Interessante Urteile II

-Domain-Namenklau: Unterlassungsklage

-Nebenjob im Erziehungsurlaub: Kündigung

-Gehalt plus Provision: Mehr Urlaubsgeld

-Umzugsverluste

-Unterhaltspflicht für Kinder

-Computertechnik und Finanzamt

-”Antiblitz”-Folie ist Urkundenfälschung

-Unfall zum Neuwert

-Auto zu langsam-Geld zurück

-Schild nicht gesehen

-Abschlepp-Frist

-Ehrlichkeitskontrolle ist zulässig

-Baupfusch

-Geschiedene haften nicht immer gemeinsam

-Post hat einen Tag Zeit

-Unterhalt für Ausbildung

-Zu spät von der Flugreise zurückgetreten

-5 Vornamen sind genug

-Polizei rammt dienstlich

-Eltern als Untermieter

-Mangel gemeldet, Recht auf Minderung gewahrt

-E-Herd statt Gasherd?

-Verteilungsschlüssel von Müllgebühren

-Zu lauter Sex verboten

-Neue Kündigungsfristen bei Insolvenzen

-Kein Rauswurf ohne Abmahnung

-Niedrige Mieten

-Steuerfreie Brille

-Ehrenamtlich verdientes Geld

-Kinderfreibetrag okay

-Tarifvertrag ganz oder gar nicht beanspruchen

-Den Ehepartner geringfügig beschäftigen

-Arbeitszimmer: Beim Nachbar einquartieren

-Ferrari als Dienstwagen nicht angemessen

-Unterhalt: Rabeneltern

-Arbeitgeber muss Brille zahlen

-Makler muss korrekt informieren

-Sonderzahlungen im Erziehungsurlaub

-Haftung für Übergabe-Einschreiben

-”Radarfallen-Fahrt”

-Versteckte Kamera - kein Beweismittel

-Radwegpflicht

-Nun doch: Plastik-Armband ist zulässig

-Keinen Pfennig aus der Kaffekasse

-Trinkgeldsteuer

-Mietkaution

-Privattelefonierern droht Kündigung

-Produkthaftung

-Schlappe für Versicherer

-Kreditinstitute müßen nicht warnen

-Autofahrer dürfen für Kleintiere bremsen

-Nebenkostenabrechnung - Streit um Frist

-Chef bedroht - Rausschmiss

-Arglistiger Gebrauchtwarenhändler

-Krankgeschrieben und verreist - alles OK

-Name entscheidet

-Kein Betriebsrat, kein Sozialplan

-Mehrarbeit verweigert - kein Rauschmiss

-Geknickte Zeugnisse - kein Problem

-Ausfallhonorar für Arzt

-Schlechter Chef - keine Versetzung

-Versicherungschutz greift auch bei Kippfenster

-Reisebüros haben Informationspflicht

-Reisegepäckversicherung

-Bankgebühren müssen Rückerstattet werden

-Weiterbildung senkt Steuern

-Fristgerecht

-Geld vom Finanzamt zurück

-Heimliches kopieren - gefährlich

-Pfändung

-Mahnung

-Unkündbar - das war einmal

-Schutzlos trotz Versicherung

-Ärzte müßen nicht aufklären

-Gebrüllt! - keine Kündigung

-Vermieter muß lärmende Familie kündigen

-Keine Gebühr für Pfändung

-Krank: 13. Gehalt gestrichen

-Kilometerstand unverbindlich

-Betriebskosten

-Wohnungskündigung

-Verkehrsschilder

INDEX


- ACHTUNG FALLE! -
-
BUSINESS & KARRIERE I. -
- BUSINESS & KARRIERE II. -
- FLIEGEN & VERREISEN -
- GELD ANLEGEN -
- GELD SPAREN -
- GELD VERDIENEN -
  - GEWINNSPIELE / WETTEN -
- HANDYS-, WEB-, PCTRICKS -
- INTERESSANTE URTEILE I. -
- INTERESSANTE URTEILE II. -
- INTERESSANTE URTEILE III. -
- KOSTENLOS -
- LIFESTYLE -
- MEDIZIN / GESUNDHEIT I. -
- MEDIZIN / GESUNDHEIT II. -
- MEDIZIN / GESUNDHEIT III. -
- MEDIZIN / GESUNDHEIT IV. -
- MIETEN & WOHNUNG -
- KARRIERE & BUSSINESS -
- SEX / LIEBE / PARTNERSCHAFT I. -
-
SEX / LIEBE / PARTNERSCHAFT II. -
-
SONSTIGES I. -
- SONSTIGES II. -
 - SONSTIGES III. -
 - SONSTIGES IV. -
-
STEUERTIPPS -
- SPEZIALINFORMATIONEN -
-
WIRTSCHAFT / BÖRSE -

TOPTHEMEN:
- DIE GEFÄHRLICHSTEN DROGEN -
- 30 TIPPS FÜR DIE REDE -
- DIE E-NUMMERN -
-
GEDÄCHTNISTRAINING -
- ERBE & TESTAMENT -
- GEKNACKTE PASSWÖRTER -
- DIE 1. MILLION -
- IHR GUTES RECHT -
- RECHTSFORMEN -

+++ www.insiderverlag.de +++
 

 

 

 

 

 

 

Mahnung

Versicherungsgesellschaften müssen ihre Kunden formgerecht zur zahlung ausstehender Beiträge auffordern. Tun sie das nicht, zahlen sie im Schadensfall auch dann, wenn der Versicherte fällige Prämien schuldig ist. So entschied der bundesgerichtshof (AZ IV ZR 118/98). Häufiger Fehler der Gesellschaften: Sie informieren den Versicherten nicht über die Höhe des Beitragsrückstands. Oder sie erläutern die Konsequenzen der Nichtzahlung auf der Rück- statt auf der Vorderseite ihrer Schreiben.

 

 

 

Pfändung

Der Auszahlungsbetrag einer Lebensversicherung darf gepfändet werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (AZ VII R 54/90). Ausweg für Versicherte: sich beim Abschluss einer Police auf eine Rente festlegen. Die ist laut einem Urteil des saarländischen Finanzgerichts für Gläubiger tabu (AZ 1 K 168/99).

 

 

 

Geld vom Finanzamt zurück

Für nicht verschreibungspflichtige Arzneien gibt es zwar kein Geld von der Krankenkasse, dafür aber vom Finanzamt. Das Finanzgericht in Hamburg urteilte, dass Medikamente wie Nasenspray oder Kopfschmerztabletten als außergewöhnliche belastung von der Steuer abgesetzt werden dürfen (II 90/98). Voraussetzung: Der Arzt muss seinen Patienten die medizinische Notwendigkeit der Medikamente attestieren und zwar vor deren Kauf.

 

 

 

 

Fristgerecht

Auf die Post ist Verlass. Das hat vor kurzem das Bundesverfasungsgericht klargestellt (1 BVR 762/99). Nach Ansicht der Verfassungshüter genügt es, einen Einspruch einen Tag vor Ablauf der Frist abzuschicken. Erreicht der Brief den Empfänger nicht rechtzeitig, darf das nicht zu Lasten des Absenders gehen.

 

 

 

 

Weiterbildung senkt Steuern

Wer sich im Ausland beruflich weiterbildet, braucht sich nicht den Vorwurf gefallen lassen, er habe Ferien gemacht. Der Fiskus muss die Kosten der Fortbildung als steuernmindern anerkennen. Es sei denn, die finanzbeamten können beweisen, dass der Steuerzahler die Zeit am Pool statt im Seminarraum verbracht hat. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (RS C-55/98).

 

 

 

 

Bankgebühren müßen zurückerstattet werden

Nicht jeder Bankservice kostet Geld. Kreditinstitute dürfen für nicht ausgeführte Daueraufträge, Überweisungen, Schecks und Lastschriften keine Gebühren berechnen (AZ XI ZR 5/97, AZ XI ZR 296/96). Auch Barauszahlungen kosten nichts. Erst wenn der Kunde mindestens fünf Freiposten pro Monat erhält, sind Gebühren zulässig. Die Institute müssen alle Gebühren erstatten, die sie Kunden nach dem 1. April 1977 belastet haben (AZ XI ZR 217/95). Auch Freistellungsaufträge müssen gratis verwaltet und geändert werden. Wer bisher dafür gezahlt hat, kann die Gebühren zurückverlangen (AZ XI ZR 269/96, AZ XI ZR 279/96). Stirbt ein Kunde, meldet die Bank den Erbfall dem Fiskus - kostenlos.

 

 

 

Reisegepäckversicherung

Wer auf einer Urlaubsreise bestohlen wird und den Diebstahl nicht sofort bei der nächsten Polizeidienststelle meldet, riskiert den Schutz seiner Reisegepäckversicherung. Das entschied jetzt das Kölner Amtsgericht (AZ 118 C 109/99). Nur wenn die Versicherung die Angaben über den entstandenen Schaden genau prüfen kann, ist sie zur Zahlung verpflichtet.

 

 

 

 

Vermieter muß lärmender Familie kündigen

eine ziemlichlautstarke Familie ging in einem Mehrfamilienhaus den restlichen Mietern schwer auf die Nerven. Kindergeschrei und lautes Poltern von früh bis spät waren die Regel. Diverse Gespräche halfen nicht, eine Unterlassungsklage der Nachbarn blieb ebenfalls ohne Effekt. Da forderten die gestraßten Mitmieter den Vermieter auf, die Familie vor die Tür zu setzen. Das Landgericht Berlin gab ihnen recht und verpflichtete den Vermieter, den Störenfrieden zu kündigen. Eine gewisse Geräuschkulisse sei zwar hinzunehmen, doch ständige Störungen der Nacht- und Sonntagsruhe etwa durch eine laufende Waschmaschine und zu boden fallende Gegenstände müsse man nicht ertragen. Da sonst nichts gefruchtet habe, bleibe nur die Kündigung. LG Berlin, Az. 62 S 290/98.

 

 

Reisebüros haben Informationspflicht

Reisebüros sind verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, wenn die von einem anderen Flughafen aus günstiger verreisen können. Für den Schaden haftet der Veranstalter, urteilten die Bad Homburger Amtsrichter                      (AZ 2 C 431/97-19).

 

 

Versicherungsschutz greift auch bei Kippfenster

Wer nur kurz sene Wohnung verlässt, ist auch dann versichert, wenn er die Fenster gekippt lässt. Erst bei längerer Abwesenheit müssen sie vollständig geschlossen werden, so das Oberlandesgericht hamm (AZ 20 U 149/98).

 

 

Ausfallhonorar für Arzt

Patienten, die einen fest vereinbarten Arzttermin nicht absagen, sondern einfach ausfallen lassen, müssen ihrem Arzt ein Ausfallhonorar zahlen, urteilte das Landgericht Hannover (AZ 19 S 34/97). Die Richter genehmigten einem Zahnarzt 700 Mark, weil dieser vergeblich auf seinen Patienten gewartet hatte.

 

 

Kreditinstitute müßen nicht warnen

Wenn bei Börsentermingeschäfte Verluste entstehen, können Anleger nicht in jedem Fall dafür ihre Bank mit dem Argument haftbar machen, sie seien über die Gefahren solcher Geschäfte nicht ausreichend aufgeklärt worden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist es nicht Aufgabe eines Kreditinstituts den Kunden vor sich selbst zu schützen, indem es den Geschäftsabschluss verweigere (AZ XI ZR 286/97).

 

 

Mehrarbeit verweigert - kein Rauschmiss

Kann eine Firma einem gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter kündigen, der eine Verlängerung seiner Arbeitszeit von 35 auf 38,5 Stunden in der Woche ablehnt? Antwort: nein, sagt das Bundesarbeitsgericht. Tenor des Urteils: Tarifliche Regelungen gelten zwingend und unmittelbar für die Tarifparteien. Ein Verzicht ist nur dann möglich, wenn der Tarifvertrag dies audrücklich vorsieht (2 AZR 422/98).

 

 

Geknickte Zeugnisse - kein Problem

Unternehmen sind nicht verpflichtet Zeugnisse in einem Din-A4-Umschlag mit gesteiftem Rücken zu versenden. Darauf bestand der Mitarbeiter eines Unternehmens in Hessen, der sein Zeugnis zweimal gefaltet in einem Briefumschlag bekommen hatte. Das BAG entschied jetzt: Kein Problem, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis in einem kleinen Umschlag unterbringt (9 AZR 893/98).

 

 

Schlechter Chef - keine Versetzung

Wie wird man am besten seinen Vorgesetzen los? Auf keinen Fall so: Eine Versicherungsgesellschaft hatte Mitarbeiter nach ihrer Meinung über Führungskräfte gefragt. Ein Referatsleiter bekam schlechte Noten, daraufhin wurde er degradiert. Geht nicht, urteilten Frankfurter Arbeitsrichter und erklärten die Druckkündigung für unwirksam. Man könne sich seinen Chef nicht einfach aussuchen (9 Ca 5184/98).

 

 

Keine Gebühr für Pfändung

Banken und Sparkassen dürfen für die Bearbeitung von Kontopfändungen keine Entgelte verlangen. Der Bundesgerichtshof verbot die gängige Praxis der Geldhäuser, z.B. zu Beginn 30 Mark und dann monatlich 20 Mark zu kassieren. Kunden können sämtliche Gebühren zurückfordern - rückwirkend bis 1977. BGH, Az. XI ZR 219/98

 

 

Autofahrer dürfen auch für Kleintiere bremsen

Autofahrer dürfen jetzt auch für Kleintiere bremsen. Bauen sie dabei einen Unfallmuss der Versicherer zahlen. So das Oberlandesgericht Nürnberg (AZ 8 U 1477/99). Bislang verweigerten viele Assekuranzen den Schadenersatz. Sie warfen Kunden, die Unfälle wegen Füchsen oder Hasen verursachen, kurzerhand grob fahrlässiges Handeln vor.

 

 

Arglistiger Gebrauchtwarenhändler

Steht ein Gebrauchtwagen länger als drei Jahre bei einem Händler, müssen potenzielle Käufer auf die lange Standzeit hingewiesen werden. Andrnfalls handelt der Verkäufer laut Urteil des Amtsgerichts in Rottweil arglistig                    (AZ 2 C 104/98). Folge: Der Händler haftet für Schäden, die nach dem Kauf am Auto auftreten. Auch dann, wenn im Kaufvertrag Gegenteiliges vereinbart wurde.

 

 

Name entscheidet

Banken schreiben Überweisungen stets dem angegebenen Empfänger gut. Ob die zugehörige Kontonummer stimmt, spielt keine Rolle. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main lehnte jüngst die Schadenersatzklage einer Frau gegen ihre Bank ab (AZ 14 U 205/97). Das Institut hatte für sie bestimmtes Geld einem Fremden zugleitet. zwar war ihre Kontonummer korrekt, aber fälschlicherweise stand ein anderer Name auf dem Vordruck.

 

 

Nebenkostenabrechnung - Streit um Frist

Vermieter nehmen sich oft viel Zeit mit der Abrechnung der Nebenkosten. Besonders, wenn die mieter mit Rückzahlungen rechnen dürfen. Wer in der Vergangenheit die Geduld verlor und die Abschlussrechnung gerichtlich einfordern wollte, hatte schlechte Karten. Das Gesetz regelt nur für Sozialwohnungen, dass die Auflistung von Heiz-, Wasser- und anderen Kosten maximal ein halbes Jahr auf sich warten lassen darf. Erstmals hat nun das Frankfurter Landgericht entschieden, dass diese Regelung auch für andere Mietverhältnisse gilt (AZ 33 C 444/98-27). Um Streit zu vermeiden, raten Mietrechtsexperten, im Mietvertrag festzulegen, bis wann die Abrechnung fertig sein soll.

 

 

Chef bedroht - Rausschmiss

“Der soll mir nciht im Dunkeln begegnen” oder “ich haue dem Chefs aufs Maul” - solch leichtfertige Sprüche führen zur fristlosen Kündigung. Das Arbeitsgericht Frankfurt: Ankündigungen dieser Art seien keine im geschlossenen Kollegenkreis möglicherweise hinzunehmenden Abfälligkeiten, sondern massive Gewaltandrohungen. Das müsse sich kein Arbeitgeber gefallen lassen (9 Ca 9662/98).

 

 

Krankgeschrieben und verreist - alles ok

Dumm gelaufen: Vor seiner Knieoperation, für die er sich hatte krankschreiben lassen, machte ein Mann eine Reise nach Karlsbad. Dort lief er dann seinem Chef über den Weg. Der drohte mit fristloser Kündigung. “Rechtswidrig”, sagen Arbeitsrechtler. Der Arzt habe die Busreise nicht verboten. Fristlose Kündigung sei nur bei genessungshemmenden Tätigkeiten erlaub (AG Frankfurt, 9Ca 7546/98).

 

Kein Betriebsrat, kein Sozialplan

Arbeitnehmer in Unternehmen ohne Betriebsrat haben bei einer Schließung keinen Anspruch auf Sozialplan. Frankfurter Richter wiesen die Klage eines Malers zurück, der nach dem Aus seiner Firma eine Abfindung wollte - vergebens. Die Richter: Ohne Betriebsrat gehe nichts. Dessen Aufgabe sei es, Arbeitnehmerinteressen bei der Vereinbarung des Sozialplans zu vertreten (7 Ca 8814/98).

 

 

Krank: 13. Monatsgehalt gestrichen

Wer dauerhaft arbeitsunfähig ist,muß damit rechnen, daß ihm der Arbeitgeber das 13. Monatsgehalt streicht - jedenfalls, wenn es ein leistungsbezogener Lohnbestandteil ist. Ein Arbeitnehmer, der sechs Monate ohne Unterbrechung krankgeschrieben war, hatte gegen seine Firma geklagt - erfolgslos. ArbG Frankfurt, Az. 17 Ca 1709/99

 

 

Kilometerstand unverbindlich

Die Gesamtfahrleistung eines Gebrauchtwagens stellt in einem Kaufvertrag unter Privatleuten keine verbindliche Zusicherung dar. Deshalb hat ein Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich herausstellt, daß das Auto mehr Kilometer auf dem Tacho hat - jedenfalls, wenn es schon mehrere Vorbesitzer gab. LG Heilbronn, Az. 6 S 358/98.

 

 

Versteckte Kamera - kein Beweismittel

Sie sind überall. Doch der Einsatz von versteckten Kameras “rechtfertigt das Eigentumsinteresse des Arbeitsgebers nur, wenn dies die einzige Möglichkeit ist und weniger weitreichende Mittel nicht zur Verfügung stehen”, so das Kölner Landesarbeitsgericht (12 Sa639/96). Der Rausschmiß einer Mitarbeiterin, die sich aus Beständen mit Parfüm eingesprüht hatte, war kündigungsrechtlich irrelevant.

 

 

Keinen Pfennig aus der Kaffekasse

Wer im Betrieb in eine Kaffeekasse einzahlt, aus der Ausflüge oder Feste bezahlt werden, kann nach seinem Abschied von der Firma nichts zurückverlangen. Das Arbeitsgericht Hannover (7Ca133/98) entschied. Der Sinn einer solchen Kasse sei es, das Geld gemeinsam auf den Kopf zu hauen.

 

 

Privattelefonierern droht Kündigung

Arbeitnehmer, die von ihren Dienstapparaten kostenlos privat telefonieren, droht die fristlose Kündigung. Nach Ansicht des Würzburger Arbeitsgerichts sei dies kein Kavaliersdelikt. Das Führen von Privatgesprächen sei eine Straftat gegen den Arbeitgeber, bei der die “kriminelle Energie” des Arbeitnehmers besonders zu berücksichtigen sei (1Ca1326/97).

 

 

Schlappe für Versicherer

nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Versicherungsgesellschaften die Bedingungen laufender Verträge nicht ändern oder ersetzen. Nach Meinung des BGH sind Anpassungsklauseln unwirksam, da sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen (AZ:IV ZR 218/97). Die Klauseln sind derzeit in vielen Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude- oder Kfz-Versicherungen üblich. Daher: Bei einer geplanten Anpassung eines Altvertrags unbedingt Widerspruch einlegen. Wer eine neue Police abschließt, braucht diesen Passus gar nicht erst zu akzeptieren.

 

 

Trinkgeldsteuer

Nur weil andere ihre Trinkgelder dem Fiskus verschweigen, ist dies für ehrliche Steuerzahler kein Grund, sich vor dem Gesetz ungleich behandelt zu fühlen. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, daß die Besteuerung der zugesteckten Münzen verfassungsgemäß ist. Selbst dann, wenn das Finanzamt in mancen Branchen Probleme hat, die Steuer einzutreiben (AZ: VI R 43/95).

 

 

Radwegpflicht

Wen das Schlagloch auf der Straße aus dem Sattel wirft, kannnicht auf Schmerzensgeld seitens der Gemeinde hoffen. Zumindest dann nicht, so das Landgericht Köln, wenn ein Radweg vorhanden ist. Den nämlich müsse jeder Velofahrer nutzen. Das Argument des Klägers, er habe die Straße benutzt, um ordentlich Tempo machen zu können, zog bei den Richtern nicht (AZ: 5 O 310/98).

 

 

Produkthaftung

Wegen eines Defekts in einer erst 6 Monate alten Waschmaschine kam es zu einem Kellerbrand. Der Hauseigentümer verklagte den Hersteller auf Schadenersatz. Das OLG Koblenz gab ihm Recht, nachdem ein Sachverständiger zu dem Schluss gekommen war, dass eindeutig die Waschmaschine den Brand verursacht hatte. Urteilsbegründung: Komme es bei einem fast neuen, auf lange Nutzung ausgelegten Gerät - übliche und ordnungsgemäße Nutzung unterstellt - zu einem Defekt, so sprächen die Umstände dafür, dass das Gerät von vorneherein mangelhaft gewesen sei. Trotz strenger Qualitätsprüfungen im Unternehmen könne es “Ausreißer” geben. Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller für Schaden, der durch sein fehlerhaftes Produkt entstehe. (OLG Koblenz, 5 U 1668/98).

 

 

Mietkaution

Auch wenn die hinterlegte Mietkaution nach dem Verkauf eines Mietshauses bereits an einen neuen Eigentümer ausgehändigt wurde, kann sich der Mieter nach seinem Auszug noch an den früherenVermieter halten, um seine hinterlegte Kaution zurückzubekommen, z.B. wenn der Neueigentümer zahlungsunfähig ist (Bundesgerichtshof, XII ZR 124/97).

 

 

Nun doch: Plastik-Armband ist zulässig

Karibikurlaub, Sonne und nichts als Ärger. So empfanden es im vergangenen Sommer einige All-Inclusive Urlauber, die in ihrem Hotel Tag und Nacht ein Plastikarmband tragen mussten, das sich nicht entfernen ließ. Obwohl mit der Kennzeichnung lediglich der reibungslose Hotelbetrieb sichergestellt werden sollte, fühlten sich die Betroffenen gegenüber den zahlenden Hotelgästen gebrandmarkt und klagten nach der Rückkehr auf Schadenersatz. Zwei Gerichte lehnten Schadenersatzansprüche ab (LG Köln 11 S 216/98) und LG Hamburg (313 S 40/99). begründung: Es handele sich lediglich um eine leichte Beeinträchtigung.

 

 

Betriebskosten

Wenn Wohnungen mit Wasser-Zwischenzählern ausgestattet sind, darf der Vermieter nicht einen grob abweichenden höheren Verbrauch des Hauptzählers berechnen. Das Landgericht Braunschweig hält Abweichnungen von höchstens 20 Prozent zwischen beiden Messungen für zulässig. (AZ: 6 S 163/98).

 

 

Wohnungskündigung

Während der Abwesenheit einer Berliner Mieterin ließ der Vermieter unangekündigt mit einem eigenen Schlüssel die Wohnung öffnen, um “die Lage zu sondieren”. Als die Mieterin davon erfuhr, kündigte sie fristlos, aber erst nachs sechs Wochen. Der Vermieter klagte auf Mietzahlung für weitere drei Monate und verlor: Seine Eigenmächtigkeit sei vertragswidrig und die Kündigung nach sechs Wochen nicht zu spät, da die Mieterin sichja erst nach einer anderen Wohnung umsehen müsse. (LG Berlin, 64 S 305/98).

 

 

“Radarfallen-Fahrt”

Autofahrer, die an einem Tag zweimal geblitzt werden, müssen zweimal Bußgeld zahlen - auch wenn es sich um eine Fahrt handelt. Mit dem Argument wollte sich ein Fahrer vor der zahlung drücken. Da zwischen den Aufnahmen   130 Kilometer lagen, könne jedoch von einer “Einheit” der Tat keine Rede sein. OLG Thüringen, Az. 1 Ss 71/99.

 

 

Haftung für Übergabe-Einschreiben

Kann die Post nicht beweisen, dass sei ein Übergabe-Einschreiben zugestellt hat, haftet sie für den Schade. Der Gewinner eines Prozesses erwartete 36.000 Mark, die der Verlierer zahlen sollte. der Festsetzungsbescheid des Gerichts, den dieser per Einschreiben geschickt hatte, kam jedoch beim Verlierer nie an. Die Post wollte sich mit  50 Mark Schadenersatz aus der Affäre ziehen. Nun befand ein Gericht, sie habe für das Verschulden ihrer Boten geradezustehen. LG Itzehoe, Az. 2/241/99.

 

 

Sonderzahlungen im Erziehungsurlaub

Ein Arbeitnehmer hat auch im Erziehungsurlaub Anspruch auf tarifliche Sonderzahlungen. So entschied das Bundesarbeitsgericht, nachdem ein Pilot geklagt hatte, weil seine Fluggesellschaft ihm während seines zweijährigen Erziehungsurlaubs kein Urlaubsgeld zahlen wollte. Begründung: Beim Urlaubsgeld  handele es sich um eine arbeitsleistungsbezogenen Sonderzahlung, die dem Piloten während des Erziehungsurlaubs mangels Arbeitsleistung nicht zustehe. Das Gericht war anderer Auffassung: Voraussetzung für den Anspruch auf Urlaubsgeld sei das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und nicht ob der Arbeitnehmer Arbeitsleistung erbringe oder nicht. Das Urteil ist jedoch nur für diesen Tarifvertrag gültig und kann nicht auf alle tarifvertraglichen Regelungen übertragen werden.BAG, Az. 9 AZR 225/99.

 

 

Makler muss korrekt informieren

Steuern sparen - das will fast jeder. Eine Möglichkeit ist der Erwerb von Wohneigentum. Aber nicht alle Aufwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Der Fall: Ein Mann ließ sich von einem Makler ein günstiges Steuersparmodell erstellen und kaufte die angepriesene Eigentumswohnung - ein folgenschwerer Fehler. Denn die Reparaturkosten, die für die Wohnung anfielen, waren steuerlich nicht abzugsfähig, weil sie zu den Anschaffungskosten zählen und nicht zum Erhaltungsaufwand, wie vom Makler berechnet.

Ohne die versprochene Steuerersparnis gab es jedoch für den Käufer keinen Grund mehr, die Wohnung zu erwerben. Er wollte den Kaufvertrag rückgängig machen. Der Makler weigerte sich, und die Gerichte wurden bemüht. In letzter Instanz entschied der Bundesgerichtshof zu Gunsten des Käufers. Das Steuersparmodell des Maklers sei unseriös gewesen. Und: Der Makler hätte den Käufer in jedem fall auf die Rechtslage aufmerksam machen müssen. BGH, Az. V ZR 344/97.

 

 

Ehrlichkeitskontrolle ist zulässig

Arbeitgeber dürfen Ehrlichkeitskontrollen, etwa bei Reisekostenabrechnungen, bei ihren Mitarbeitern durchführen. Solange keine technischen Hilfsmittel verwendet werden, muss nicht einmal der Betriebsrat zustimmen, entschied das Bundesarbeitsgericht. Hierbei werde das Arbeitsverhalten und nicht das Ordnungsverhalten geprüft. (BAG, Urteil vom 18. November 1999 - 2AZR743/98).

 

 

Kein Rauswurf ohne Abmahnung

Wer während seiner Arbeitszeit private Aufgaben erledigt, darf nicht gleisch fristlos gefeuert werden. In jedem Fall muss der Kündigung eine Abmahnung vorausgehen, um die Grenzen der Toleranz aufzuzeigen. Der Arbeitsrichter unterstrich allerdings auch, dass es im Grunde nicht erlaubt sei, während der Arbeit privaten Dingen nachzugehen (Landesarbeitsgericht Hamm, Aktenzeichen 3 Sa 1758/99).

 

 

Arbeitgeber muss Brille zahlen

Wer rund sieben Stunden am Tag arbeitet und davon etwa 30 bis 45 Minuten vor dem Bildschirm verbringt, kann von seinem Arbeitgeber verlangen, die Kosten für eine Brille zu übernehmen, falls sie für den Job notwendig ist. Im zitierten Fall ließ sich ein Arbeitgeber eine Fernsichtbrille mit eingearbeiteter Nahoptik anfertigen (Arbeitsgericht Neumünster, Aktenzeichen 4 Ca 1034 B/99).

 

 

Unterhalt: Rabeneltern

Wer in der Kindheit von seinen Eltern im Stich gelassen wurde, braucht sich im gegenzug nicht um deren Wohlergehen im Alter zu kümmern. Das Oberlandesgericht in Koblenz schlug ischkürzlich auf die Seite eines Angeklagten, der seinen mittellos gewordenen Erzeuger nicht unterstützen wollte. Der Vater hatte sich nach der Geburt des Sohnes aus dem Staub gemacht (AZ 15 UF 605/99).

 

 

Arbeitszimmer: Beim Nachbarn einquartieren

Ob Außendienstler oder Telearbeiter - neben dem Schreibtisch in der Firma haben viele Angestellte auch zu Hause ein büro. Das Finanzamt akzeptiert die Kosten dafür aber nur, wenn der Steuerzahler mindestens die Hälfte seiner Arbeitszeit dort verbringt. Selbst dann beträgt der steuersparende Abzug gerade 2400 Mark im Jahr. Wer sein Arbeitszimmer außerhalb der eigenen Wohnung anmietet, etwa bei den nachbarn unterm Dach, darf dagegen sämtliche Ausgaben absetzen. Das meinen übereinstimmend die Finanzgerichte in Hessen (AZ 7 K 5068/98) und Baden-Württemberg (AZ 5 K 298/97).

 

 

Dem Ehepartner gerinfügig beschäftigen

Selbständige, die den Partner als 630-Mark-Kraft anstellen, dürfen die Lohn- und Sozialversicherungskosten absetzen. Der Partner kassiert das Entgelt brutto für netto. Bei solch familiären Angestelltenverhältnissen schauen Finanzbeamte aber genau hin. Häufig unterstellen sie den Selbständigen, der Arbeitsvertrag bestehe nur pro forma, um mithilfe des Fiskus die Haushaltskasse aufzupeppen. Dieser Verdacht ließ sich bislang nur ausräumen, wenn Art und Umfang der Beschäftigung, Entlohnung sowie Leistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld schriftlich vereinbart wurden. Der bundesfinanzhof hat dieser harten Gangart nun ein Ende bereitet. Knftig darf der Fiskus den Kostenabzug nicht mehr auf Grund formaler Mängel ablehnen, etwa weil im Vertrag eine Arbeitszeitregelung fehlt (AZ IV R 44/99).

 

 

Niedrige Mieten

Mieteinnahmen erhöehen das zu versteuernde Einkommen. Im Gegenzug drücken die Finanzierungs- und Instandhaltungskosten der Wohnung die Abgabenlast. Übersteigen die Kosten jedoch die Erträge, stellen sich Finanzämter häufig stur. Vor allem, wenn der Vermieter weniger als die marktübliche Miete verlangt. Für den Bundesfinanzhof ist solche Großzügigkeit dagegen nicht anstößig. Solange die Miete zwei Drittel des Marktpreises betrage, so die Richter müsse der Fiskus den werbungskostenabzug anerkennen (AZ IX R 64/96).

 

 

Ehrenamtlich verdientes Geld

Wer für seine Arbeit im Verein lediglich eine geringe Aufwandsentschädigung erhält, muss die nicht auchnoch mit dem Fiskus teilen. nach einem aktuellen Erlass aus Nordrhein-Westfalen sind Zahlungen bis zu einem Betrag von 499 Mark im Jahr für das Finanzamt tabu (AZ S 2337 - 74  VB3). Wer allerdings nur eine Mark mehr bekommt, muss die volle Summe versteuern.

 

 

Kinderfreibetrag okay

Aus der Traum für viele Steuerzahler, die auf eine Rückzahlung vom Finanzamt hofften. Sie hatten geklagt, die seit 1996 geltende Kinderfreibetragsregelung verstoße gegen das Grundgesetz. Der Gesetzgeber habe sich strikt an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gehalten, meint dagegen der bundesfinanzminister und erteilte jetzt erneut sämtlichen Nachforderungsansinnen eine Abfuhr (AZ IV D 6-S 0622 - 13/00).

 

 

Steuerfreie Brille

Die Kosten für eine vom Arbeitgeber bezahlte Brille brauchen Angestellte nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Bedingung: Ein Augenarzt muss bestätigen, dass die spezielle Sehhilfe für die Arbeit am Computer notwendig ist. Dies geht aus einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor (AZ IV C2 - S2144 - 10/00).

 

 

Neue Kündigungsfristen bei Insolvenzen

Mehr rechtliche und finanzielle Sicherheit für Arbeitnehmer im Konkursfall. Wenn ein betrie aufgeben muß, gelten nach der Insolvenzordnung (InsO) grundsätzlich die arbeitsvertraglichen oder tariflichen Kündigungsfristen - und die sind meist länger als die gesetzlichen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG 2AZR 425/98) entschieden. Die Höchstfrist beträgt aber drei Monate zum Monatsende.

 

 

Tarifvertrag ganz oder gar nicht beanspruchen

Arbeitnehmer müssen sich klar für oder gegen die Beschäftigung auf tarifvertraglicher Grundlage entscheiden, wenn sie einen Vertrag aushandeln. Das Bundesarbeitsgericht (BAG 3 AZR 113/97 und 3 AZR 124/97) hält es für unzulässig, das Regelwerk einerseits abzulehnen und andererseits vom Arbeitgeber eine Zusatzversorgung nach Tarifvertrag zu fordern.

 

 

Ferrari als Dienstwagen nicht angemessen

Aufwendungen für einen Firmenwagen können nur von der Steuer abgesetzt werden,l wenn sie den Gewinn nicht minder. Das Auto muß also für die Verwendung angemessen sein - und ein Ferrari ist das laut Urteil des Hessischen Finanzgerichts (Az. 13 K 452/95) nicht. Die Richter bezweifelten, daß der 328 GTS für den Erfolg eines Steuerberaters notwendig sei.

 

 

Verkehrsschilder

Ein Autofahrer muss Verkehrsschilder, die er für unrechtmäßig hält, solange beachten, bis sie durch erfolgreiche Anfechtung beseitigt sind - es sei denn, die Fehlerhaftigkeit drängt sich geradezu auf, z.B. bei Willkür oder Sinnwidrigkeit (OLG Düsseldorf, 5 Ss OWi 336/98).

 

 

Heimliches kopieren - gefährlich

Bewerbung, Rechnungen, Überweisungen - wer den Dienstkopierer für private Zwecke nutzt, lebt gefährlich. Das LAG Hamm: Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer den Schreibdienst seiner Dienststelle für nicht genehmigte Nebentätigkeiten in Anspruch nimmt und dabei Kopien anfertigt, sei geeignet, eine außerordentliche Kündigung “ernstlich für möglich zu halten” (5 Sa 1397/97).

 

 

Unkündbar - das war einmal

“Mir kann nichts passieren”, sagen gern Beschäftigte mit langer Betriebszugehörigkeit, wenn es dem Unternehmen schlecht geht. Falsch gedacht. Das Bundesarbeitsgericht hält die Weiterbeschäftigung, etwa einer Sekretärin, die über Jahre nichts mehr zu tun hat, für unzumutbar. Allerdings sei das Unternehmen verpflichet, sich anderweitig nach einer Stelle für die Mitarbeiterin umzusehen (2 AZR 227/97).

 

 

Eltern als Untermieter

Ohne die Vermieterin um Erlaubnis zu fragen, nahm der Mieter eines hauses seine Eltern als Untermieter auf. Die Vermieterin forderte den Auszug der Eltern und kündigte dem Mieter später fristlos. Damit hatte sie vor Gericht keinen Erfolg. Für die Aufnahme von nächsten Angehörigen sei keine Einwilligung erforderlich. Außerdem sei das Haus geräumig genug. BayObLG, Az. RE-Miet 2/96

 

 

 

 

Mangel gemeldet, Recht auf Minderung gewahrt

Will ein Mieter wegen eines Mangels die Miete mindern, genügt es, wnn er den Vermieter darüber informiert. Damit wahrt er sein Recht in einem späteren Prozeß, in dem es um die Höhe der Minderung geht, auch wenn er sich zum Betrag noch nicht geäußert hat. Den muß dann ein Sachverständiger klären.

 

 

 

E-Herd statt Gasherd?

Ein Mieter muß es nicht dulden, wenn der Vermieter beabsichtigt, einen defekten Gasherd gegen einen Elektroherd auszutauschen. Der Wechsel der Energieart ist keine boße Erhaltungsmaßnahme. LG Berlin, Az. 61 S 271/96

 

 

 

Verteilungsschlüssel von Müllgebühren

Ein Vermieter wollt die Umrechnung der Müllgebühren auf die einzelnen Mieter ändern. War bisher die Wohnungsgröße maßgeblich, sollte es jetzt die jeweilige bewohnerzahl sein. Eine solche Änderung ist unwirksam, so die Richter. Nur wenn eine exakte Messung möglich wäre, dürfte der Verteilungsschlüssel geändert werden.                                          LG Hamburg, Az. 307 S 42/97

 

 

 

Zu lauter Sex verboten

Ein Mieter muß Geräusche durch Musik, Streit und lautes Stöhnen sowie “Yippie”-Rufe beim Sex auch tagsüber auf Zimmerlautstärke halten. Das erfordert die Rücksicht auf die Nachbarn. Grenzenloses Sexleben ist kein Grundrecht.    AG Warendorf, Az. 5 C 414/97.

 

 

Baupfusch

Der Bauunternehmer hatte gepfuscht. Deshalb hatte ein Eigenheim seit Jahren einen feuchten IKeller. Die Baufirma lehnte jede Schuld und jede Nachbesserung ab. Da griff der Hausherr selber zur Schaufel. Das Bauunternehmen muß ihm seine Kosten ersetzen, meinte das Oberlandesgericht Rostock. Wenn der Bauunternehmer mehrmals die Beseitigung der Mängel abgelehnt hat, kann der Hausbesitzer selber tätig werden, ohne noch einmal eine letzte Frist zu setzen                 (4 U 56/96).

 

5 Vornamen sind genug

Eine Mutter wollte ihrem Sohn zwölf Vornamen geben. Der Standesbeamte weigerte sich, die Namen einzutragen. Das Amtsgericht genehmigte 3, das Oberlandesgericht Düsseldorf immerhin 5 Namen. Begründung: Der Junge müsse später alle seine Namen bei jeder Unterschrift in der richtigen Reihenfolge schreiben können (Az: 3 Wx 90/98).

 

 

Polizei rammt dienstlich

Bei einer Verfolgungsfahrt konnte ein Streifenwagen den Flüchtenden nur stoppen, indem er das Fluchtauto rammte. Den Schaden am Polizeiauto wollte der Fluchtfahrer nicht voll bezahlen. Schließlich - so meinte er - hätte die Polizei selbst den Schaden verursacht. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, daß die Polizisten ihre Dienstpflicht erfüllten, als sie den Wagen stoppten. Wer dienstlich rammt, haftet nicht (Az: 3 U 80/97).

 

 

Gebrüllt! - keine Kündigung

Lautstark am Arbeitsplatz geärgert - da war der Bankmanager seinen Job los. Doch das Frankfurter Arbeitsgericht sagte nein: Lautstärke allein sei noch lange kein Kündigungsgrund. Erst müssten weitere Umstände hinzukommen, beispielsweise Beleidigung von Kollegen oder Beeinträchtigung von Kunden. Davon aber war beim Rausschmiss des Geldmanns nicht die Rede (4 Ca 5528/98).

 

 

Ärzte müßen nicht aufklären

Ärzte brauchen ihre Patienten lediglich über die Höhe der Behandlungskosten aufzuklären. Ob die Krankenkasse die Kosten zahlt, muss der Versicherte selbst herausfinden, so ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf               (AZ 8 U 181/98).

 

 

Geschiedene haften nicht immer gemeinsam

Eine Ehepaar nahm für einen Autokauf einen Kredit über 15000 Mark auf. Zwei Jahre später trennten sich die Eheleute. Obwohl der Mann den von dem Kredit gekauften Wagen behielt, stellte er die Ratenzahlungen dafür ein. Die Frau sprang ein und übernahm die Tilgung des Kredits. Als ihr Exmann das Auto später aber verkaufte und den Erlös nicht mit ihr teilen wollte, zog sie vor Gericht. Das verpflichtete den Mann, der Frau die Kreditraten zu erstatten, die sie nach der Trennung gezahlt hatte.
Grundsätzlich muss jeder Ehepartner die Hälfte eines Kredits tragen, der für Anschaffungen aufgenommen wird, die gemeinsam benutzt werden. Das Auto war jedoch zum Zeitpunkt der Trennung noch so gut wie nue und der Kredit somit noch nicht aufgebraucht. Da nach der Trennung allein der Mann das Auto genutzt hatte, muss er auch die Kreditraten allein bezahlen. KG Berlin, Az. 17 U 106/99.

 

 

Post hat einen Tag Zeit

Ein Brief braucht nicht länger als einen Tag vor Ablauf einer Frist zur Post gebracht zu werden. Denn länger ist ein Brief normalerweise nicht unterwegs, um den Empfänger zu erreichen. Die verminderte Leistungsfähigkeit der Post, wie bespielsweise vor Feiertagen oder an Wochenenden, spielt dabei keine Rolle. BVG, Az. 1 BvR 762/99.

 

 

Unterhalt für Ausbildung

Eltern müssen ihren Kindern während der Ausbildung Unterhalt zahlen - bis zu 1100 Mark im Monat -, wenn sie in einer anderen Stadt wohnen. Darauf angerechnet werden aber sowohl Bafög als auch die Ausbildungsvergütung. Der Betrag liegt je nach Fall zwischen 150 mark und zwei Dritteln des Verdienstes. OLG Düsseldorf, Az. 3 WF 44/97.

 

 

Zu spät von der Flugreise zurückgetreten

Ein Familienvater buchte eine Flugreise in die Karibik und schloss dafür eine Reiserücktrittsversicherung ab. Zwar checkte die Familie am Tag des Abflugs am Flughafen ein, beim besteigen des Flugzeugs erlitt die schwangere Frau jedoch einen Schwächeanfall, sodass die Familie auf den Urlaub verzichtete. Die Versicherung zahlte nicht. Zu Recht, denn Stornokosten werden nur erstattet, wenn Reisen nicht angetreten werden. Bei Flügen gilt aber bereits das Einchecken des Gepäcks als Antritt. Die Familie sei damit nicht von der Reise zurückgetreten, sondern habe sie abgebrochen. AG Traunstein, Az. 310 C 1785/98.

 

 

“Antiblitz”-Folie ist Urkundenfälschung

Ein Autofahrer beklebte sein Nummernschild mit refektierender Folie, die eine Identifizierung des Kennzeichens auf Radarfotos erschwert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wertete das als Urkundenfälschung und verurteilte den Fahrer zu 4000 Mark Geldstrafe. OLG Düsseldorf, Az. 2 Ss 267/96.

 

 

Unfall zum Neuwert

Wer mit einem Auto, das erst einen Monat alt ist und nur 750 Kilometer gelaufen ist, unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, darf von der gegnerischen Versicherung eine Abrechnung auf Neuwagenbasis verlangen.
OLG Oldenburg, Az. 5 U 154/96.

 

 

Auto zu langsam - Geld zurück

Ein Käufer war mit seinem Neuwagen unzufrieden: Statt wie angegeben 172 km/h, lief der Wagen nur Tempo 161. Nach 5000 Kilometern beschwerte er sich. Schließlich wollte er den Kaufpreis von 26.344 Mark zurück. Er war bereit für die Nutzung (inzwischen 18602 Kilometer) 3290 Mark abzuziehen. Die Richter gaben ihm Recht: Schon fünf Prozent Abweichung bei der Höchstgeschwindigkeit reichen aus, die Gebrauchtstauglichkeit” des Autos erheblich herabzusetzen - es sei also fehlerhaft. OLG Rostock, Az. 6 U 316/96.

 

 

Schild nicht gesehen

Autofahrer müssen nicht nach Verkehrsschildern suchen. Das Oberlandesgericht erließ vorläufig einem Autofahrer die Geldbuße wegen zu schnellen Fahrens. Der Fahrer war zum Auto eines Freundes gegangen und hatte von seinem Standpunkt aus kein Tempo-30-Schild sehen können. OLG Düsseldorf, Az. Ss (OWi) 75/97

 

 

Abschlepp-Frist

Autos, die länger als eine Stunde ohne gültigen Parkschein oder laufender Parkuhr auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz stehen, dürfen abgeschleppt werden. VGH Kassel, Az. 11 UE 3450/95.

 

 

Schutzlos trotz Versicherung

Wer mit seinem Auto in Länder außerhalb Europas verreist, verliert seinen Versicherungsschutz. Das Oberlandesgericht in Hamm entschied jetzt, dass Kfz-Versicherer die Regulierung eines Unfallschadens selbst dann verweigern dürfen, wenn sie den Kunden zuvor nicht über die fehlende Absicherungin der Ferne aufgeklärt haben (AZ 20 W 18/99).

 

 

Domain-Namenklau: Unterlassungsklage

Mal eben einen berühmten Markennamen als Web-Adresse registrieren lassen? Nein, sagt das Oberlandesgericht Frankfurt (Az: 6 W 33/00). Wer Domain-Namen von Unternehmen ohne nachvollziehbares eigenes Interesse anmeldet und weder mit dem Namen noch der Tätigkeit in Zusammenhang steht, muss mit einer Unterlassungsklage wegen schikanöser, sittenwidriger Behinderung rechnen.

 

 

Nebenjob im Erziehungsurlaub: Kündigung

Das Baby schläft, der Mammon winkt: Wer während des Erziehungsurlaubs einer Nebentätigkeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers nachgeht, riskiert seine Kündigung. Arbeitet Mami oder Papi gar für die Konkurrenz, droht die fristlose Entlassung. Der Arbeitgeber muss nicht einmal eine Abmahnung vorausschicken (Arbeitsgericht Frankfurt/M., Urteil vom 13. September 2000 - 6 Ca 254/00).

 

 

Gehalt plus Provision: Mehr Urlaubsgeld

Wer neben dem Gehalt Provisionen für seine Arbeit kassiert, erhält auch mehr Urlaubsgeld. Es bemisst sich nach dem durchschnittlichen Verdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat - inklusive sämtlicher Provisionen, wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat (Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 266/99).

 

 

Computertechnik und Finanzamt

Lautsprecher und Sound-Karte im PC sind heute Standard, hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz festgestellt. Die Finanzämter dürften sich nicht länger stur stellen, wenn Beschäftigte einen entsprechend ausgestatteten Rechner, den sie vorwiegend beruflich nutzen, von der Steuer absetzen wollen (AZ 2 K 2340/98).

 

 

Unterhaltspflicht für Kinder

Eltern müssen stets für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen. Sie müssen selbst dann für den Nachwuchs zahlen, wenn Sohn oder tochter schlicht keine Lust haben, zu arbeiten und eigenes Geld zu verdienen. Das hat jüngst das Oberlandesgericht Stuttgart klargestellt (AZ 17 U 159/96).

 

 

Umzugsverluste

Ein neuer Job in einer neuen Stadt ruft. Ausgaben, die wegen des Ortswechsels anfallen, dürfen Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Aber nicht alle, hat nun der Bundesfinanzhof entschieden (AZ VI R 147/99). Wer etwa sein Eigenheim nur mit Verlust loswird, darf die Differenz zum Kaufpreis nicht steuersparend geltend machen.