Ihr gutes Recht


Sie fühlten sich im Recht - aber Ihr Gegner auch. Lesen Sie, was Sie tun müssen, damit Sie nicht nur recht haben, sondern auch recht bekommen.

 

 

 

VERKEHRSUNFALL - 10 Punkte, auf die Sie achten sollten

VERSICHERUNG - 10 Punkte, auf die Sie achten sollten

ARBEITSRECHT - 10 Punkte, auf die Sie achten sollten

SCHEIDUNG - 10 Punkte, auf die Sie achten sollten

MIETVERTRAG - 10 Punkte, auf die Sie achten sollten

REISEVERTRAG - 10 Punkte, auf die Sie achten sollten

 

INDEX


- ACHTUNG FALLE! -
-
BUSINESS & KARRIERE I. -
- BUSINESS & KARRIERE II. -
- FLIEGEN & VERREISEN -
- GELD ANLEGEN -
- GELD SPAREN -
- GELD VERDIENEN -
  - GEWINNSPIELE / WETTEN -
- HANDYS-, WEB-, PCTRICKS -
- INTERESSANTE URTEILE I. -
- INTERESSANTE URTEILE II. -
- INTERESSANTE URTEILE III. -
- KOSTENLOS -
- LIFESTYLE -
- MEDIZIN / GESUNDHEIT I. -
- MEDIZIN / GESUNDHEIT II. -
- MEDIZIN / GESUNDHEIT III. -
- MEDIZIN / GESUNDHEIT IV. -
- MIETEN & WOHNUNG -
- KARRIERE & BUSSINESS -
- SEX / LIEBE / PARTNERSCHAFT I. -
-
SEX / LIEBE / PARTNERSCHAFT II. -
-
SONSTIGES I. -
- SONSTIGES II. -
 - SONSTIGES III. -
 - SONSTIGES IV. -
-
STEUERTIPPS -
- SPEZIALINFORMATIONEN -
-
WIRTSCHAFT / BÖRSE -

TOPTHEMEN:
- DIE GEFÄHRLICHSTEN DROGEN -
- 30 TIPPS FÜR DIE REDE -
- DIE E-NUMMERN -
-
GEDÄCHTNISTRAINING -
- ERBE & TESTAMENT -
- GEKNACKTE PASSWÖRTER -
- DIE 1. MILLION -
- IHR GUTES RECHT -
- RECHTSFORMEN -

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VEHRKEHRSUNFALL - 10 Punkte, auf die Sie achten sollten

1. Beweise: Selbst wenn die Schuld klar zu sein scheint: Notieren Sie sich Adressen und Kennzeichen von Zeugen. Oft stellt der Gegner später falsche Behauptungen auf.l

2. Polizei: Holen Sie stets die Polizei. In manchen Bundesländern kommt sie nur, wenn es Verletzte gibt.l Bedenken Sie aber, daß man nicht jede Verletzung gleich bemerkt.

3. Gutachten: beauftragen Sie einen unabhänigen Gutachter. Die Kosten trägt die Versicherung. probleme kann es geben, wenn der Schaden an Ihrem Auto unter 500 Euro liegt oder die Schuldfrage nicht geklärt ist.

4. Rechnung: Sie dürfen nach dem Gutachten abrechnen. Von sich aus sollten Sie Rechnungen nur einreichen, wenn die Repaeratur teuer war als geschätzt: Die Versicherung muß die tatsächlichen Kosten ausgleichen.

5. Verletzung: Gehen Sie lieber zum Arzt: Auch harmlose Verletzungen können Dauerschäden verursachen. Die Versicherung muß angemessenes Schmerzensgeld zahlen.

6. Strafanzeige: Wenn Sie verletzt sind, können Sie Strafanzeige stellen - eigentlich unnütig, denn für die Schadensregulierung bringt das nichts.

7. Ausländer: Bei Unfällen mit ausländischen Autos dauert die Bearbeitung länger. Grüne Karte e.V. hilft.

8. Mietwagenkosten. Die Versicherung muß Ihnen Nutzungsausfallentschädigung zahlen. Wenn Sie einen Leihwagen nehmen achten Sie auf Fahrzeuggröße ( der Leihwagen muß eine Klasse kleiner sein als Ihr eigener) und Dauer der Anmietung. Sonst kann es Probleme geben.

9. Prozeß Versicherungen wollen oft nicht zahlen - tun es aber prompt, wenn Klage eingereicht wird. Über Kosten und Erfolgsaussichten informiert Sie Ihr Anwalt.

10. Anwalt: Auf Verkehrsrecht spezialiserte Anwälte sind in der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht beim Deutschen Anwalstverein organisiert.

 

 

 

VERSICHERUNG - 10 Punkte, auf die Sie achten sollten

1. Ausschluß: “Ein brennendes Haus kann man nicht versichern.” Für Risiken, die schon vor Vertragsabschluß konkret bestanden haben, steht der Versicherer nicht ein.

2. Karenzfristen: Einige Versicherungen (z.B. Rechtsschutz) gewähren Schutz erst nach Ablauf einer Wartezeit. Bei einem Versicherungswechsel sollte der alte Vertrag so lange weiterlaufen.

3. Anzeigepflicht: Risikoerhöhungen müssen dem Versicherer “unverzüglich” angezeigt werden, sonst gerät der Versicherungsschutz in Gefahr.

4. Prämien: Pünktlich zahlen, sonst kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (Verzug bei zahlung der Erstprämie) oder ist beim Versicherungsfall von der Leistung befreit (Verzug bei Zahlung der (Folgeprämie).

5. Schaden: Schadensfall dem Versicherer sofort anzeigen. Bei Schäden durch Straftaten: Anzeige bei der Polizei. Sie sind verpflichtet, den Schaden möglichst gering zuhalten. Sonst ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit.

6. Leben- und Krankenversicherung: Gesundheitsrisiken und Vorerkrankungen genau angeben.

7. Haftpflicht: Prüfen Sie, ob Deckung für die ganze Familie besteht - auch für auswärts wohnende Kinder.

8. Hausrat: Prüfen Sie jährlich den Wert des Hausrats und erhöhen Sie gegebenfalls die Versicherungssumme. Bei Unterversicherung gibt es zu wenig Ersatz.

9. Kfz-Kasko: Alkohol am Steuer kann den Versicherungsschutz kosten (Vollkasko-Versicherung).

10. Unfallversicherung. Ein Unfall ist ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis! - viele Sportunfälle (z.B. durch große Anstrengung) sind nicht abgedeckt.

 

 

 

ARBEITSRECHT - 10 Punkte, auf die Sie achten sollten

1. Bewerbung: Sie sollten sich das Recht vorbehalten, den Arbeitsvertrag zu kündigen, bevor Sie den Job antreten - der Arbeitgeber sollte das nicht können.

2. Arbeitsvertrag: Schriftform ist Pflicht (Inhalt u.a.: Arbeitsort, Arbeitszeit, Bezahlung, Urlaub, Tätigkeit, Kündigungsfrist).

3. Vertragsbedingungen: Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag von einem Anwalt prüfen. Vorsicht, wenn der Arbeitger Ort und Art der Tätigkeit “nach betrieblichen Erfordernissen” bestimmen will.

4. Arbeitsleistung: Der Arbeitnehmer muß eine vertragsgemäße Arbeitsleistung anbieten und erbringen. Eine Arbeitsverhinderung ist rechtzeitig anzuzeigen und zu belegen.

5. Urlaub: Betriebliche und persönliche Belange sind zu berücksichtigen. Ein abgesprochener Termin kann nicht einseitig geändert werden. Übertraghung aufs Folgejahr ist nur ausnahmsweise möglich.

6. Versetzung: Läßt der Vertrag Tätigkeit und Einsatzort offen, kann der Arbeitgeber beides bestimmen - auch gegen Ihren Willen.

7. Kündigung: Der Arbeitgeber muß Kündigung begründen und Frist einhalten (Ausnahme: befristeter Vertrag, fristlose Kündigung). Achtung: Frist zur Klage dagegen beträgt drei Wochen.

8. Abfindung: Anspruch auf eine Abfindung besteht bei einem zulässigen und wirksam gekündigten Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht.

9. Aufhebungsvertrag: Auflösung des Arbeitsvertrags gegen Abfindung. Vorsicht, denn der mögliche Anspruch auf Arbeitslosengeld ist gefährdet.

10. Zeugnis: Mit Ende des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnhemer Anspruch auf ein Abschlußzeugnis (Inhalt: Tätigkeit, Leistung, Verhalten).

 

 

 

SCHEIDUNG - 10 Punkte, auf die Sie achten sollten

1. Beratung: Wegen der auch finanziell weitreichenden Folgen bereits vor der Trennung anwaltliche Beratung in Anspruch genommen.

2. Kinder: Grundsätzlich behalten beide Eltern das Sorgerecht. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat Unterhaltsansprüche, der andere hat ein Umgangsrecht (z.B. 14 täglich am Wochenende, jeden 2. hohen Feiertag und die Hälfte der Ferien). Im Streitfall oder wenn das Kind unter der Trennung leidet: Trennungsberatung wahrnehmen.

3. Hausrat: Gemeinsam angeschafften Hausrat gerecht und zweckmäßig verteilen. Wem vor der Ehe Hausrat gehörte, behält Nachfolgegeräte (z.B. Waschmaschine); evtl. Wertausgleich.

4. Geld: Gemeinsame Konten trennen, Zugewinnausgleich/Vermögen und Schulden regeln.

5. Versorgungsausgleich: Bei Rentenversicherern (BfA, LVA) in der Trennungszeit Kontenklärung durchführen. Alternative: Ausschluß des Versorgungsausgleichs durch Ehevertrag; er ist unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres Scheidungsantrag gestellt wird.

6. Ausländische Ehegatten. Ausländerrechtliche Folgen bedenken.

7. Anwalt. Den Scheidungsantrag kann nur ein Anwalt stellen. Er vertritt dann auch nur den einen Ehegatten. Der andere sollte sich unbedingt anwaltlich beraten lassen: Falsche Sparsamkeit kann sich später verheerend auswirken.

8. Ehevertrag: Den Vertragsentwurf des Partner-Anwalts prüfen lassen.

9. Prozeßkostenhilfe: Teilweise sogar bei 5000 Mark Bruttoeinkommen möglich.

10. Kinderrechte: Bei Streit um Sorge- oder Umgangsrecht hört das Gericht das Kind persönlich an und kann dem Kind einen eigenen Verfahrenspfleger bestellen

 

 

 

 

MIETVERTRAG - 10 Punkte, auf die Sie achten sollten

1. Besichtigung: Schauen Sie sich das Mietobjekt genau an: tatsächlich nutzbare Wohnfläche, Abstellraum (Keller, Speicher), Zustand von Bad/WC, Heizungsart.

2. Mietvertrag: Immer schriftlich abschließen.

3. Unbefristet: Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vermieter kann nur aus gesetzlichen Gründen kündigen. Der Mieter muß keinen Grund angeben. Kündigungsfrist richtet sich nach Vertragsdauer.

4. Zeitmietvertrag: Dauer des Mietverhältnisse festgelegt, Kündigung durch Mieter und Vermieter während der Laufzeit ausgeschlossen (Ausnahme: Sonderkündigungsrechte, z.B. jobbedingter Umzug).

5. Mietkaution: Sie darf nicht höher als drei Monatsmieten (ohne Betriebs-/Nebenkosten sein.

6. Wohnungsübergabe. Zustand jedes einzelnen Raums festhalten und Übergabeprotokoll anfertigen.

7. Mängel: Mängel dem Vermieter sofort, am besten schriftlich, anzeigen. Werden die Mängel nicht beseitigt, kann der Mieter die Miete mindern.

8. Modernisierung: Der Mieter muß (auch vorbeugende) Maßnahmen, die zur Erhaltung der Mieträume erforderlich sind, dulden.

9. Mieterhöhung: Will der Vermieter die Miete erhöhen, muß er das schriftlich tun (an alle Mieter) und begründen (Basis: drei Vergleichswohnungen, Mietspiegel oder Sachverständigengutachten). Eine Zustimmung des Mieters ist erforderlich.

10. Reperaturen: Wenn im Mietvertrag geregelt, muß der Mieter Schönheitsreperaturen durchführen (u.a. Tapezieren, Streichen von Wänden, Heizkörpern, Türen).

 

 

 

 

REISEVERTRAG - 10 Punkte, auf die Sie achten sollten

1. Prospekt: Lesen Sie die Buchungsgrundlage - neben der Reisebeschreibung auch allgemeine Hinweise und Geschäftsbedingungen. Bewahren Sie die Unterlagen bis zur Rückkehr auf.

2. Bestätigung: Lassen Sie sich Auskünfte und Zusicherungen zu Reiseleistungen und vereinbarten Extras vom Veranstalter (nicht nur vom Reisebüro) schriftlich geben.

3. Pleiteschutz: Prüfen Sie, ob der Reiseveranstalter über eine Kundengeldabsicherung verfügt. Auskunft übers Internet unter www.fvw.de (Stichwort: Reiseveranster-Register).

4. Sicherungsschein: Zahlen Sie nichts, bevor Ihnen der Sicherungsschein vorliegt, der den Pleiteschutz bestätigt.

5. Reiseversicherung: Nicht alle sind sinnvoll. Wichtig: Auslandskranken- und Reiserücktrittskostenversicherung.

6. Unterlagen: Prüfen Sie alle Unterlagen. Gibt es nach Buchungsbestätigung Änderungen, behalten Sie sich deswegen gegenüber dem Veranstalter Ansprüche vor (schriftlich per Einschreiben/Rückschein).

7. Rücktritt: Vorsicht bei Reiserücktritt wegen Reisemängeln. Das Gesetz läßt ihn nur bei erheblichen Mängeln zu. Rechtsrat einholen!

8. Reisemängel: Zeigen Sie Mängel sofort der örtlichen Reiseleitung an und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Achtung: Das ist Voraussetzung für Rückzahlungsansprüche.

9. Beweise: Sichern Sie Beweise, wenn die Mängel nicht abgestellt werden: Anschriften von Mitreisenden, Fotos, Videos.

10. Fristen: Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter müssen Sie innerhalb eines Monats nach Reisende geltend machen. Kehren Sie z.B. am 30. Juli zurück, muß das Schreiben (Einschreiben/Rückschein!) bis zum 30. August beim Veranstalter eingeganen sein.