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Kreditverträge: Kleingedrucktes prüfen Fehlt in einem Kreditvertrag der Effektivzins oder ist er falsch berechnet, muss die Bank Schadenersatz leisten. Der Effektivzins gibt an, wie teuer ein Darlehen samt aller Bearbeitungs- und Verwaltungskosten ist. Erst mit ihm kann der Verbraucher Kreditofferten verschiedener Geldhäuser miteinander vergleichen. Häufig lassen banken bei der berechnung des Zinses das Disagio außer Aucht, also die Differenz zwischen der vereinbarten Kredithöhe und dem tatsächlich ausgezahlten betrag. Damit handeln sie rechtswidrig, so der bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (AZ XI ZR 200/99). Die Richter verdonnerten eine Bank dazu, den Kreditzins nachträglich zu senken.
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Bier holen: Unfall nicht versichert Wer im Betrieb alkolische Getränke besorgt und dabei einen Unfall erleidet, ist nicht versichert. Ein Mitarbeiter war bei der Rückkehr vom Getränkeautomaten von einem Gabelstapler verletzt worden. Zwar diene die Beschaffung von Nahrungsmitteln dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Arbeitskraft, nicht aber der Genuss von Alkohol, so die Richter (Bundessozialgericht, Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 22/99R).
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Reisekosten: Den Fahrschein bitte Arbeitgeber können auf die Vorlage von Einzelfahrscheinen bestehen, wenn Mitarbeiter Dienstfahrten abrechnen. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber sich an den Kosten für private Monatsfahrkarten beteiligt - selbst wenn eine solche Beteiligung für den Arbeitgeber kostengünstiger ausfiele (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20. Juni 2000 - 4 Ca 9747/98).
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Rufbereitschaft: Arbeitgeber muss zahlen Mitarbeiter, die auf Weisung des Arbeitgebers per Handy in Rufbereitschaft stehen, haben einen Anspruch auf eine tarifliche Zulage. Der beklagte Arbeitgeber hatte argumentiert, im Gegensatz zum Piepser mache ein Handy uneingeschränkt mobil. Das sahen die Richter anders. So müsse der Mitarbeiter Funklöcher meiden und beim Handy bleiben (BAG, Urteil vom 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98).
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Grundstück-Mietvertragänderungen Änderungen eines Grundstück-Mietvertrags, der länger als 1 Jahr
gilt, müssen schriftlich festgelegt werden. Sonst können sie zur bösen
Falle werden. Der Fall: Ein Geschäftsmann und sein Vermieter hatten mündlich
einen höheren Mietzins für einen Laden vereinbart. Anschließend wurde
der Vertrag vom Vermieter gekündigt, obwohl die ursprünglich schriftlich
vereinbarte Mietzeit noch nicht abgelaufen war. Zu Recht, urteilte das
Oberlandesgericht Karlsruhe im Juli. Der Vertrag war in einem wesentlichen
Punkt geändert worden, hatte aber nicht die erforderliche Schriftform. Er
konnte daher unter Beachtung der kürzeren gesetzlichen Kündigungsfristen
gekündigt werden.
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Steuervorteil Die Kosten für einen beruflich genutzten Lagerraum in der Wohnung sind - anders als die für ein Arbeitszimmer - voll von der Steuer absetzbar. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg im Juli entschieden. Es gab einem Pharmareferenten Recht, der einen Raum seines Hauses genutzt hatte, um Waren zu lagern Az.: 2 K 105/99.
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Arbeitszimmer Ein beruflich genutzter Archivraum in der Wohnung wird steuerlich wie ein Arbeitzsimmer behandelt - die Kosten sind nur bis 2.400 DM absetzbar. So entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz Ende Juni 2001 und wies einen Professor ab, der Aufwendungen von 3.369 DM steuerlich geltend machen wollte. Ein Archivraum sei ein Arbeitsraum, weil hier eben nicht Waren zum Verkauf gelagert würden. Az.: 1 K 1927/00.
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Unfall durch heruntergefallenes Handy Die Suche nach einem heruntergefallenen Handy während der Autofahrt ist grob fahrlässig und kostet den Versicherungsschutz. so urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt im Mai. Der Fall: Ein Autofahrer hatte bei Regen auf einer Landstraße nach seinem Handy gesucht und dabei einen Unfall verursacht. Er blieb auf seinem Schaden von 26.000 DM sitzen. Az.: 7 U 14/00.
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