gleich, welche Verjährungsfristen für Ihre Forderungen gelten.

Die häufigsten Schuldgründe mit dazugehörigen Fristen
 

Anspruchsbezeichnung         Verjährung privat           Verjährung geschäftl.

Anzeigen in Zeitungen              2 Jahre                              4 Jahre
Dienstleistungsvertrag              2 Jahre                              4/2 Jahre
*Geschäftsbesorgung              2 Jahre                              4/2 Jahre
*Handwerkerleistung              2 Jahre                              4 Jahre
Hotelkosten                            2 Jahre                              2 Jahre
Kaufvertrag                            2 Jahre                              4 Jahre
Lagerkosten (wenn nach
Zeiteinheiten berechnet)          4 Jahre                              4 Jahre
Leasing/Mietkauf                    2 Jahre                              2 Jahre
Mitgliedsbeitrag                      4 Jahre                              4 Jahre
Pacht/Miete                            4 Jahre                              4 Jahre
Gewerbsmäßige Vermietung
beweglicher Sachen                2 Jahre                              2 Jahre
Reparaturleistung                    2 Jahre                              4 Jahre
Strom, Gas, Wasser               2 Jahre                              4 Jahre
Warenlieferung                       2 Jahre                              4 Jahre
Werk-(Liefer)Vertrag             2 Jahre                             4 Jahre
Zeitungs-/Zeitschriftenabos     4 Jahre                             4 Jahre
Maklervertrag                        2 Jahre                             2 Jahre
Steuerberater-/RA-Gebühren 2 Jahre                             2 Jahre

In Deutschland unterliegt dabei eine große Anzahl von Ansprüchen der zwei- oder vierjährigen Verjährungsfrist. Nach zwei Jahren verjähren unter anderem die Ansprüche der Kaufleute, Fabrikanten und Handwerker für die Lieferung von Waren oder die Ausführung von Arbeiten, sofern die Leistung nicht für den Gewerbebetrieb eines Schuldners erbracht wurde, denn diese Ansprüche verjähren erst nach vier Jahren.

Forderungen aus regelmäßig wiederkehrenden Leistungen (z.B. Renten oder Mietzahlungen) verjähren ebenfalls erst nach vier Jahren. Sowohl die Zwei- als auch die Vierjahresfrist beginnt dabei immer erst mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Die Verjährung kann gehemmt oder unterbrochen werden. Die Hemmung (z.B. durch Stundung) verlängert die Verjährungsfrist.

Anders bei einer unterbrochenen Verjährung. Hier beginnt die Verjährungsfrist nach Beendigung der Unterbrechung von neuem zu laufen. Eine Unterbrechung kann nur durch ein rechtzeitiges Anerkenntnis des Schuldners oder eine gerichtliche Geltendmachung erfolgen. Mahnungen alleine, auch wenn sie schriftlich getätigt wurden, unterbrechen die Verjährungsfrist nicht.

Inkasso-Dienste können unter Einschaltung von Rechtsanwälten die zur Verhinderung der Verjährung notwendigen Schritte ein-leiten, wenn sie bis spätestens Anfang Dezember hiermit beauftragt werden. Damit kann das neue Jahr unter Umständen tatsächlich ein frohes neues Jahr werden.

 

 

 

USA: Richtig Trinkgeld geben

Die Trinkgeldkultur in den USA unterscheidet sich von der in Europa. In den USA ist das Trinkgeld ein wichtiger Bestandteil des Arbeitslohnes. Deshalb muss zur Restaurant-Rechnung rund 15 bis 20 Prozent als Tip - so der US-Ausdruck für Trinkgeld - aufgeschlagen werden.

Waren Sie mit dem Essen und der Bedienung außerordentlich zufrieden, dann geben Sie bis zu 25 Prozent Trinkgeld. Wurden Sie schlecht bedient, können Sie das Trinkgeld auf rund 10 Prozent kürzen.

Lediglich in Touristengebieten mit hohem Europäer-Anteil ist häufig der Tip im Rechnungsbetrag enthalten. Dies ist dann auf der Rechnung aber vermerkt.

 

 

 

 

Entschädigungsanspruch bei überbuchtem Flug

Eine ärgerliche Gepflogenheit von Fluggesellschaften ist das Überbuchen von Flügen. Wer Pech hat wird nicht mitgenommen und muss den nächsten Flug abwarten.

Eine EU-Richtlinie regelt dabei welche Entschädigungen dem Fluggast zustehen. Das sind beispielsweise auf Flügen innerhalb Europas 150 Mark oder ein Ticketgutschein im Wert von 300 Mark. Bei Wartezeiten über zwei Stunden sind die Beträge doppelt so hoch. Für Flüge zu weiter entfernten Zielen gelten nochmals höhere Tarife.

Allerdings kommen Sie im Falle eines Falles lediglich dann zu einer Entschädigung, wenn Sie sich rechtzeitig eingecheckt haben. Wann Sie spätestens am Tresen der Fluggesellschaft antreten müssen, variiert je nach Gesellschaft und Ziel. Deshalb sollten Sie sich unbedingt rechtzeitig nach der Check-in-Zeit erkundigen. Diese kann eine Stunde oder mehr vor dem Abflug liegen.

 

 

 

Diskret zahlen

Wenn Sie Freunde oder die neue Flamme zum Essen einladen, lassen Sie sich die Rechnung nicht am Tisch präsentieren. Besser ist es, wenn Sie sich kurz entschuldigen und den Betrag an der Kasse begleichen.

 

 

 

Ausreichender Schutz auf Reisen

Achten auf einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz, wenn Sie sich im Ausland aufhalten.

Schließen Sie hierfür am besten einen separaten Versicherungsvertrag ab, den Sie für jährlich etwa 15,- DM pro Person zwischen 18 und 65 Jahren erhalten.

Auch als Privatversicherter kann es sinnvoll sein, eine separate Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

Denn der Versicherungsschutz ist äußerst billig, und sollten Sie im Ausland erkranken, so muß Ihre Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten übernehmen. Sie setzen dadurch nicht eventuelle Beitragsrückerstattungen bei Ihrer regulären Krankenversicherung auf Spiel.

 

 

 

 

Subventionen für Unternehmen und Existenzgründer

Subventionen kann jeder beantragen. Auch kleine Unternehmen und Existenzgründer. Die EU, die Bundesregierung und die Bundesländer unterstützen die Wirtschaft mit hunderten von Förderprogrammen. Das Problem ist aber, dass kaum jemand weiss, welche Massnahmen es gibt und für wen sie in Frage kommen.

Wer sich einen Überblick verschaffen will oder überprüfen möchte ob ein Förderprogramm für ihn in Frage kommt, kann dies in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie nachrecherchieren.

Die Datenbank enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie verschiedene weiterführende Informationen. Leider sind nicht alle Texte leicht verständlich, da sie offensichtlich von Beamten für Beamte geschrieben wurden.

www.bmwi.de

 

 

 

Immer Geld für den Einkaufswagen

Der Kundenservice in Deutschland verlangt von jedem Einkäufer eine Mark Pfand, bevor der sich in den Laden begeben darf.

Gelegentlich hatte man jedoch mit der Mark etwas besseres vorgehabt und sie bereits ausgegeben. Also: Reingehen, wechseln lassen, rausgehen, Wagen holen, reingehen.

Diese Arbeit sparen Sie sich, wenn Sie sich in Ihrem nächsten Urlaub nach passendem Ersatz für ein Eine-Mark-Stück umsehen. Fünf Österreichische Schilling beispielsweise eignen sich hervorragend. Die Fremdwährung gibt man nie aus und hat sie immer einsatzbereit für den Wagen.

 

 

 

 

Was bei Bewerbungsunterlagen nicht passieren darf

Wenn Sie sich für eine neue Stelle bewerben, dann sollten Sie peinlichst auf ordnungsgemäße Bewerbungsunterlagen achten. Absolute K.O.-Kriterien der Personalchefs sind:

- Flecken auf dem Papier (Kaffee, Fett), Eselsohren, Knitterfalten

- Rechtschreibfehler

- Korrekturen im Anschreiben, etwa mit Tipp-Ex, Filzstift oder Kugelschreiber

- veraltete Unterlagen, etwa ein Lebenslauf mit mehrere Monate (oder gar Jahre) altem Datum

- statt eines professionellen Portraits, ein Urlaubsbild oder ein selbstgeschossenes Foto

- Anschreiben, die nicht spezifisch auf die Firma eingehen, bei der Sie sich bewerben

- Unterfrankierung, so dass dem Empfänger Kosten entstehen

 

 

 

 

So alt sind Autoreifen 

Auf jedem Autoreifen ist eine leicht entschlüsselbare Kennung zu finden, die über die das Herstellungsdatum Auskunft gibt. Diese Kennzeichnung ist im Sinne des Verbraucherschutzes, denn schon nach einigen Jahren wird die Gummimischung härter und der Reifen dadurch weniger griffig. Ladenhüter sollte man daher nicht montieren lassen.

Die letzten drei Stellen der sogenannten DOT-Nummer (DOT steht fürs amerikanische "Department of Transportation") sind dabei interessant.

Die ersten beiden Ziffern davon bilden die Woche, die dritte steht für die letzte Ziffer des Jahres. Damit man die Jahrzehnte unterscheiden kann, sind an die Ziffern noch Symbole angehängt.

Fehlt dieses Symbol haben Sie ein antikes Stück aus den 80ern, ein Dreieck steht für die 90er und die Produktion der ersten Dekade im neuen Jahrtausend wird durch eine Raute gekennzeichnet sein.

Ein Beispiel:  429

Der Reifen mit dieser Kennung ist in der 42. Woche 1999 gebaut worden, kann also ruhigen Gewissens montiert werden.

 

 

 

 

Der Vertretercheck - So überprüfen Sie die Kompetenz

- Wenn Ihr Vertreter die Prüfung zum Versicherungsfachmann bestanden hat, kann er einen grünweißen Ausweis vorzeigen.

- Fragen Sie, ob er nur eine, mehrere oder - als Versicherungsmakler - alle Gesellschaften vertritt.

- Er sollte auf Ihre persönliche Situation eingehen, schon bestehende Policen berücksichtigen und nicht nur allgemeine Ratschläge geben.

- Ein seriöser Vertreter rät Ihnen von unnötigen Policen ab (z.B. Unfallpolice mit Beitragsrückgewähr oder Insassenunfallpolice).

- Achten Sie darauf, daß der Vertreter bei Privathaftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz- oder Wohngebäudepolice jeweils eine Laufzeit von höchstens drei Jahren anbietet.

- Ihr Vertreter sollte Ihnen vor ihrer Unterschrift unter den Vertrag eine Nacht Bedenkzeit lassen und Sie auf Ihr Widerrufsrecht hinweisen.

- Vorsicht ist angebracht, wenn der Vertreter die erste Prämie gleich kassieren will.

 

 

 

 

Provisionen beim Abschluß - Was Ihr Vertreter bekommt

Private Krankenversicherung:
Bis zu 16 Monatsbeiträge, meist zwischen 3 und 4 Monatsbeiträge.

Kapital-Lebensversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung:
2,5 bis 4,2 % der Versicherungssumme, meist 3,5 %.

Rechtsschutzpolicen:
Bis zu 60 % des ersten Jahresbeitrags plus jährlich bis zu 20 % Betreuungsprovision, meist 15 %

Hausratpolicen, Privathaftpflichtpolicen, Unfallpolicen, Wohngebäudepolicen:
Bis zu 80 % des ersten Jahresbeitrags plus jährlich bis zu 20 % Betreuungsprovision, meist zwischen 12,5 und 15 %.

Kfz-Policen:
Jährlich zwischen 3 und 11 % des Beitrags

 

 

 

 

Rechtsanwälte für Spezialfälle

Anwalt ist nicht gleich Anwalt. Für Spezialfälle gibt es beispielsweise sogenannte Fachanwälte. Diese müssen eine Zusatzausbildung nachweisen, sowie eine bestimmte Mindestzahl von Klienten im entsprechenden Bereich haben.

Fachanwälte gibt es für:

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Insolvenzrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
  • Verwaltungsrecht



Möchte sich ein Anwalt auf ein bestimmtes Gebiet spezialiseren, muss er aber nicht unbedingt eine fachanwaltliche Ausbildung nachweisen. Er kann auch mit dem Zusatz "Tätigkeitsschwerpunkt" auf sein Spezialgebiet hinweisen.

Eine Garantie dafür, dass der Anwalt sein Handwerk auch versteht ist jedoch letztendlich beides nicht. Im Zweifelsfall sollten Sie deshalb nach Referenzen fragen.

 

 

 

 

Freiland oder Batterie - Verschlüsselte Angaben bei Eiern

Angaben zur Haltung der Hennen sind beim Verkauf von Eiern freiwillig. Allerdings hat es der Gestzgeber so eingerichtet, dass nicht entsprechend gekennzeichnete Eier grundsätzlich als aus Käfighaltung stammened anzusehen sind.

Damit kein Eierproduzent gezwungen ist, die Herkunft im Klartext anzugeben, kann die Art der Hühnerhaltung auch durch Kennziffern angegeben werden.

Die Bedeutung der Kennziffern ist:

1= Freiland
2= Auslauf
3= Boden
4= Voliere
5= Legebatterie

 

 

 

 

Unfall im Ausland - Polizei ja oder nein?

In den meisten europäischen Ländern wird die Regulierung von Bagatellschäden nach Unfällen von den Versicherungen untereinander geregelt. Das Einschalten der Polizei ist nicht notwendig.

Doch es gibt Ausnahmen. Vor allem im osteuropäischen Ausland muss in jedem Fall die Polizei hinzugezogen werden. Die Versicherungen verlangen dort für die Schadensregulierung ein Polizeiprotokoll.

Vorsicht: Auch im Nachbarland Dänemark müssen Sie nach einem Unfall die Polizei verständigen.

In diesen Ländern muss nach einem Unfall die Polizei gerufen werden:

  • Bosnien-Herzegowina
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Kroatien
  • Polen
  • Rumänien
  • Slowakische Republik
  • Slowenien
  • Tschechische Republik
  • Türkei
  • Ungarn


                                                                              

 

 

 

Wann sind Zinsen Wucherzinsen?

Der effektive Jahreszins eines Kredits kann von Anbieter zu Anbieter stark variieren. Da stellt sich schnell die Frage, ob nicht ein Wucherzins verlangt wird.

Dazu schreibt das Bundesministerium für Justiz in seiner Broschüre "Wissenswertes über Verbraucherkredite" sinngemäss:

Übersteigen die im Einzelfall vereinbarten Kreditkosten in eklatanter Weise die marktüblichen Zinsen zum Zeitpunkt der Kreditgewährung, dann kann Sittenwidrigkeit (Wucher) vorliegen. Allerdings müssen immer die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.

Deshalb wird der Rat erteilt: "Wenn ein effektiver Jahreszins in Höhe des zweifachen marktüblichen Satzes und darüber vereinbart wurde, sollte Rechtsrat eingeholt werden".

 

 

 

 

Was tun bei einem Wildunfall?

Besonders im Herbst kreuzen Wildtiere verstärkt die Landstrassen. Gehährlich sind insbesondere Feld- und Waldgebiete.

Was aber tun, wenn es trotz erhöhter Vorsicht zum Zusammenstoss kommt?

Schon im Interesse der Schadensregulierung am eigenen Auto, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen. Wenn Sie die Telefonnummer wissen, können Sie auch das zuständige Forstamt oder den Jagdpächter verständigen.

Lassen Sie sich noch möglichst am Unfallort eine Bestätigung für die Versicherung ausfüllen. Das gilt insbesondere dann, wenn das Tier nur verletzt wurde und geflüchtet ist. Die Polizeibeamten, bzw. der Förster können dann den Unfall anhand der Spuren vor Ort (Haare, Blut) bezeugen.

 

 

 

8 Strategien gegen machtgierige Profis

Manipulationen ausweichen:
Experten versuchen stets, ihre Klientel zu beeinflussen. Deshalb immer den Gegner und seine Motive kennen lernen.

Handlungen hinterfragen:
Möchtige agieren eigennützig. Deshalb sich niemals mit Floskeln wie “weil es die Vorschriften so verlangen” abspeisen lassen.

Existenzberichtigung anzweifeln:
Oft steigen Möchtige vom Thron, wenn man sie mit der Frage konfrontiert: “Wer braucht Sie eigentlich?”

Machtsymbole ignorieren:
Experten schmücken sich gern mit Titeln oder Uniformen. Wer sein Gehirn einschaltet, durchschaut selbst das prächtigste Dekor.

Autoritäten misstrauen:
Ein Amt ist noch kein beweis für Kompetenz. Experten müssen sich an ihren Taten und nicht an ihren Worten messen lassen.

Bewährten Ratgebern trauen:
Altgediente Autoritäten sind fast immer zuverlässiger als hoch titulierte Neuprofis.

Größe ausnutzen:
Möchtige verbünden sich gern zu schwerfälligen Machtkartellen. Das eröffnet jede Menge Schlupflöcher.

Eigeninitiative zeigen:
Derjenige siegt, der sein Schicksal nicht anderen überläst.

 

 

 

 

 

5 Tips, wie Sie richtig vererben und schenken

Ein schuldenfreies Haus oder eine Wohnung ist für viele ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Doch wenn die Immobilie später einmal vererbt wird, kann es für die Erben teuer werden: Der Staat kassiert Erbschaftsteuern – und die werden in nächster Zeit eher steigen als sinken: Immobilien sollen, so die derzeitigen Pläne der Bundesregierung, höher bewertet werden. Wer für den Ernstfall frühzeitig vorsorgt, kann eine Menge Geld sparen.

1. Tip:
Die vorweggenommene Erbfolge. Teile des Vermögens werden bereits vor dem Tod an die Kinder und andere Begünstigte übertragen. Rechtlich wird so aus der Erbschaft eine Schenkung. Die muß zwar ebenfalls versteuert werden, doch dabei gibt es großzügige Freibeträge: 400.000 DM können Eltern alle 10 Jahre an ihre Kinder weitergeben, ohne, daß der Staat kassiert.
Beispiel: Werden den Kindern 900.000 DM geschenkt, sind davon 500.000 DM steuerpflichtig, 55.000 DM Steuern sind fällig. Geht die Schenkung an Nicht-Verwandte, fallen 115.000 DM Steuern an. Die Freibeträge für steuerfreie Schenkungen können alle 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden. So können Sie Ihr Vermögen steuersparend nach und nach übertragen.
Gegenleistungen wie Wohnrechte, eine Pflegeverpflichtung oder ein Nießbrauch (Miete der Immobilie fließt weiterhin dem Erblasser zu) können ohne Probleme im Schenkungs- oder Erbvertrag vereinbart werden.

2. Tip:
Besonders interessant ist es, Leibrenten zu vereinbaren. Aus ihnen errechnet der Fiskus einen sogenannten Kapitalwert. Dieser mindert den steuerlich relevanten Wert der Immobilie und damit die Schenkungsteuer. Wichtig: Die Kinder müssen sich per Vertrag zu ständigen Zahlungen verpflichten.

3. Tip:
Wenn Sie eine besonders wertvolle Immobilie zu gleichen Teilen an zwei Kinder verschenken, beträgt der Freibetrag zweimal 400.000 DM.

4. Tip:
Meiden Sie das sogenannte Berliner Testament, sonst kann es teuer werden. Es sieht vor: Stirbt ein Ehepartner, erhält zunächst der überlebende Ehegatte das Vermögen. Erst nach dem Tod des zweiten Partners erben die Kinder. Dadurch können sich steuerliche Nachteile ergeben, denn Sie verschenken Freibeträge und zahlen unter Umständen zweimal Steuern auf dasselbe Erbe.

5. Tip:
Überprüfen Sie regelmäßig, ob die vereinbarten Regelungen noch mit den aktuellen Steuergesetzen und rechtlichen Vorschriften übereinstimmen.

 

 

 

 

Vermieter legen großen Wert auf gute Umgangsformen

Wer eine Wohnung oder ein Haus mieten möchte, kommt mit guten Umgangsformen besser zum Ziel. Nach gesichertem Einkommen und einem angesehenen Beruf achten Vermieter stark auf Stil und Etikette. Eine Gewis-Umfrage für die Zeitschrift "Freundin" brachte beeindruckende Ergebnisse.

Nach den eben genannten wichtigsten Kriterien mit 82 % und 65 % folgen "ansprechende optische Erscheinung" mit 46 %, "offene, ehrliche Art" mit 44 %, "gepflegt Umgangsformen" mit 39 % und "Pünktlichkeit" mit 36 %.

Alle vier Punkte sind Grundsätze von Stil und Etikette. In ihrer Summe betrachtet haben sie enormes Gewicht bei der Beurteilung von neuen Mietern.. Hoch leben die guten Umgangsformen.

 

 

 

5 Tipps die Zeit bringen

Zeit ist kobstbar. Niemand will sie verschwenden. Und jeder hat viel zu wenig von ihr.

1. Das Zweitwichtigste vor dem Wichtigsten tun. So schafft man mehr. Denn wer mit dem Wichtigsten anfängst, lässt das Zweitwichtigste oft unerledigt.

2. Mit der Zeit umgehen wie mit großen Geldscheinen. Erst anbrechen, wenn man einen größeren Betrag zu zahlen hat. Das heißt für das Zeitmangagement: Zusammenhängende Stunden lieber für eine große Aufgabe nutzen als für verschiedene kleine.

3. Bedarf abschätzen. Immer überlegen, wie lange man für eine anstehende Aufgabe vermutlich brauchen wird. Das hilft auf lange Sicht, die Zeit richtig einzuteilen.

4. Die Tätigkeit wechseln. Eine ermüdende Tätigkeit gegen eine andere Aufgabe auszutauschen verhindert, Zeit aus Erschöpfung zu verlierne. Das ist der Gala-Dinner-Effekt: Selbst auf den sättigendsten Hauptgang passt immer noch der Schokoladenpudding.

5. Den Schlaf nutzen. Vielen erfolgreichen Menschen kommen die besten Ideen im Schlaf. besonders hoch ist das kreative Leistungsvermögen zwischen drei und sieben Uhr morgens.