Sonstiges II

-Leitfaden für Arbeitslose

-Privatentschuldung mit Hürden

-So frisieren sie Ihren Lebenslauf

-Die Fehler der Aufsteiger

-15 Informationsquellen für Unternehmensgründer

-24 Anlaufstellen für Unternehmensgründer

-Die Indizien der Lügen

-Elite Unis für jeden

-Die Techniken der Glaubwürdigkeit

-So kommen Sie an Ihr Geld

-Lügen erlaubt

-Lernen Sie NEIN-Sagen

-So finden Sie Ihre Police nach Mass

-Regeln und Tipps zur Körpersprache

-Gratis E-Mail - Bewerbung

-Tipps für den Fernumzug

-In sieben Schritten zum optimalen Vertrag

-Die Kunst, mit dem Körper zu sprechen

-Das NEIN-Training

-Die wichtigsten Adressen für Online-Wohnungssuchende

-Regeln und Tipps für die Business-Etikette

-Reisereklamation: Fünf Tipps

-Was zeichnet einen guten Coach aus?

-So finden Sie einen guten Pflegedienst

-Die besten privaten Pflegeversicherungen

-Autofinanzierung im Vergleich

-Richtige Reisevorbereitungen: das A und O für einen schönen Urlaub

-Kündigungsrichtlinien beim Wechsel der Versicherung

-Pflichten: Wofür Versicherte sorgen müssen

-Verkehrsunfall: Darauf müssen Sie achten

-Was Ihr Vermieter darf - und was er muß

-Hausratversicherung: Was die Versicherung leistet

-Was in den Lebenslauf gehört und was nicht

-Was die Krankenkassen zahlen

-Verhandeln ist möglich: 10 Fragen, die Sie Ihrer Bank dringend mal stellen sollten

-Gehaltserhöhung: Die richtige Strategie

-Ortsgespräche: Ihre persönliche Checkliste

-Banken kassieren über Gebühr

-630-Mark-Verträge - Klauseln ungültig

-Was Sie zum Thema Unterhalt wissen sollten

-Zehn gute Argumente für mehr Geld

-Vertragsabschluss - Zeitarbeit

-Was den Werterhalt eines Autos beeinflusst

-Krankgeschrieben? - 7 Fragen und Antworten

-Die größten Fehler während eines Gehaltsgesprächs

-So finden Sie Ihre Traumwohnung im Internet

-Gehaltsalternativen

INDEX


- ACHTUNG FALLE! -
-
BUSINESS & KARRIERE I. -
- BUSINESS & KARRIERE II. -
- FLIEGEN & VERREISEN -
- GELD ANLEGEN -
- GELD SPAREN -
- GELD VERDIENEN -
  - GEWINNSPIELE / WETTEN -
- HANDYS-, WEB-, PCTRICKS -
- INTERESSANTE URTEILE I. -
- INTERESSANTE URTEILE II. -
- INTERESSANTE URTEILE III. -
- KOSTENLOS -
- LIFESTYLE -
- MEDIZIN / GESUNDHEIT I. -
- MEDIZIN / GESUNDHEIT II. -
- MEDIZIN / GESUNDHEIT III. -
- MEDIZIN / GESUNDHEIT IV. -
- MIETEN & WOHNUNG -
- KARRIERE & BUSSINESS -
- SEX / LIEBE / PARTNERSCHAFT I. -
-
SEX / LIEBE / PARTNERSCHAFT II. -
-
SONSTIGES I. -
- SONSTIGES II. -
 - SONSTIGES III. -
 - SONSTIGES IV. -
-
STEUERTIPPS -
- SPEZIALINFORMATIONEN -
-
WIRTSCHAFT / BÖRSE -

TOPTHEMEN:
- DIE GEFÄHRLICHSTEN DROGEN -
- 30 TIPPS FÜR DIE REDE -
- DIE E-NUMMERN -
-
GEDÄCHTNISTRAINING -
- ERBE & TESTAMENT -
- GEKNACKTE PASSWÖRTER -
- DIE 1. MILLION -
- IHR GUTES RECHT -
- RECHTSFORMEN -

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Leitfaden für Arbeitslose

Wer sein Vermögen schützen will, sollte aktiv werden, bevor er den Antrag auf Arbeitslosenhilfe stellt - und sich beraten lassen.

Frühzeitig umschichten:
Wer von längerer Erwerbslosigkeit ausgeht, sollte das Altersvermögen schnell in eine geschützte Anlageform umschichten. Nutzen Sie dafür die Zeit, in der Sie noch Arbeitslosengeld beziehen - bevor Sie Arbeitslosenhilfe beantragen.

Sparkonto auflösen:
Das traditionell beliebte Sparkonto ist nicht geschützt. Auf der sicheren Seite sind Sie mit einer Lebensversicherung.

Neuanlage klären:
Läuft eine Geldanlage in vier bis fünf Jahren aus, müssen Sie dem Arbeitsamt glaubhaft machen, dass Sie das Geld dann erneut fürs Alter anlegen. bereiten Sie sich darauf vor.

Widerspruch einlegen:
Verweigert das Arbeitsamt die Arbeitslosenhilfe, machen Sie den Vorsorgezweck des Vermögens noch einmal deutlich!

Beraten lassen:
Beratungsstellen für Arbeitslose helfen weiter.

 

 

 

Banken kassieren über Gebühr

Die Geldhäuser lassen sich viele Leistungen vom Kunden extra bezahlen. Nicht immer ist das rechtens. Hier sagen wir Ihnen, wann das Recht auf Ihrer Seite ist und wie Sie sich am besten gegen ungerechtfertigte Gebühren wehren
 

Wenn die Bank bei Bargeldabhebungen Gebühren erhebt
Viele Banken berechnen neben der üblichen Kontoführungsgebühr noch zusätzlichen einen Betrag, wenn der Kunde Bargeld vom eigenen Konto am Schalter abhebt oder einzahlt. Daß das nicht rechtens ist, haben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1993 in einem Urteil gegen die Deutsche Bank entschieden.Ein zweites Urteil des BGH vom Mai 1996 hat die frühere Auffassung bestätigt. Das Urteil besagt, daß die Kreditinstitute mindestens fünf Freiposten im Monat für Bargeldeinzahlungen und -abhebungen gewähren müssen. Frühestens ab der sechsten Buchung dürfen sie einen zusätzlichen Beitrag vom Kunden verlangen.

Die Banken gehen verschieden auf das Urteil ein
Die Kreditinstitute haben die beiden Urteile unterschiedlich aufgenommen. Einige bieten einen pauschalen Betrag als Kostenerstattung an, wenn sich ein Kunde mit einem Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in der Zweigstelle meldet.
Andere Banken wollen, daß der Kunde eindeutig beweist, wieviel er in der Vergangenheit bezahlen mußte. Wiederum andere, z.B. die Postbank, weigern sich nach wie vor, Freiposten einzuräumen oder gar Geld zurückzuzahlen.

So fordern Sie von Ihrer Bank zuviel gezahlte Gebühren zurück
Prüfen Sie, bevor Sie Geld zurückverlangen, wie Ihr Geldinstitut Ihr Konto abrechnet und ob das in der Vergangenheit schon immer so war. Wenn Sie eine pauschale Kontogebühr haben, mit der die Kosten für sämtliche Buchungen gedeckt sind, bekommen Sie kein Geld zurück. Schließlich hat die Bank oder Sparkasse auch keine gesonderte Gebühr für die Bargeldabhebung berechnet.

Hat Ihnen die Bank bei Einzelpostenabrechnung dagegen keine fünf Freiposten eingeräumt und Gebühren für Ein- oder Auszahlungen von Bargeld abgezogen, sollten Sie unbedingt mit Ihrem Kundenberater sprechen.Nehmen Sie eine pauschale Rückerstattung ruhig an Sie müssen keine Angst haben, daß Ihre Ansprüche inzwischen verjährt sind; denn die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.

Hinweis Die Kunden in den neuen Bundesländern können ihre Forderungen erst seit 1.7.1990 geltend machen.

Bietet der Kundenberater Ihnen einen pauschalen Betrag als Entschädigung an, so gehen Sie besser darauf ein. Andernfalls müssen Sie nämlich den Schaden im einzelnen nachweisen. Da die meisten Kunden aber nicht mehr über die alten Kontoauszüge verfügen, ist das oft schwierig.

Die Bank ist zwar verpflichtet, alle Belege längere Zeit aufzubewahren. Sie wird diese aber kaum herausgeben; denn die Beweislast liegt beim Kunden.Die Urteile Bundesgerichtshof vom 30.11.1993, XI ZR 80/93. Bundesgerichtshof vom 7.5.1996, XI ZR 217/95.

Zu teuer - Wenn Sie der fremde Geldautomat zur Kasse bittet
Wer künftig sein Geld am Automaten eines fremden Geldinstitutes holt, kann höhere Gebühren kaum noch verhindern. Der Sparkassenverband will eine Vereinbarung des deutschen Kreditgewerbes nicht mehr als bindend anerkennen, derzufolge die Banken und Sparkassen von Nutzern eines Geldautomaten, der nicht zur kontoführenden Bank gehört, höchstens 4 DM bei Beträgen bis 400 DM und höchstens 1% bei Beträgen über 400 DM verlangen.

Rund die Hälfte aller Abhebungen an Automaten könnte sich dadurch verteuern. Mindestbeträge von 6 DM bis 9 DM sind im Gespräch. Damit antworten die Filialbanken auf den Wettbewerb der jungen Direktbanken, die selbst kein Geld in die Aufstellung von Geldautomaten stecken. Die Kunden der Direktbanken müssen zu einer Zweigstelle ihrer Mutterbank oder zu einem ganz fremden Automaten, wenn sie Bargeld brauchen. Vor allem die Sparkassen mit ihrem weitverzweigten Filialnetz müssen dabei herhalten.
Achten Sie bei der Wahl Ihrer Hausbank immer darauf, daß in der Nähe der Wohnung, der Arbeitsstelle oder auf dem Arbeitsweg ein Automat Ihrer Bank zu finden ist. So können Sie sich leichter kostenlos mit Bargeld eindecken..

Zu teuer - Wenn die Änderung des Freistellungsauftrages Geld kostet
Banken und Sparkassen verlangen immer öfter Geld, wenn ein Kunde den Freistellungsantrag für Zinsen ändern will. Die Gebühren dafür reichen von 10 DM bis 15 DM. Ob sie damit auf dem Boden des Gesetzes stehen, ist derzeit noch streitig.

Drei Oberlandesgerichte haben sich inzwischen damit befaßt. Zwei Gerichte halten die Gebühr für rechtens, ein Gericht hält sie für einen Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Legen Sie bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung nicht die Hände in den Schoß. Wenn Ihre Bank für die Verwaltung oder Änderung des Freistellungsantrages ein Entgelt fordert, zahlen Sie es am besten nur unter schriftlichem Vorbehalt.

Verlangen Sie in dem Schreiben auch gleich eine Erklärung von Ihrem Kreditinstitut, daß es die Gebühr sofort zurückzahlt, wenn ein Gericht diese Klausel rechtskräftig für unwirksam erklärt.
 

Die Urteile
Gegen Gebühren beim Freistellungsantrag Oberlandesgericht Zweibrücken vom 8.11.1996, 2 U 16/96.
Für Gebühren beim Freistellungsantrag Oberlandesgericht München vom 11.7.1996, 29 U 1677/96. Oberlandesgericht Karlsruhe vom 8.11.1996, 15 U 198/95.

 

 

 

Krankgeschrieben - 7 Fragen und Antworten

Muss ich überhaupt öffnen?
“Nein”, es besteht keine rechtliche Verpflichtung dazu, die Tür zu öffnen oder mit den Kontrolleuren zu sprechen. Außerdem muss der Betriebsrat über den Besuch informiert werden.

Sollte ich im Bett liegen?
Nicht nötig, jeder kann sich ganz normal im Haus bewegen, sich normal kleiden, sogar einkaufen gehen. Denn: Nur “genesungswidriges” Verhalten führt zu Konsequenzen.

Wer legt fest, wie ich mich verhalten muss?
Ganz einfach: der Arzt. Er entscheidet, was der Genesung dient und was krank macht. Wer z.B. wegen einer Lungenerkrankung nicht arbeiten kann und beim Rauchen erwischt wird, kann gefeuert werden.

Darf man ins Kino gehen?
Natürlich - wenn es nicht schadet. Im Zweifels sollte man den Arzt genau befragen, was man darf und was nicht.

Ist selbst Urlaub im Ausland möglich?
Ja, in einem Fall ist ein Arbeitnehmer nach einer Fingerverletzung ins Ausland gefahren. Seine anschließende Kündigung wurde für unzulässig erklärt. Der Urlaub im Ausland muss dem Arbeitgeber nicht gemeldet werden.

Was darf ich auf keinen Fall?
Nebenjobs während der Krankheit - etwa im Laden der Frau - sind streng verboten. Auch der Ausbau des Kellers im eigenen Haus gilt als Tätigkeit, die der Gesundheit nicht fördert.

Und wenn es doch zum Streit mit dem Chef kommt?
Erst mal mit dem Arzt reden. Seine Stellungsnahme ist entscheidend. Und Ruhe bewahren: Denn der Arbeitgeber muss den Verstoß beweisen - erst dann kann es zur Abmahnung oder Kündigung kommen.

 

 

 

So finden Sie Ihre Traumwohnung im Internet

Gegenüber dem Stöbern im Kleinanzeigenteil der Tageszeitungen hat die Immobiliensuche im Internet viele Vorteile:

-Sie können gezielt nach ganz bestimmten Kriterien wie Wohnbezirk, Zimmerzahl. Wohnungsgröße suchen. Es werden dann nur die Angebote aufgelistet, die den Wünschen entsprechen.
-Die Immobilien-Angebote lassen sich auch nach der Miethöhe - bei Wohneigentum nach dem Kaufpreis - sortieren, damit die Kosten auf einen Blick direkt vergleichbar sind.
-Wer auf keinen Fall bereit ist, eine Maklerprovision zu zahlen, läüsst sich nur die ÄAngebote zeigen, die direkt vom Vormieter oder Eigentümer inseriert wurden.

10 beliebte Internet-Adressen mit bundesweiten Immobilien-Angebote:
www.wowie.de
www.immowelt.de
www.wohnungsboerse.de
www.mmobilien.de
www.wohnzentrale.de
www.privatimmobilien.de
www.immopool.de
www.wohnanzeiger.de
www.immobilien24.de
www.immoscout24.de

 

 

 

Gehaltserhöhung: Die richtige Strategie

Wer seine Argumente überzeugend und selbstbewusst vorbringt, hat beste Chancen auf einen attraktiven Gehaltszuschlag. Die folgenden Tipps helfen Ihnen dabei.

Gesprächstermin vereinbaren:
Verraten Sie nicht, dass Sie über mehr Gehalt sprechen wollen. Bitten Sie um ein “Beurteilungs-”, “Leistungs-” oder “Entwicklungsgespräch”, in dem Sie über Ihre berufliche Zukunft sprechen möchten. So hat der Vorgesetzte nur wenig Grund abzublocken.

Argumente sammeln:
Welche überdurchschnittlichen Leistungen haben Sie erbracht? Haben sich die Bilanzen des Unternehmens in den letzten zwei Jahren verbessert? Haben Sie zum Ergebnis beigetragen? Gibt die Branchenkonjunktur Anlass zum Optimismus? Notieren Sie Ihre stärksten “Trümpfe” und nehmen Sie die Aufzeichnungen zum Gespräch mit. Welche Gründe könnte der Chef anführen, um eine Gehaltserhöhung zu verweigern.

Eigene Schwächen analysieren:
Finden Sie heraus, in welchen Bereichen Ihre Leistungen nur durchschnittlich sind. Wie können Sie überzeugend reagieren, wenn Ihr Vorgesetzter Sie darauf anspricht?

Selbstbewusstsein zeigen:
Sie haben, zumindest Ihrer Ansicht nach, mehr geleistet als die Kollegen. Zeugen Sie schon durch Ihre Körperhaltung, dass Sie stolz auf sich sind. Blicken Sie dem Chef in die Augen. Sitzen Sie aufrecht und entspannt. Auch bei Kritik sollten Sie ruhig und gelassen bleiben und sich nicht aus der Reserve locken lassen. Allerdings ist übertriebene Lockerheit auch fehl am Platz.

Ziele aushandeln:
Wenn Ihr Arbeitgeber sich nicht von seiner großzügigen Seite zeigt oder sich schwer tut, die Höhe des Gehaltszuschlags festzulegen, schlagen Sie ihm ein “Geschäft” vor: Vereinbaren Sie Zielvorgaben. Legen Sie gemeinsam fest, welche Leistung Sie fürs nächste Jahr erbringen müssen, um mehr Gehalt zu bekommen. Das kann zum Beispiel die Verbesserung des Umsatzes um einen bestimmten Prozentsatz oder der erfolgreiche Abschluss eines Projekts sein.
Achtung: Setzen Sie Ihre Ziele nicht zu hoch. Wer eine Vorgabe nicht erreicht, geht bei der Gehaltsrunde im nächsten Jahr leer aus.

 

 

 

 

Zehn gute Argumente für mehr Gehalt

1. Ich habe eine Zusatzqualifikation erworben, die kein anderer im Unternehmen besitzt.
Es darf sich nicht um ein kurzes, firmeninternes Seminar handeln. Sie müssen schon einen zertifizierten Lehrgang besucht haben - am besten außerhalb der Arbeitszeit.

2. Ich durfte meinen Vorgesetzten während längerer Zeit vertreten.
Vier Wochen sollten Sie die verantwortungsvolle Arbeit des Chefs mindestens erledigt haben.

3. Sie haben mich in den vergangenen Monaten häufig vor Kollegen gelobt.
Trifft dies zu, kann sich ein Chef nur schwer von seinen Aussagen distanzieren und muss eigentlich handeln.

4. Durch meinen Verbesserungsvorschlag konnte die Firma Geld sparen/mehr verdienen.
Belegen Sie dieses Argument mit Zahlen und Fakten.

5. Ich habe einen wichtigen Kunden gewonnen.
Dies zählt nur, wenn Sie den Kunden länger an die Firma binden konnten.

6. Ich habe sehr häufig Überstunden gemacht.
Von Gewicht sind nur die Aufgaben, die Sie während dieser Zeit zusätzlich erledigt haben.

7. Mein Aufgabengebiet hat sich in den vergangenen Monaten deutlich ausgeweitet. Die Übernahme zusätzlicher Routinearbeiten bringt keine Pluspunkte. Nur verantwortungsvollere Tätigkeiten verschaffen Anerkennung.

8. Ich habe Sie von lästigen Aufgaben entlastet.
Jeder Chef hat ungeliebte Tätigkeiten, z.B. das Führen von Statistiken oder die Vorbereitung von Präsentationen. Weisen Sie auf solche Aktivitäten hin.

9. Mir ist es gelungen, mehr als die im letzten Beurteilungs-/Gehaltsgespräch festgelegten Ziele zu erreichen. Achten Sie aber darauf, dass bei diesen Arbeiten andere Aufgaben nicht vernachlässigt wurden.

10. Häufige Dienstreisen machen mir nichts aus.
Dolche Aussagen sind eher selten. Entsprechend hoch ist die Anerkennung durch den Chef.

 

 

 

Die größten Fehler während eines Gehaltsgesprächs

Gehaltsgespräche scheitern nicht immer an überhöhten Forderungen. Oft genügt schon einer der folgenden taktischen Fehler.

Bei unpassender Gelegenheit nachfragen. Nutzen Sie nicht die lockere Stimmung beim Betriebsfest oder die zufällige begegnung in der Kantine aus. Bitten Sie lieber um ein Gespräch, in dem es um die Beurteilung Ihrer Leistungen gehen soll.

Mit privaten Gründen argumentieren. Vorgesetzte interessierte es nicht, ob ein Mitarbeiter höhere Ausgaben haben wird, weil etwa das Eigenheim renoviert werden muss oder ein Autokauf ansteht. Im Gegenteil: Wer zugibt, dass solche Anlässe sein Budget sprengen, disqualifiziert sich eher.

Mit Kündigung drohen. Die Aussage “Wenn ich nicht mehr bekomme, kündige ich”, kann leicht zum äBumerang werden. Oft genug haben Chefs nämlich nichts dagegen, wenn Mitarbeiter gehen. Machen Sie Ihre Drohung anschließend nicht wahr, können Sie eine Gehaltserhöhung erst mal abschreiben.

Überzogenen Forderungen stellen. Zehn Prozent mehr Gehalt sind drin, sofern Sie nicht erst im letzten Jahr eine Erhöhung bekommen haben. Wer mehr verlangt, muss schon sehr gute Gründe vorbringen. Bei einem Firmenwechsel sind Steigerungen von 20 Prozent und mehr durchsetzbar.

Als Bittsteller auftreten. Wenn Sie unterwürfig um eine Erhöhung bitten, kassieren Sie mit Sicherheit eine Abfuhr. Treten Sie selbstbewusst auf - Sie haben schließlich Außergewöhnliches geleistet.

Mit anderen Kollegen vergleichen. Wer auf das höhere Gehalt des Kollegen verweist, hat schlechte Karten. Chefs mögen es nämlich gar nicht, wenn das Thema Gehalt offen diskutiert wird. Außerdem geht es nur um die Leistung des Einzelnen.

Auf Fachseminare verweisen. Innerbetriebliche Weiterbildungskurse sind heute Pflichtprogramm - kein Grund also, damit für sich zu werben. Ausnahme: Sie haben Qualifikaten erworben, die sonst niemand im Betrieb vorweisen kann.

Lange Betriebszugehörigkeit anführen. Mehr Geld gibt es nur für überdurchschnittliche Leistung - nicht für langjährige Mitarbeit.

 

 

 

 

Gehaltsalternativen

Wenn Arbeitnehmer mehr Gehalt rausholen, verdient das Finanzamt meist kräftig mit. Wer aber mit dem Arbeitger als Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung das so genannte Fringe Benefits aushandelt, schlägt dem Staat ein Schnippchen. Neben dem Dienstwagen zur privaten Nutzung, dem preiswerten Firmendarlehen und einem steuer- und sozialabgabenschonenden Zuschuss zur Altervorsorge, bieten sich folgende Gehaltsalternativen an:

-verkürzte Arbeitszeit
-bezahlter Sonderurlaub
-Belegschaftsaktien (nur in AG)
-Besuch von teuren Weiterbildungsveranstaltungen
-Handy zur privaten Nutzung;
-steuerbegünstigte Direkt-Versicherung und kostenlose Berufsunfähigkeitsversicherung
-Gratis - Gesundheitschecks
-Jobticket
-Kinderbetreuungszuschuss
-”Deferred Compensation” (Auszahlen der Gehaltserhöhung nach der Pensionierung)

 

 

 

 

Was Sie zum Thema Unterhalt wissen sollten

Wer vor einer Scheidung steht oder sich mit dem Gedanken trägt, seine Ehe aufzulösen, muss sichüber die rechtlichen und finanzeillen Konsequenzen im Klaren sein.

Rangfolge im Unterhaltsrecht:
1. Minderjährige eheleliche und nicht eheleiche Kinder
2. Ehefrau
3. volljährige Kinder in Ausbildung
4. die zweite Frau.

Ehedauer und Unterhaltsrecht
*Bis zu zwei Jahren Ehe, keine Kinder: kein Unterhaltsanspruch.
*Ehe von zwei bis ca. 15 Jahren, keine Kinder, Frau aber arbeitslos oder geringes Einkommen: auf ca. zwei bis zehn Jahre begrenzter Unterhalt.
*Ehe von zwei bis ca. 15 Jahren mit Kindern: Unterhaltsanspruch in unterschiedlicher Höhe; nach einigen Jahren Herabsetzung auf den “vorehelichen Stand”, mit der Möglichkeit, den Anspruch zeitlich zu begrenzen.
*Ehe länger als 15 Jahre oder Betreuung von Kindern unter 16 Jahren: Unterhalt richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, solange der Anspruch besteht, das heißt: solange das Einkommen der Frau gering ist.

Wann Mütter wieder berufstätig sein müssen
*Bis zum achten Lebensjahr des Kindes besteht keine “Erwerbsobliegenheit”
*Vom achten bis zum 15. Lebensjahr: Teilzeitarbeit.
*Bei zwei Kindern: Teilzeit, sobald das jüngste elf Jahre alt ist. Ist das jüngste Kind 15 oder 16 Jahre alt, muss sich eine geschiedene Mutter wieder eine Vollzeitarbeit suchen.

Gefahr für den Unterhalt: ein neuer Partner
*Vor der Trennung: kann sehr problematisch sein; eventuell droht der Verlust des Unterhaltsanspruchs.
*Während der Trennung: hängt vom einzelnen Familienrichter ab.
*Nach der Scheidung: eigentlich besteht keine nacheheliche Treuepflicht, aber: indirekte Bestrafung der Frau dadurch, dass ihr auf den Unterhaltsanspruch (fiktive) Leistungen des neuen Partners für Haushaltsführung angerechnet werden - selbst wenn sie voll berufstätig ist.

 

 

 

Vertragsabschluss - Zeitarbeit

Bevor Sie Ihren Vertrag unterschreiben, sollten Sie auf Folgendes achten:

Lizenz: Hat die Zeitarbeitsfirma eine vom Landesarbeitsamt ausgestellte gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?

Bundesverband: Ist sie Mitglied im Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und erfüllt so soziale Mindeststandards?

Kunden: Zählen zu ihren Stammkunden auch renommierte Unternehmen?

Einsatz: Sind Tätigkeit und Beschäftigungsort genau beschrieben und fixiert? Ist der Radius Ihres einsatgebiets begrenzt (sofern Sie nur in einem bestimmten Gebiet arbeiten wollen)?

Gehalt: Ist die Bezahlung “marktgerecht”? Werden bei entfernteren Einsatzorten Fahrtkosten und Spesenübernommen? Sind Überstunden, Lohnfortzahlung (bei Krankheit, Urlaub oder Nichtbeschäftigung), vermögenswirksame Leistungen sowie sonstige Leistungen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld, ÄErschwerniszulagen) im Vertrag festgehalten?

Urlaub: Wird der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub von 24 Werktagen (inkl. Samstage) gewährt?

Probezeit: Dauert die Probezeit bei einem unbefristeten Vertrag längstens sechs Monate?

Rechte: Werden Sie über Ihre Rechte aufgeklärt? Händigt die Zeitarbeitsfirma Ihnen pflichtgemäß das “Merkblatt für Leiharbeitnehmer” der Bundesanstalt für Arbeit (in Ihrer Muttersprache) aus? Tipp: Akzeptieren Sie keine vom Merkblatt abweichenden Klauseln bzw. mündlichen Vereinbarungen.

Vertragsdauer: Ist der Vertrag befristet? Seit 1997 ist das bis zu dreimal innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren erlaubt - sofern die Verträge direkt aneinander anschließen. Ist das so genannte Synchronisationsverbot eingehalten - überdauert also das Arbeitsverhältnis den Ersteinsatz um mindestens 25 Prozent?

Kündigung: beträgt die Kündigungsfrist, wie für Angestellte und Arbeiter üblich, während der Probezeit 14 tage und danach vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats?

 

 

 

Was den Werterhalt eines Autos beeinflusst

Wertstabilität

-Positives Hersteller-Image.
-Stark nachgefragtes Neuwagenmodell (z.B. Massenmodelle wie Golf, Astra oder Liebhaberstücke wie Porsche, Boxster, Mercedes.
-Gängige Farbe (Schwarz, grau, Silber bei Kleinwagen auch Blau)
-Bei größeren Fahrzeugen - zum Teil schon ab der Kompaktlasse - Modelle mit Dieselmotor.
-Kombis sind bei fast allen Baureihen wertstabiler als Limousinen.
-Ausstattungen mit servolenkung, Radio, elektrischen Fensterhebern, ab Kompaktklasse auch Klimaanlage, in der Oberklasse Automatikgetriebe.

Wertminderung

-Schlechtes Hersteller-Image, auch wen die Autos technisch gut sind: So haben zum Beispiel koreanische Hersteller Image-probleme, ihre Fahzeuge gelten als wenig modern und billig.
-Wenig gefragtes Neuwagenmodell, Exoten und Einzelstücke.
-Auslaufmodelle, die keinen Nachfolger haben (z.B. Ford Scorpio) oder ein völlig neues Nachfolgemodell (z.B. Ford Escort als Vorgänger des Focus).
-Farben, die nicht im Trend liegen (Weiß, gelb, Orange), oder gar bunte Verzierungen.
-Farbige Innenausstattung (z.B. popige Sitzbezüge und Kunststoffteile).
-Karosserie-Tuning, das die Optik des Fahrzeugs stark verändert (nachträglich angebaute Spoiler, Kotflügelverbreiterungen, Hutzen auf der Motorhaube usw.)
-Falsche Motorwahl innerhalb einer baureihe. Der kleinste Motor ist oft nicht spritzig genug, der stärkste hat einen zu hohen Spritverbrauch. Die Hersteller bietens ie an, um alle Kundenwünsche zu erfüllen, als Gebrauchte sind diese Modellausführungen in der Regel wniger gefragt.

 

 

 

630-Mark-Verträge - Klauseln ungültig

Seit der änderung des 630-Mark-Gesetzes haben Arbeitgeber mehrfach versucht, die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge per Zusatzvereinbarung ganz oder anteilig auf die Beschäftigten abzuwälzen. Solche Vereinbarungen zum Nachteil der Beschäftigten seien nach § 32 SGB I grundsätzlich unwirksam.

 

 

 

Ortsgespräche - Ihre persönliche Checkliste

Vertragslaufzeit:
Lange Mindestlaufzeit (über ein Jahr) verhindert schnellen Wechsel zu einer preisgünstigeren Firma.

Kündigungsfrist:
Sollte einen Monat nicht überschreiten.

Zuschuss für Endgeräte:
Wichtig bei Umstieg auf einen ISDN-Anschluss. Bei manchen Anbietern gibt´s für die Monatsgebühr ein Gratis-Miettelefon.

Anschlussgebühr:
Bei einigen Telefongsellschaften kostenlos. Die meisten haben einen Festpreis. Neuanschluss (ohne vorhandene Dose) ist manchmal teuer!

Minutenpreise:
Beim Vergleich vier Preise berücksichtigen: Ortsgespräche, Ferngespräche, zu Mobilfunknetzen, ins Ausland.

Zeittakt:
Meist Abrechnung im Minutentakt (angefangene Minuten zählen voll), was aber bei hohen Minutenpreisen (Mobilnetze, Ausland) nachteilig ist. Am kostengünstigsten ist immer der Sekundentakt.

Freiminuten:
Allmonatliche Freiminuten entsprechen einer verminderten Grundgebühr (Beim Vergleich in Geldwert umrechnen!)

Rabatte:
Geringere Minutengebühren gegen monatlichen Aufpreis.

Komfortleistungen:
Preise z.B. für Gebührenanzeige, Rufnummernübermittlung oder Anrufweiterschaltung sind bei vielen Anbietern schon im Grundpreis enthalten.

Service- und Entstörzeiten:
Erreichbarkeit des Entstördienstes. Die Zeit, in der die Behebung von Störungen garantiert wird.

 

 

 

Kündigungsrichtlinien beim Wechsel von Versicherungen

Kündigen, wechseln oder abschließen - wie Sie es richtig machen. Vor allem beim Wechsel einer Versicherung sollten Sie nichts überstürzen und Formalitäten einhalten.

* Ablage: Bewahren Sie Regulierungs- und Erhöhungsmeldungen auf, um die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit später belegen zu können.

* Aufsichtsamt: Falls eine (berichtigte) Kündigung abgelehnt wird, können Sie sich ans Bundesaufsichtamt wenden. Oft genügt eine entsprechende Andeutung gegenüber dem Versicherer.

* Deckungszusage: Beim Wechseln sollten Sie den Altvertrag erst dann auflösen, wenn die neue Versicherung vorliegt. Ist die neue Police nicht rechtzeitig da, lassen Sie sich (schriftlich) eine vorläufige Deckungsusage geben.

* Einschreiben: Kündigen Sie per Einschreiben mit Rückschein. Fordern Sie andernfalls eine Empfangsbestätigung an.

* Kleingedrucktes: Lesen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen genau nach, in welchen Fällen und mit welchen Fristen Sie kündigen können.

* Nachverhandeln: Holen Sie gegebenfalls abschlussreife Konkurrenzangebote ein. Oft lohnt sich damit das Nachverhandeln über Ihren Altvertrag.

* Termin: Nennen Sie Kündigungsgrund und Kündigungstermin. Ist der unklar, kündigen Sie mit der Formulierung “zum nächstmöglichen Termin”.

* Umfang: Nicht immer muss gekündigt werden. Oft ist es sinnvoll, zunächst den Versicherungsumfang zu prüfen. Kann auf Teile der Police verzichtet werden? Können Versicherungssummen gesenkt werden?

* Zahlung: Haben Sie die Versicherung gewechselt, sollten Sie die erste Prämie unverzüglich zahlen, um sofort neuen Versicherungsschutz zu genießen.

 

 

 

Pflichten: Wofür Versicherte sorgen müssen

Meldepflichten:
* Bei Gefahrenerhöhung: wenn vereinbarte Sicherungen an Fenstern und Türen entfernt wrden, wenn längere Abwesenheit (mehr als 60 Tage) geplant ist, wenn das haus wegen Sanierungsarbeiten eingerüstet wird, wenn in der Umgebung eine Disko, Gaststätte oder ein Produktionsbetrieb eröffnet wird (wegen höherer Feuergefahr), wenn der versicherte wegen Scheidung oder Trennung aus der Wohnung auszieht (bis zur nächsten Vertragsänderung besteht trotzdem Schutz), wenn ein Umzug geplant ist (für 2 Monate sind zwei Wohnungen versichert)
* Im Schadensfall: Anzeige bei der Polizei, Vorlage einer Inventarliste der gestohlenen oder beschädigten Sachen, schriftliche Schadensmeldung bei der Versicherung (Einschreiben + Rückschein) unter Beifügung der polizeilichen Vorgangsnummer und der Inventarliste, bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus muß der Versicherung die Möglichkeit zur Besichtigung gegeben werden, wird davon kein Gebrauch gemacht, kann aufgeräumt werden (beschädigte Sachen bis zur Regulierung des Schadens aufbewahren

Schadensverhütungspflichten:
* Inventarliste über sämtlichen Hausrat anfertigen und Kaufbelege aufbewahren, Versicherungssumme regelmäßig überprüfen und gegebenfalls erhöhen, Fenster und Türen so einbruchsicher wie möglich machen, sichern durch abschließbare Griffe, außen bündig sitzende Zylinderschlösser, von außen nicht abschraubare Sicherheitsbeschläge, Alarmanlage, Bewegungsmelder, bei Verlassen der Wohnung Türen abschließen und nicht nur ins Schloß ziehen, Fenster schließen (keine Kippstellung)
* Geschirrspüler und Waschmaschinen bei Verlassen der Wohnung nicht einschalten, nach dem Betrieb Wasserzuleitung zudrehen, kein offenes Feuer (Kerzen) unbeaufsichtigt lassen, Wertgegenstände sicher aufbewahren (möglichst Tresor, Bankschließfach), niemals gut sichtbar liegenlassen, Bargeld nur in geringem Umfang zu Hause aufbewahren, elektronische Geräte (PC, TV) vollständig ausschalten, nicht nur Stand-by-Schalter betätigen.

 

 

 

Hausratversicherung: Was die Versicherung leistet

 

 

Schadensursachen

Brand, Blitzschlag, Explosion

 

Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus

 


Leitungswasser

 

 

 

Sturm, Hagel

 


Bei allen genannten Gefahren

 

nicht versichert

Sengschäden, wie sie durch glimmende Streichhözer oder Zigarettenglut entstehen können


Schäden durch einfachen Diebstahl, denen durch offene Fenster und Türen Vorschub geleistet wurde

 

Schäden durch Rückstau von Wasser aus Rohren der öffentlichen Abwasserkanalisation, Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch, Schäden durch Schwamm


Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz infolge nicht ordnungsgemäß geschlossener Fenster und Außentüren

Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erdbeben und Kernenergie (hier haften die Betreiber)

 

versichert

Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Schäden durch Rauch und Ruß, Folgeschäden, die durch Löschen, Niederreißen und Ausräumen entstehen

Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung, sowie dadurch entstehende Beschädigungen an den versicherten Räumen und alle Schäden die durch Vandalismus entstehen

Schäden durch austretendes Leitungswasser aus Waschmaschinen, Geschirrspülern, Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung und aus Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen- oder Solar- heizungsanlagen. Schäden durch Überlaufen von Badewannen oder Waschbecken

Schäden durch Strum (ab Windstärke 8) und hagel auch an Rundfunk- und Fernsehantennen sowie Markissen, sofern sie nicht gewerblich genutzt werden

Aufgewendete Kosten, um einen Schaden möglichst gering zu halten. Kosten für das Auf- und Wegräumen versicherter Sachen, für aufwendige Renovierungsarbeiten, Kosten für Transport und Lagerung von Hausrat, wenn die Wohnung vorübergehnd unbenutzbar ist

 

 

Was die Krankenkassen zahlen

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicher ist im 5. Sozialgesetzbuch grob abgesteckt und wird vom Bundesausschuß Ärzte/Krankenkassen inhaltlich festgeschrieben. Deshalb unterscheiden sich die Leistungen der Versicherer nur geringfügig. Lediglich dort, wo das Gesetz Spielraum läßt, können die Kassen zusätzliche Leistungen bieten. Wer mit dem Gedanken spielt, die Kasse zu wechseln, sollte sich vorher informieren.Besonders wichtig, wenn Sie z.B. Akupunktur-Fan sind oder eine chronische Krankheit haben.

Pflichleistungen: Grundsätzlich müssen die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen, was medizinisch notwendig ist. Die Patienten haben Anspruch darauf, mit Heil- und Hilfsmitteln versorgt zu werden. Verweigert die Kasse Leistungen, kann der Patient vor dem Sozialgericht klagen.

Kann-Leistungen: Spielraum haben die Kassen besonders auf dem Feld der Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen. So können einige Kassen Kuren freizügig übernehmen, während andere aufgrund ihrer Finanzlage gezwungen sind, die Versicherten knapp zu halten. Auch nicht allgemein anerkannte Therapien, z.B. Sauerstofftherapie oder Fußreflexzonenmassage, werden von verschiedenen Kassen in Einzelfällen genehmigt.

Zusatz-Service: Ein weiteres Entscheidungskriterium ist der Kundenservice. Wer sich häufig Verordnungen genehmigen lassen muß, wird sich z.B. über eine nahegelegene Geschäftsstelle freuen. Auch beim Telefonservice gibt es deutliche Unterschiede. So bieten einige Versicherer verbilligte Sonderrufnummern, bei anderen dagegen fallen die vollen Ferngesprächsgebühren an.

 

 

Was Ihr Vermieter darf - und was er muß

Der Vertrag:
Bei persönlichen Fragen dürfen Sie schummeln. Erkundigt sich der Vermieter nach Ihren persönlichen Verhältnissen, müssen Sie nicht zwangsläufig auf jede Frage die Wahrheit sagen. Fragt der Vermieter z.B. nach Kinderwunsch, Staatsangehörigkeit oder ob Sie Raucher sind, können Sie erzählen, was er gerne hören will. Eine falsche Antwort darf er nicht gegen Sie verwenden. Nur: Bei Fragen nach Familienstand, Gehalt und Arbeitsstelle können falsche Angaben später als Kündigungsgrund angeführt werden.
Was der Vermieter nicht in den Vertrag schreiben darf: Der übliche Mustermietvertrag des Hausbesitzervereins enthält viele nachteilige Klauseln (z.B. Schönheitsreparaturen), die jedoch rechtlich zulässig sind. Vorsicht: In zahlreichen anderen Vordrucken sind ungültige Klauseln versteckt. Ungültig ist z.B.:
- der Verzicht auf Mietminderung,
- der Verzicht auf Verzinsung der Kaution,
- die Vereinbarung von Vertragsstrafen.
An solche Klausen muß sich der Mieter nicht halten. Er kann also z.B. trotzdem die Miete mindern, obwohl im Vertrag etwas anderes steht.
Nur der Eigentümer oder sein Vertreter dürfen den Vertrag unterschreiben. Vor der Unterschrift sollen Sie sich z.B. beim Grundbuchamt erkundigen, wem das Haus oder die Wohnung gehört. Gibt es mehrere Eigentümer, sollten Sie darauf bestehen, daß alle im Vertrag genannt sind. Unterschreiben kann den Vertrag ein Vertreter oder Verwalter. Er muß aber eine Vollmacht vorlegen.

Beim Einzug:
Mindestens zwei Schlüssel sind Pflicht. Beim Einzug muß der Vermieter mindestens je zwei Schlüssel für haus und Wohnungstüren, für Briefkasten, Keller und Dachboden (wenn Benutzung im Vertrag gestattet) übergeben. Für die Kinder (oder Babysitter) muß der Vermieter ein eigenes Schlüsselset kostenlos zur Verfügung stellen. Der Vermieter selbst darf keinen Schlüssel zur Wohnung behalten. Aber im Urlaub oder bei längerer Abwesenheit muß der Mieter einen Schlüssel für Notfälle (z.B. beim Nachbarn) hinterlegen und den Vermieter davon informieren.
Die Wohnung muß in ordentlichem Zustand sein. Der Vermieter muß die Wohnung in “vertragsgemäßem Zustand”, d.h. funktionsfhähig und bewohnbar übergeben. Finden Sie beim Einzug z.B. defekte Leitungen, undichte Fenster oder Schimmel, sollten Sie sich hüten, gleich Hand anzulegen oder gar einen Handwerker zu rufen. Der Vermieter ist dann nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Richtig: Übergabeprotokoll anfertigen. Übergabeprotokoll den Vermieter unterschreiben lassen und eine Frist zur beseitigung der Mängel setzen.

Hausordnung:
Der Vermieter darf z.B. Besuch am Abend nicht verbieten. Die Hausordnung soll vor allem das Zusammenleben der Mieter untereinander regln. Besonders die Benutzung und Reinigung der gemeinsamen Räume (Speicher, Keller, Hof) und die allgemeinen Ruhezeiten können hier festgelegt werden. Die Benutzung der Wohnung darf durch die Hausordnung nicht eingeschränkt werden. Solange die anderen Mieter nicht gestört werden, darf der Vermieter sich in das Privatlebennicht einmischen. Nur wenn sich z.B. der Besuch zu laut verhält, dar er einschreiten.
Wer muß im Urlaub das Treppenhaus putzen? Wenn in Ihrem Haus alle Mieter durch die Hausordnung z.B. verpflichtet sind, abwechselnd die Treppe zu putzen, muß jeder Mieter, der an der Reihe ist, dafür sorgen, daß seine Pflicht erfüllt wird. Fährt er länger als 14 Tage in Urlaub, muß er selbst für Ersatz sorgen. Das gleiche gilt für den Vermieter. Steht z.B. eine Wohnung leer, muß der vermieter die Pflichten des fehlenden Mieters selbst übernehmen oder einen Reinigungsdienst beauftragen.
Keine Änderung gegen den Willen der Mieter. Der Vermieter hat nicht das Recht, die Hausordnung einfach zu ändern, wenn sie im Mietvertrag enthalten ist. Mußten bisher z.B. die Mieter den Hausflur abwechseln wischen, darf der Vermieter nicht plötzlich einen Putzdienst verpplichten und die Kosten auf die Mieter umlegen. Er muß sie vorher um ihr Einverständnis fragen.

Modernisierung:
Ohne Ankündigung dürfen die Bauarbeiter nicht anfangen. Eine Modernisierung bringt den Mietern zunächst viel Dreck und Lärm ins Haus. Hinterher droht oft eine Mieterhöhung. Daher muß der Vermieter 2 Monate vorher über die geplanten Maßnahmen informieren und eine zukünftige Mieterhöhung berechnen. Anderenfalls kann der Mieter die Modernisierungsarbeiten per Einstweiliger Verfügung stoppen.
Nicht alle Kosten dürfen umgelegt werden. 11 % der Modernisierungskosten dürfen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Der Vermieter darf aber nciht einfach seine Kosten durch die Anzahl der Wohnungen teilen. Wenn z.B. neue Fenster eingebaut werden, müssen die Kosten entsprechend der Anzahl der Fenster in der Wohnung umgelegt werden.

Streit im Haus:
Der Vermieter kann einschreiten, wenn die Nachbarn bis in die Nacht feiern. Lärm aus der Nachbarwohnung ist nach einer Untersuchung des Bundesbauministeriums der Hauptgrund für Streit zwischen den Nachbarn. Ständige Feiern der Mitbewohner nach 22 Uhr rechtfertigen nicht nur eine Anzeige bei der Polizei, sondern auch eine Mietminderung bis 20%. Ist der Vermieter auch für die Wohnung der lebensfrohen Nachbarn zuständig, kann er ihm eine Abmahnung wegen vertragswidrigen Gebrauchs schicken. Fruchtet das nicht, kann er kündigen.
Kleine Nachtmusik: Vom Vermieter erlaubt, vom Gericht verboten. Auch wenn der Vermieter Musik bis 22 Uhr erlaubt, heißt das nicht, daß die Nachbarn nach Feierabend einen eifrigen Klavierspieler erdulden müssen. Das Landgericht Düsseldorf legte fest: Werktags bis 20 Uhr, Wochenende bis 19 Uhr darf musiziert werden. Danach ist Ruhe. Wer randaliert, fliegt raus. Wenn es Hausbewohner gibt, die permanent andere Mieter oder den Vermieter belästigen, beleidigen oder gar mit Prügel bedrohen, kann der Vermieter den Vertrag wegen Unzumutbarkeit fristlos kündigen. Freche Sprüche von Kindern reichen für eine Kündigung aber nicht aus.

Die Reperaturen:
Kleine Reparaturen: Nur wenn sie im Mietvertrag stehen. Die laufende Instandhaltung der Wohnung ist nach dem Gesetz Sache des Vermieters. Im Mietvertrag dürfen aber Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden dem Mieter übertragen werden. Schäden an Dingen, die dem Zugriff des Mieters entzogen sind (z.B. Stromleitungen) sind Sache des Vermieters. Schönheitsreparaturen: Malern, tapezieren, gipsen. Sonst nichts! Verblichene Tapeten, abgeplatzter Lack, diese Schönheitsreparaturen werden im Vertrag meist auf den Mieter abgewälzt. Der Vermieter kann verlangen, daß
- alle 3 Jahre in Küche, Dusche und Bad
- alle 5 Jahre in Wohn- und Schlafzimmer, Diele und Toilette,
- alle 7 Jahre in den anderen Räumen, Wände und Decken gestrichen werden.
Heizkörper und Türen sind von der turnusmäßigen Streichorgie befreit. Sie müssen nur bei Notwendigkeit neu lackiert werden. Der Vermieter kann keine Reparatur durch einen Fachmann verlangen. Die Reparaturen müssen fachmännisch erledigt werden. Das heißt aber nicht, daß Sie unbedingt einen handwerker beauftragen müssen. Die Richter haben gemerkt, daß auch Heimwerker oft über gute handwerkliche Fähigkeiten verfügen.

Der Auszug:
Eine Komplettrenovierung kann der Vermieter nicht verlangen. Um Schönheitsreparaturen, die im Vertrag stehen, kommen Sie nicht herum. Aber der Vermieter kann verlangen, daß der Mieter alle Ein- und Umbauten (z.B. die Einbauküche) auf eigene Kosten entfernt.
Kaution: Der Vermieter hat 6 Monate Zeit. Die Mietkaution können Sie zwar direkt nach dem Auszug zurückfordern, aber der Vermieter kann sich mit der Rückzahlung bis 6 Monate Zeit lassen, um mögliche Schäden in der Wohnung zu prüfen. Meldet er sich bis dahin nicht, können Sie die volle Kaution verlangen, auch wenn in der Wohnung etwas kaputt war. Denn 6 Monate nach dem Auszug sind alle Schadensersatzforderungen des Vermieters verjährt.

 

Verkehrsunfall: Darauf müssen Sie achten

Fast jeder Autofahrer hat mal einen Unfall. Wer unverschuldet heingerät, sollte einige Punkte beachten, damit ihm Schäden auch ersetzt werden:

- Hat es gekracht, sofort Autokennzeichen und Adressen von zeugen notieren, damit der Unfallgegner sich später nicht aus der Verantwortung stehlen kann. am besten ist es daher, die Polizei zu rufen, auch wenn der Gegner ein Bußgeld befürchtet. In manchen Bundesländern kommt die Polizei allerdings nur, wenn es Verletzte gibt.

- Häufig zieht ein Unfall - durch den Schock zunächst nicht bemerkt - Verletzungen nach sich. Im Zweifel ist daher ein Arztbesuch angebracht. Denn gerade bei Verletzungen der Halswirbelsäule sind Dauerschäden nicht ausgeschlossen.

- Es empiehlt sich, den Schaden am Fahrzeug von einem unabhängigen Gutachter schätzen zu lassen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Ob die Schäden dann laut Gutachten tatsächlich beseitigt werden, spielt keine Rolle. Wichtig: Es besteht keine Pflicht, Rechnungen einzureichen - auch wenn viele Versicherer das fordern.

 

 

 

 

Was in den Lebenslauf gehört und was nicht

* Persönliche Angaben
* Ausbildung
* Beruflicher Werdegang/Praktika
* Weiterbildungen (berufsbezogen)
* Besondere Kenntnisse (Fremdsprachen, EDV, Führerschein etc.)
* Sonstiges: Auslandsaufenthalte; sportliche Aktivitäten, nur wenn sie Fitness oder Teamfähigkeit fördern; soziales Engagement

Nicht hinein gehören:
* Name und Beruf der Eltern
* Angaben zu Ehefrau und Kind
* Körpergröße/Gesundheitszustand
* Vermögens-/Wohnverhätnisse
* Glaubensbekenntis; gewerkschaftliches/politisches Engagement (außer Sie bewerben sich bei entsprechenden Institutionen)
* Hobbys ohne berufliche Relevanz

 

 

 

Richtige Reisevorbereitung: das A und O für einen schönen Urlaub

1. Wünsche besprechen: Damit es in der Familie im Urlaub nicht kracht: Vorher die verschiedenen Wünsche besprechen und ggf. Kompromisse suchen.

2. Arzt befragen: Den Arzt fragen, was er von der geplanten Reise hält.

3. Reise-Apotheke: Die Qualität der Arzeimittel kann im Ausland abweichen. Deshalb die nötigen Mittel unbedingt ausreichend einpacken.

4. Medikamente nehmen: Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, muss dies auch im Urlaub konsequent tun - auch wenn er sich wohl fühlt und die Medikamente am liebsten absetzen möpchte.

5. Reisemedizinische Beratung: Planen Sie eine Reise in die Tropen? Fragen Sie z.B. in einem Institut für Tropenmedizin, ob Ihr Reiseziel ein Malariagebiet ist und welche Impfungen notwendig bzw. empfehlenswert sind.

6. Informationen einholen: Viele Urlauber informieren sich vor der Reise eingehend über die Sehenswürdigkeitem am Reisziel. Lesen Sie im Reiseführer auch das Kapitel über das Klima Ihres Reiselandes. Und informieren Sie sich über eventuelle Gesundheitsrisiken.

7. Zeit lassen: Wer noch am letzten Arbeitstag mit dem Auto abreist und die Nacht auf der Autobahn verbringt, kommt garantiert gereizt und gestresst an. Überlegen Sie vorher, ob sich dies lohnt. Das Gleiche gilt für die Rückreise.

8. Mietwagen: Sie Sicherheitsstandars können im Ausland von den hiesigen abweichen. Nehmen Sie den Mietwagen kritisch unter die Lupe. Leichtsinn ist im Urlaub häufige Unfallursache.

 

 

 

Autofinanzierung im Vergleich

Verschiedene Wege führen zum Neuwagen: Barzahlung, Finanzierung mit einem Kredit der Hausbank oder der Autodatenbank und Leasing. Die wichtigsten Vor- und Nachteile der Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick.

 

 

Angebot

1. Barzahlung

 

2. Finanzierung mit einem Kredit der Hausbank

3. Finanzierung mit einem Kredit der Autobank.


4. Leasingvertrag


 

 

Vorteile

* Barzahler können beim Händler einen Rabatt aushandeln.
* Es fallen keine Finanzierungskosten an.

* Barzahler können einen Rabatt aushandeln.
* Keine Anzahlung erforderlich.

* Die Zinsen sind oft niedriger als bei der Hausbank.
* Kauf und Finanzierung in einem Schritt beimHändler.

* Im Vergleich zum Kredit niedrigere monatliche Raten.
* Freie Geldmittel können alternativ eingesetzt werden.

 

Nachteile

* Der Käufer büßt Kapital ein (Zinsverlust)
* Andere Anschaffungen müssen eventuell zurückstehen.

* Kredit kostet Zinsen und Gebühren.
* Die Zinsen sind meist höher als bei einer Autobank.

* Kredit kostet Zinsen und Gebühren.
* In der Regel keine Chance mehr auf einen Rabatt.
 

* Nachforderungen, wenn der Restwert nicht erreicht wird.
* Zu Vertragsbeginn oft hohe Sonderzahlung erforderlich.

 

 

 

So finden Sie einen guten Pflegedienst

Vor Vertragsabschluss sollten Sie folgende Kriterien prüfen:

* Erstellt der Dienst einen Pflegeplan, den Sie mitgestalten können?
* Bietet der Dienst Leistungen an, die später einmal nötig werden könnten (24-Stunden-Pflege, Nachtdienste)?
* Arbeiten mehr festangestellte Krankenschwestern und -pfleger dort als Hilfskräfte?
* Führt der Dienst eine Pflegedokumentation, die Sie einsehen können?
* Erhalten Sie Nachweise über die Leistungen, die der Dienst mit der Krankenasse abrechnet?

Listen mit ambulanten Pflegediensten gibt es bei den Krankenkassen.

 

 

 

Die besten privaten Pflegeversicherungen

Der gesetzlichen Pflegeversicherung droht der Kollaps Private Versicherungen bieten zusätzliche Absicherung.

1. Pflegetagegeldvesicherung:
Der Pflegebedürftige bekommt einen bestimmten Tagessatz von der Versicherung gezahlt. Wer zunächst nicht in die höchste Stufe eingruppiert wird, erhält nur einen Teilbetrag. 100 Mark Tagesgeld kosten einen 30-jährigen 15 bis 30 Mark. TIPP: Der Versicherer sollte die gesetzliche Einstufung anerkennen und nicht auf einer eigenen Prüfung bestehen.

2. Pflegekostenversicherung:
Hier werden die Pflegekosten bis zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet. Wer zum Beispiel in Pflegestufe 1 eingestuft ist und im Heim gepflegt wird, erhält 2000 Mark von der gesetzlichen  Pflegekasse. Versichert er sich zu 100 Prozent zusätzlich privat, erhält er noch einmal 2000 Mark. TIPP: Nicht überversichern, denn die Privatversicherung zahlt höchstens die Differenz zu den Kosten für einen Heimpflegeplatz.

3. Pflegerententarife:
Hier wird der Pflegefall mit einer Kapital-Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt. Das heißt, der Versicherte erhält ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Rente, auch wenn er noch gar nicht pflegebedürftig ist.

TIPP: Nicht empfehlenswert, da zu teuer. Besser nur das reine Pflegerisko versichern.

 

 

 

Was zeichnet einen guten Coach aus?

1. Er besitzt analytische Fähigkeiten und kann Strukturen erkennen.
2. Er kann genau sagen, wie lange der Coaching-Prozess dauert.
3. Er macht klare Verträge und achtet auf deren Einhaltung.
4. Er reagiert souverän auf Spannungen und besitzt ein großes Maß an Sensibilität und Reflexionsfähgikeit.
5. Er kann betriebswirtschaftliches Know-how und überprüfbare Erfolge vorweisen.
6. Er bietet Nachgespräche an.

 

 

 

Reisereklamation: Fünf Tipps

Die meisten Reisenden wissen, was sie tunmüssen, um wegen Reisemängeln Ansprüche gegen den Pauschalreiseveranstalter geltend zu machen. Doch bei der Auseinandersetzung mit dem Reiseveranstalter drohen “Rechtsfallen”. Dazu fünf wichtige Tipps:

1. Alle Schreiben an den Reiseveranstalter per Einschreiben/Rückschein versenden! Der Reisende muß nämlich den Zugang aller Schreiben beweisen. Besonders wichtig: der erste Brief, der die Frist wahrt (innerhalb eines Monats ab Reiseende).

2. Bloßes Meckern zählt nicht. Nur konkrete und detailliert aufgeführte Mängel können später Grundlage einer Forderung und eventuell einer Klage sein.

3. Vorsicht, wenn Ihnen ein Verrechnungsscheck geschickt wird: Die Einlösung kann die Zustimmung zu einer Abfindungsvereinbarung darstellen und damit Ansprüche ausschließen.

4. Weist der Veranstalter Ansprüche zurück, beginnt die Verjährung. Für die meisten Ansprüche gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten. Weitere Schreiben oder Mahnungen des Kunden unterbrechen oder hemmen die Verjährung nicht.

5. Den ersten Brief an den Veranstalter sollte man immer selbst schreiben. Ein Brief vom Anwalt läßt Veranstalter eher auf stur schalten. Außerdem muß der Veranstalter die Anwaltskosten für den ersten Brief in der Regel nicht übernehmen.

 

 

 

Was Sie Ihre Bank jetzt mal Fragen sollten

Der scharfe Wettbewerb unter den Banken macht´s möglich: Kunden können über ihre Gebühren und Zinsen bei der Kontoführung verhandeln. Der - Insider - Report zeigt: Bankfilialen haben Spielraum ­ und wollen Sie als Kunden behalten

Wenn ein Kunde bei einer Bank nach Konditionen wie Zinsen und Gebühren fragt, wird er höflich auf die Geschäftsbedingungen im Aushang verwiesen oder bekommt einen Prospekt in die Hand gedrückt. So als wäre das dort Geschriebene in Stein gemeißelt. Ist es aber nicht. Insider haben bestätigt, was keine Bank laut sagen würde: Der Leiter jeder kleinen Bankfiliale ist befugt, in eigener Regie beispielsweise Kreditzinsen um mindestens 0,5% zu reduzieren und Bearbeitungsgebühren zu halbieren. Stichproben unserer Redaktion haben dieselben Resultate ergeben.
Für Kunden heißt das: Verhandeln, nachfragen, auf die besseren Angebote der Konkurrenz hinweisen. Das bedeutet natürlich, daß man sich auch die Mühe machen muß, an fremden Bankschaltern oder per telefonischer Anfrage Vergleiche anzustellen.

Lassen Sie Sich nicht abspeisen Je besser Sie über Angebote der Konkurrenz informiert sind, umso deutlicher ist der Respekt des Kundenberaters Ihnen gegenüber. Nur wer kommentarlos jede Offerte annimmt, hat schlechte Karten beim Poker um Konditionen

Wieviele Zinsen bekomme ich auf mein Girokonto?
Wir haben die aktuelle Entwicklung im Konkurrenzkampf der Banken verfolgt und für Sie einige brisante Fragen an Ihre Bank zusammengestellt. Alle betreffen Konditionen und Serviceleistungen, bei denen Bewegung zu beobachten ist. Dazu zählt insbesondere die Frage nach der Verzinsung von Giro-Guthaben. Immer mehr Banken bieten bis zu 2% pro Jahr. Häufig ist die Verzinsung jedoch von einem Mindestguthaben abhängig.
Lassen Sie sich aber nicht blenden von den Zinsen. Die Banken machen hier eine »Mischkalkulation«: Guthabenzinsen bezahlt der Kunde oft mit höheren Zinsen für den Überziehungskredit oder höheren Kontoführungsgebühren.

Fallen bei mir etwa Kontogebühren an?
Viele Banken bieten eine kostenfreie Kontoführung an ­ Ihre auch? Allerdings gilt auch hier, daß niemals nur die Kosten einer Dienstleistung betrachtet werden sollten. Entscheidend sind die Gesamtkosten. Dazu gehören u.a. der Zinssatz für den Überziehungskredit sowie die Kosten für die EC- oder Kreditkarte.

Welche Gebühren sind überhaupt rechtmässig?
Die Gebühren der Banken beim Zahlungsverkehr sind immer wieder Anlaß für Ärger. Licht in den Gebührendschungel bringt jetzt die Übersicht »Bankenpreise« der Verbraucher-Zentrale NRW. Dabei handelt es sich um eine vierseitige Aufstellung, die zeigt, welche Bankentgelte höchstrichterlich für unzulässig erklärt wurden. Fordern Sie Ihr Geld zurück, wenn Ihnen solche Gebühren berechnet werden.

»Homebanking« ­ Das ist bei Ihnen möglich?
Die Gebühren beim »Homebanking«, dem Bankgeschäft vom heimischen Wohnzimmer aus, sind deutlich günstiger. Rund 6,5 Millionen Konten in Deutschland werden schon »Online« geführt: Kontostand abfragen, Daueraufträge erteilen, ändern und löschen, Überweisungen und Wertpapiertransaktionen vornehmen. Wichtiger als der Kostenvorteil ist jedoch die Unabhängigkeit, die Sie als Bankkunde von den Öffnungszeiten der Filialbank gewinnen ­ und die lästige Parkplatzsuche entfällt auch.

Umtauschgebühren für Reisegeld: Muss das sein?
Obwohl das Wechselkursrisiko innerhalb der Europäischen Union (EU) seit der Einführung des Euro weggefallen ist, kassieren die Banken nach wie vor Gebühren von bis zu 3% für den Tausch von Mark z.B. in Lira. Besser: Tauschen Sie die Fremdwährung vor Ort im jeweiligen Land. Die nationalen Notenbanken der Euro-Staaten tauschen Fremdwährungen ohne Gebühren in der Landeswährung. Insgesamt bieten ca. 500 Filialen der nationalen Notenbanken in vielen Städten der Europäischen Union diesen Service.

Kreditvertrag ­ muss meine Frau mithaften?
»Reine Formsache«, meint der Bankberater. Die Ehefrau könne den Kreditvertrag für das neue Auto ruhig auch unterschreiben. Und schon ist auch Ihre Frau in der Falle. Keine Angst, da können Sie sich wehren. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH XI ZR 244/97) ist eine solche Unterschrift nichtig, wenn der Bankkunde nicht ausdrücklich über das Haftungsrisiko, das aus einem Kreditvertrag resultiert, aufgeklärt wurde.

Wie kommen meine Erben an mein Konto?
Häufig möchten Bankkunden Regelungen für dem Erbfall treffen, daß der Begünstigte zwar zu Lebzeiten des Kontoinhabers keine Kontovollmacht erhält, nach dem Ableben des Kontoinhabers jedoch sofort über das Konto verfügen soll. Dafür gibt es einen sogenannten »Vertrag zugunsten Dritter«. Bei einem solchen Vertrag setzt der Kontoinhaber zum Beispiel seinen Sohn als Begünstigten ein. Nach seinem Ableben schreibt die Bank das Konto gegen Vorlage der Sterbeurkunde und einer Ausfertigung des Vertrages auf den Sohn um.

Wie bitte ­ das sollen faire Sparzinsen sein?
1,5%, nein danke! Ihr Bankberater würde für 1,5% sein Geld bestimmt nicht anlegen. Wenn Sie für Ihr Sparkonto mehr haben wollen, sollten Sie gezielt nach Bonussparkonten fragen. Dabei handelt es sich um normale Sparkonten, die neben einem Grundzins von derzeit etwa 1,5% einen Zinsbonus bieten. Wichtig ist die Gesamtverzinsung, die zur Zeit durchschnittlich bei 3% pro Jahr liegt. Wenn Sie an das Geld heranwollen, rechtzeitige Kündigung nicht vergessen.

Schecksperre ­ ist damit alles sicher?
Wenn Schecks fehlen, müssen Sie das der Bank sofort melden und die Schecks sperren. Das ist klar. Aber Sie sollten wissen, daß diese Schecksperre normalerweise nur sechs Monate vorgemerkt wird. Langfinger, die diese Regelung kennen, legen Schecks nach Ablauf dieser Frist vor und bekommen das Geld teilweise sogar auch ausgezahlt. Aus diesem Grund sollten Schecksperren, wenn nötig, verlängert werden. Jede Schecksperre sollte der Bank nach telefonischer Information auch schriftlich mitgeteilt werden.

Bankwechsel ­ das erledigen Sie doch?
Haben Sie sich für einen Bankwechsel entschieden, wird Ihre alte Bank Sie davor warnen: Das sei kompliziert, teurer und langwierig. Fragen Sie die neue Bank vorher, ob sie alle Formalitäten und Gebühren für Sie übernimmt. Die Übertragung des Kontos wird in einem Formular geregelt, mit dem der Kunde seine neue Bank ermächtigt, in seinem Namen tätig zu werden. Klären Sie mit Ihrem neuen Kundenberater die üblichen Dienstleistungen, wie EC-Karte, Kreditkarte oder die Einrichtung eines Überziehungskredits.

 

 

 

Die wichtigsten Adressen für Onlinewohnungssuchende

Durch das Internet schwirren bereits Dutende von Immobilienbörsen - von unterschiedlicher Qualität. Die einen sind hervorragend aufgemacht, gut sortiert und haben einen großen Objektbestand. Bei anderen Anbietern stößt der Suchende monatelang auf die selben Ladenhüter-Objekte. Die überregionalen Anbieter:

www.immowelt.de
www.wohnungsboerse.de
www.immobilien.de
www.wohnung.de
www.suche-wohnung.de
www.wohnzentrale.de
www.privatimmobilien.de
www.immopool.de
www.wohnungen-online.de
www.immobilien24.de
www.immobilienscout24.de

 

 

 

Tipps für den Fernumzug

Ein Umzug in eine andere Stadt erfordert gegenüber einem innerstädtischen Wohnungswechsel deutlich mehr Planung, sonst entstehen schnell unnötige Kosten. Die wichtigsten Tipps:

1. Miethöher:
Wer die örtlichen qm-Preise nicht kennt, zahlt auf dem privatenWohnungsmarkt schnell drauf. Abhilfe: Informieren Sie sich bei den örtlichen Mietervereinen oder dem Wohnungsamt über die ortüblichen Preise.

2. Vorbereitung:
Nutzen Sie die Gelegenheit zum Entrümpeln: Gegenstände, die Sie ohnehin demnächst loswerden möchten, sollten Sie gar nicht erst in die neue Wohnung transpoertieren lassen - verkaufen oder entsorgen.

3. Umzugskosten:
Leerfahrten vermeiden, Touren geschickt zusammenlegen - nach diesem Motto vermittelt die Hamburger Möbelmitfahrzentrale frei Transportkapazitäten bei Möbelspediteuren, z.B. für Rückfahrten nach Ferntransporten. Preisvorteil: rund 30 % gegenüber einem regulären Umzugsauftrag. Kontakt 0180-3232377.

4. Energie-Verträge:
Nach der Liberalisierung des Strommarktes sollten Sie die Angebote der örtlichen Versorger vergleichen (am Bwesten vor Unterzeichnung des Mietvertrags Tarife erfragen) und das günstigste Angebot herauspicken. Wichtig: Achten Sie auf eine möglichst kurze Laufzeit der Verträge.

5. Steuervorteil nutzen:
Wenn Sie berufsbedingt in eine andere Stadt ziehen, können Sie die entstehenden Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Zu den Kosten, die das Finanzamt akzeptiert, zählen die Speditionsrechnung, die Anreise zum neuen Wohnort (0,52 DM/km mit dem eigenen PKW oder die billigste Bahnfahrkarte) sowie eventuell entstandene maklergebühren. Im Fall einer doppelten Mietzahlung (rechtzeitige Kündigung vorausgesetzt) kann die Miete für die alte Wohnung ebenfalls abgesetzt werden.

 

 

 

 

Regeln und Tipps zur Körpersprache

-Wer im Stehen heftig hin- und herwippt ist sich nicht sicher. Soll er seinem Gefühl (linkes Bein) folgen oder auf den Verstand (rechtes Bein) hören?
-Der lang ausgestreckte Arm bei der Begrüßung symbolisiert Ablehnung. Der Grüßende will sich den anderen vom Leib halten.
-Schlage ich die Beine so übereinander, dass mein Gesprächspartner die Schuhsohle sieht, demonstriere ich unterbewusst Abwehr.

 

 

 

 

Die Kunst, mit dem Körper zu sprechen

Abwehrend: Zurückgelhnter Oberkörper, verschränkte Arme, geschlossene Beinhaltung und zusammengekniffene Lippen sagen: Ich lass dich nicht ran.

Abwartend: Die schräge Kopfhaltung zeigt Offenheit, doch mit dem überkreuzten Bein baut sich der Beobachtende eine Schutzbarriere auf.

Interessiert: Das linke Bein vorn heißt: Ich bin offen für Gefühlsargumente. Ich bin offen für Gefühlsargumente. Die schräge Kopfstellung bedeutet Vertrauen. Der andere wird nicht beißen.

Desinteresse: Der zurückgelehnte Oberkörper und die nach innen gerichteten Handflächen signalisieren Gleichgültigkeit und Desinteresse.

Beharrend: Das dominante Tippen mit dem Kugelschreiber auf die Tischplatte unterstreicht das Beharren auf den eigenen Argumenten.

Offen: Der freundliche Blick öffnet dem Gegenüber den Zugang zur eigenen Persönlichkeit. Die Arme sind wie zu einer Umarmung geöffnet.

Unsicher: Die Arme stützen sich so stark auf der Stuhllehne ab, dass eine sofortige Flucht möglich ist. Die Beine sind zum Absprung bereit.

Scheinbar lässig: Übereinander geschlagene Beine mit der Fußspitze nach oben zeigen Abwehr. Die linke Hand unterm Tisch verbirgt die Gefühle.

Verschlossen: Der Kopf braucht anscheinend Stütze von dem Armen, die einen Teil des Gesichts verdecken. Das linke Bein ist linkisch angewinkelt.

Ausweichend: Der schräge Oberkörper zeigt das Fehlen eines festen Standpunkts. Dem linken Bein fehlt Bodenhaftung. Die Hände suchen Halt am Stuhl.

 

 

Regeln und Tipps für die Business-Etikette

-Beim Treffen in der Toilette nur grüßen, wenn der andere Blickkontakt sucht - und selbst dann nur kurz und knapp.
-Der Herr geht vor der Dame die Treppe hinauf, um ihr nicht unter den Rock gucken zu können. Er geht auch beim Heruntergehen vor - um sie auffangen zu können.
-Beim Zuprosten nur das Glas anheben, ohne damit anzustoßen.
-Besteckverwirrung muss nicht aufkommen. Faustregel: Gegessen wird von außen nach innen, das heißt, man beginnt mit dem äußeren Besteck und arbeitet sich nach innen vor.
Beim Niesen stets die linke Hand vor den Mund halten, da die rechte zum Grüßen reserviert ist.

 

Lernen Sie NEIN-Sagen

* Klar und deutlich Nein sagen, nie Jein. Geben Sie Ihrem Gegenüber nicht das Gefühl, Ihre Antwort könnte ein Ja beinhalten. Vermeiden Sie Einleitungen wie “Eigentlich würde ich lieber ...”.

* Sagen Sie freundlich, aber bestimmt Nein und schauen Sie ihrem Gegenüber dabei fest in die Augen. Körperhaltung und Mimik sind sehr wichtig. Vermitteln Sie immer Entschlossenheit.

* Sie können ein Nein auch einfach im Raum stehen lassen. Sie sind Ihren Kollegen keine Erklärung schuldig. Zudem wirkt Ihre Verweigerung dadurch um so selbstverständlicher.

* Ihrem Chef gegenüber sollten Sie eine Begründung liefern, aber rechtfertigen Sie sich nicht. Damit würden Sie ein schlechtes Gewissen offenbaren und Ihrem Vorgesetzten eine Angriffsfläche bieten, die er zu seinem Vorteil nutzen kann.

* Geben Sie keine langen Erklärungen ab, das zeigt Ihre Unsicherheit. Wenn Sie etwas ablehnen wollen, kommen Sie gleich auf den Punkt.

* Erfinden Sie keine Gründe. Auch nicht, wenn Sie damit auf größeres Verständnis bei ihrem Kollegen stoßen sollten. bei Nachfragen - und die kommen garantiert - geraten Sie sonst in Schwierigkeiten.

* Bleiben Sie bei Ihrem Nein. Lassen Sie sich nicht durch Schmeicheleien oder Kritik umstimmen. Bleiben Sie standhaft, auch wenn Sie mit Sätzen umgarnt werden wie “du bist doch unsere Beste” oder “ohne dich werden wir das nicht schaffen”.

* Wer Nein sagt, stößt häufig auf Unverständnis. Finden Sie sich damit ab, dass Ihr Gegenüber zunächst von Ihnen enttäuscht ist. Warten Sie einfach ab. Auch diese Phase geht vorbei.

 

 

Das NEIN-Training

* Erstellen Sie eine Liste, bei welchen Themen Sie künftig Nein sagen wollen.

* Notieren Sie sorgfältig, wie oft die Kollegen Ihnen einen Gefallen tun. Halten sich Leistung und Gegenleistung die Waage?

* Haben Sie das Gefühl, Sie werden ausgenutzt? Denken Sie sich kleine Gefälligkeiten aus, um die Sie den Kollegen bitten. Das kann auch profan sein. Beispielsweise, ob er Ihnen eine Zeitung vom Kiosk mitbringt.

* Nehmen Sie sich vor, mindestens dreimal in der Woche jemandem eine Bitte abzuschlagen, und machen Sie eine Strichliste zur Selbstkontrolle. Fangen Sie bei Kleinigkeiten an. Sagen Sie ganz einfach Nein.

* Üben Sie das Neinsagen im Rollenspiel mit einem Freund. Er übernimmt die Rolle des Chefs oder Kollegen, und Sie versuchen, ihm in nachgestellten Situationen Paroli zu bieten und sich durchzusetzen.

* Gehen Sie Gespräche mit ihrem Chef im Geiste durch und überlegen Sie sich verschiede Antwortvarianten. Berücksichtigen Sie dabei mögliche Gegenargumente.

* Trainieren Sie Ihren Auftritt zu Hause vor dem Spiegel. So können Sie Ihre Körperhaltung kontrollieren. Üben Sie, überzeugend und geradlinig zu argumentieren.

 

 

So finden Sie Ihre Police nach Mass

Je nach Bedarf können sich Kunden eine Risikopolice nach Maß ausstellen lassen und auch die Versicherungssumme variieren.

* Versicherungssumme bleibt gleich:
Über die gesamte Laufzeit bleibt die Versicherungssumme gleich hoch. Sie steigt allenfalls um die Überschussanteile, wenn der Kunde das Bonussystem gewählt hat. Diese Variante eignet sich für die Hinterbliebenenversorgung und für Familien mit Kindern, bei denen über lange Zeit eine bestimmte Mindestsumme gebraucht wird.

* Versicherungssumme fällt:
Die Versicherungssumme kann auf verschiedene Arten fallen. Etwa jedes Jahr um den gleichen Prozentsatz, weil der Kunde eigenes Vermögen aufbaut. Oder bei Eigenheimbesitzern entsprechend der Restschuld eines Baudarlehens nach einem anderen ausgehandelten Satz. Dabei sinktnicht nur die Versicherungssumme, sondern auch die Prämien.

* Versicherungssumme steigt:
In diesem Fall erhöht sich die Summe jährlich um einen fixen Prozentsatz, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfungnotwendig wird. Nur Kunden profitieren, deren Gesundheitszustand sich im Laufe der Zeit dramatisch verschlechtert.

 

 

In sieben Schritten zum optimalen Vertrag

1. Stellen Sie Ihren Bedarf fest:
Welches Zusatzeinkommen brauchen Sie aus der Police? Lieber etwas mehr versichern als zu wenig. Im Ernstfall werfen 100000 Mark Auszahlung, zu fünf Prozent Zins angelegt, monatlich 417 Mark ab. Das reicht meist nicht weit.

2. Denken Sie an die Steuer:
Ehegatten und Kinder kassieren die Auszahlung dank hoher Freibeträge oft steuerfrei. Der Zugriff des Fiskus lässt sich umgehen, wenn der Begünstigte selbst Versicherungsnehmer ist und die Beiträge zahlt, der Partner aber die versicherte Person ist. Details mit dem Steuerberater besprechen.

3. Legen Sie die Laufzeit fest:
Familien sollten sich versichern, bis die Kinder auf eigenen Füße stehen. Da vergehen oft 25 Jahre. Wird die Police schon vorher nicht mehr benötigt, etwa weil die Familie genug Geld hat, lässt sich der Vertrag jederzeit kündigen.

4. EntscheidenSie sich für die Beitragsverrechnung:
Wenn Sie eine feste Summe unbedingt brauchen, sollten Sie kein Bonussystem wählen, sondern einen Vertrag, beid dem die Todesfall-Leistun von Beginn an garantiert ist.

5. Suchen Sie den optimalen Tarif:
Sie können wählen, ob die Versicherungssumme gleich bleibt oder im Lauf der Zeit sinkt. Variante zwei eignet sich für Bauherren. Ihre Schuldenlast sinkt mit den Jahren. Der Absicherungsbedarf geht also nach und nach zurück.

6. VergleichenSie mehrere Angebote:
Wer damit rechnen muss, als Risikokunde eingestuft zu werden, sollte mehrere Angebote auf Probe einholen. Dann zeigt sich, wie hoch die Zuschläge jeweils ausfallen. Nehmen Sie den billigsten Versicherer. Bei der Risikolebensversicherung gibt es keine komplizierten Bedingungen.

7. Füllen Sie den Antrag korrekt aus:
Besonders die Gesundheitsfragen sollten peinlich genau und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn die Gesellschaft herausbekommt, dass eine verheimlichte Erkrankung zum Tod geführt hat, kann sie vom Vertrag zurücktreten. Die Folge: Sie muss nicht zahlen. Wer seine Leiden nicht vor einem Vertreter ausbreiten will, sollte die Gesundheitsfragen auf einem gesonderten Blatt nachreichen.

 

 

Gratis E-Mail - Bewerbung

Der Personalvermittler Jobnet 2000 erstellt kostenlos perfekte E-Mail - Bewerbungen für jedermann. Die persönlichen Daten werden eingescannt und als komplette Bewerbungsmappe mit Foto und Lebenslauf im weltweit gängigen PDF-Format zurückgeschickt. Nachträgliche Änderungen dauern höchstens eine Woche. Ein Service, der voll im Trend liegt. Infos unter www.jobnet2000.de

 

 

Elite Unis für jeden

Rund 80 private Fachhochschulen und Unis gibt es derzeit in Deutschland. Hier finden Sie eine Übersicht , die bei Unternehmen besonders angesehen sind. Auswahlkriterien: geringe Studentenzahl, Teamarbeit, integrierte Praktika, Pflichtsemester an Partner-Hochschulen, Fremdsprachen-Ausbildung, straffe Organisation, starke Praxisorientierung:

Europäische Wirtschaftshochschule, Berlin www.eap.net
European business School, Oestrich-Winkel www.ebs.de
Handelshochschule, Leipzig www.hhl.de
International University in Germany, Bruchsal www.i-u.de
Private Universität, Witten/Herdecke www.uni-wh.de
Wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung www.whu.edu
FH der Naturwissenschaften, Technische Akademie, Isny www.fh-isny.de
Fachhochschule der Wirtschaft, Hannover www.fhdw.de
Fachhochschule der Wirtschaft, Paderborn und Bergisch Gladbach www.fhdw.de
FOM Fachhochschule für Ökonomie & Management, Essen www.fom.de
Fachhochschule Wedel www.fh-wedel.de
ISM International School of Management, Dortmund www.ism-edu.de
Nordakademie, Elmshorn www.nordakademie.de

 

 

So kommen Sie an Ihr Geld

Richtig zu mahnen ist der erste Schritt, um Schuldner zu Zahlung zu bewegen. Wird dennochnicht gezahlt, folgt der Gang zum Gericht.

Termin:
Vereinbaren Sie bereits bei Geschäftsabschluss einen festen Zahlungstermin. Danach gerät der Schuldner automatisch in Zahlungsverzug.

Mahnung:
Fällig nach drei bis vier Wochen. Immer schriftlich mahnen - damit Sie einen Beweis besitzen. Alternative zum Übergabe-Einschreiben: das preiswerte Einwurf-Einschreiben. Es wird als normale Post zugestellt, aber der Zugang wird vermerkt.

Gebühr:
Mit der ersten Mahnung können Sie Mahngebühren von zehn Mark, fünf Prozent Verzugszinsen (plus Leitzinssatz) geltend machen.

Letze Frist:
Eine zweite Mahnung ist nicht zwingend - bietet sich aber an. Die darin gesetzte Frist sollte jedoch ein bis zwei Wochen nicht überschreiten.

Mahnbescheid:
Er wird beim Amtsgericht erwirkt (Formulare gibt es im Schreibwarenhandel). Das Amtsgericht benachrichtigt Sie, wenn der Bescheid zugestellt wurde. Beim Streitwert von 10000 Mark fallen 117,50 Mark Gerichtskosten an.

Titel:
Erfolgt keine Zahlung, wird ein Titel erwirkt und der Gerichtsvollzieher beauftragt. Das kann bis zu zwei Monate dauern. Der Titel gilt dafür 30 Jahre, und jedes Jahr wird der Gerichtsvollzieher erneut tätig. Bequem, aber teuer: der Anwalt. Er kümmert sich um alles, verlangt aber bei 10000 Mark Streitwert schon 560 Mark Gebühren. Tipp: Pauschale vereinbaren.

 

 

So frisieren sie Ihren Lebenslauf

1. Problem: Große Lücke zwischen Ausbildung und erstem Job.
Lösung: Auf keinen Fall schreiben: “von ... bis ... ohne Stellung”, sondern unbedingt mehrere Tätigkeiten angeben, seien es auch nur Ferien- oder Aushilfsjobs. Die deklarien Sie in der Rubrik Berufspraxis als Mitarbeit und beschreiben konkret Aufgabengebiete und Arbeitsschwerpunkte, die aber möglichst zur ausgeschriebenen Stelle passen sollten. Das gilt auch bei fehlender berufserfahrung. Es ist völlig unproblematisch, ein Praktikum oder einen Aushilfsjob im Lebenslauf als Berufspraxis zu verkaufen.

2. Problem: Gekündigt und arbeitslos.
Lösung: Bei betriebsbedingter Kündigung sollte der Grund der Arbeitslosigkeit genannt werden, zum beispiel Stellenabbau oder Betriebsschließung. Das sind Umstände, für die Sie nichts können. Wurde Ihnen aber gekündigt, wird das im Lebenslauf natürlichnicht extra erwähnt!

3. Problem: Längere Arbeitslosigkeit.
Lösung: Stellen Sie die Lücke als “Phase der beruflichen Spezialisierung” oder “Neuorientierung” dar. Mit Fortbildungslehrgängen in dieser zeit - und sei es nur der vom Arbeitsamt verordnete Kurs - machen Sie die Verfolgung eines bestimmten beruflichen ziels erkennbar. Tipp: Arbeitslose Väter können behaupten, eine Famileinpause eingelegt zu haben, um der Partnerin die Beendigung ihres Studiums oder die Berufsausübung zu ermöglichen. Das klingt in jedem Fall fortschrittlich.

4. Problem: Grundlos langes Studium.
Lösung: Bestimmt können Sie Praktika, Aushilfsjobs, Ehrenämter oder wissenschaftliche Mitarbeit als Vorwand angeben. Nennen Sie die Tätigkeiten nicht nur, sondern beschreiben Sie sie inhaltlich detailliert, möglichst passend zur gewünschten Stelle. Notfalls können Sie immer noch eine lange Weltreise vorschieben.

5. Problem: Längerer Drogenentzug oder Gefängnisaufenthalt.
Lösung: Wenn Sie während dieser Zeit keine Fortbildungen gemacht haben, zum Beispiel an der Fernuniversität, können Sie im äußersten Notfall angeben, einen Pflegefall in Ihrer Familie betreut zu haben. Die meisten Personalchefs scheuen sich, bei familliären Gründen nachzubohren. Aber Achtung: Die Geschichte muß absolut wasserdicht sein und darf nicht nachgeprüft werden können. Außerdem brauchen Sie souveräne Coolness, um spätere Rückfragen im Vorstellungsgespräch dazu glaubwürdig zu beantworten.

6. Problem: Die Stellenausschreibung verlangt Kenntnisse, die Sie nicht wirklich haben.
Lösung: Fordert die Ausschreibung Erfahrung in Führungsverantwortung, hilft keine Schönrednerei. Die sollten sie nicht behaupten. Aber Tätigkeiten, die in einer früheren Stelle nur eine untergeordnete Rolle spielten, dürfen sie schwerpunktmäßig hervorheben. Trauen Sie sich zu, bis zum Einstellungstermin das geforderte Wirtschaftsenglisch oder die gewünschten HTML-Kenntnisse zu perfektionieren, können Sie es auch angeben. Aber nur dann.

7. Problem: Studium oder Ausbildung abgebrochen.
Lösung: Der Satz “von ... bis ... Studium der X-Wissenschaft, ohne Abschluß” sollte auf keinen Fall auftauchen. Nennen Sie einfach den Zeitraum Ihres Studiums inklusive Fächer und Vertiefungsrichtungen - und vergessen Sie, den Abschluß zu erwähnen. Auch hier können Sie dann alle Fortbildungen oder Jobs als Spezialisierung angeben.

8. Problem: Im letzen Job keine besonderen Kenntnisse erworben.
Lösung: Das gibt es nicht. Übertreiben Sie einfach ein bißchen. Wenn Sie für Ihre Firma einmal auf einer Messe waren, schreiben Sie, Sie hätten das Unternehmen dort repräsentiert. nennen Sie nie eine Jobstation ohne Arbeitsschwerpunkte und konkrete Tätigkeiten.

 

 

Die Indizien der Lügen

Psychologen und Kommunikationswissenschaftler glauben an Hinweise in Mimik, Sprache und Gestik, die Lügner überführen:

*Erhöhte Stimmlage bei Lügen im Vergleich zur Stimme, wenn sie die Wahrheit spricht.
*Fahrige Bewegungen oder ablenkendes Herumzupfen an sich selbst oder Gegenständen.
*Häufiges Schlucken als Indiz der Erregung.
*Starre Kophaltung, wenig Kopfbewegungen.
*Diskrepanzen zwischen Mimik, Körper und Stimme. Beispiel: Die Stimme klingt aufgeregt, die Mimik ist starr. Oder umgekhrt: Der Körper zappelt, die Stimme ist ruhig.
*Allgemeine Umschreibungen statt konkrete Angaben.US-Präsident Bill Clinton sagte etwa im Verhör “diese Frau” statt “Frau Lewinsky”.

 

 

Die Techniken der Glaubwürdigkeit

Glaubwürdig wirkte, wer folgende Techniken einsetzt:

*Emotionale Sprache verwenden, zum Beispiel “ich mag es”, “ich schätze es”, ich hoffe”. Über Gefühle zu sprechen, erweckt den Eindruck, als ob jemand aus dem Bauch heraus spricht und die Wahrheit sagt.

*Auf Nachfragen gut parieren, ohne sich zu verhaspeln oder zu zögern. Der Selbstsichere gewinnt dadurch immer, sogar wenn er lügt. Unbehoffenheit und langes Zögern erregt tendenziell eher Mißtrauen.

*Ausgefallene Aussagen mit Begründungen unterfüttern. Je ungewöhnlicher die Aussage, desto geringer die Glaubwürdigkeit.

*Lebenslaufstationen mit vielen Details auskleiden. Das gilt vor allem in vertrauensvoller Gesprächsatmosphäre.

* Mit komplizierten Inhalten einlullen. Damit das Interesse weg von der eigenen Person auf Sachverhalte lenken, etwa das letzte Aufgabengebiet. Damit erscheint beim Zuhörer das Bild der Arbeit und nicht das des vielleicht unfähigen Bewerbers.

 

 

Lügen erlaubt

Das Bundesarbeitsgericht spricht bewerbern bei unzulässigen Fragen ein Recht auf Lüge zu. Denn: Wer bei bestimmten Fragen nur schweigt, gibt damit indirekt die Antwort - und ist aus dem Rennen. Kommt die Lüge später heraus, ist der Arbeitsvertrg nicht mehr anfechtbar.

1. Wie steht´s mit Heiratsabsichten?
Dahinter steckt die Frage nach dem Familienwunsch, nach Kindern - also Ausfallzeiten. Vor allem Bewerberinnen können sich mit einer positiven Antwort ins Aus manövrieren. Selbst wenn das Aufgebot schon bestellt ist, dürfen Sie verneinen.

2. Was macht denn Ihr Mann/Ihre Frau?
Mit dieser Frage will der künftige Arbeitgeber prüfen, ob wegen Ihres Partners ein Umzug droht, weil er etwa im Auftrag einer ausländischen Firma nur befristet tätig ist und dann weiterzieht - vielleicht mit Ihnen.

3. Sind Sie schwanger?
Obwohl sie unzulässig ist, gehört die Frage mittlerweile zum Standar-Repertoire.

4. Sind Sie in der Gewerkschaft? Sind Sie in einer Partei? welcher Religion gehören Sie an?
Wahrheitsgemäß antworten müssen Sie nur, wenn Sie sich bei einem sogenannten tendenzbetrieb bewerben, also etwa bei der presse, bei Kirchen oder Parteien.

5. Laufen Lohnpfändungen gegen Sie?
Nur bei Führungs- oder Vertrauenspositionen müssen Sie die Wahrheit sagen.

6. Wie hoch war Ihr letztes Gehalt?
Die Frage ist unzulässig, wenn Sie keine Aussagekraft für die neue Stelle hat. Aber: Ein erfundenes Gehalt dürfen Sie nicht mit einer neuen Gehaltsforderung verknüpfen.

 

 

Die Fehler der Aufsteiger

1. Angst vor Veränderungen
Der Aufsteiger ignoriert die neue Rollenverteilung. Er weiß, daß viele seiner ehemaligen Mitstreiter hoffen, alles bleeibe beim alten. Diesem Wunsch will er gerecht werden. Vorsicht: Mit dieser Einstellung scheitert der Neue. Er übersieht die Anforderungen der geschäftsleitung. Fazit: Nur wer die Chefrolle direkt annimmt, kann sich behaupten.

2. Schwache Führung
Die Aufgabenfülle bereitet dem neuen Vorgesetzten Probleme. Er traut sich nicht, etwas aus der Hand zu geben - und seinen Exkollegen damit Zusatzarbeit aufzuhalsen. Der Versuch, weiterhin alles selbermachen zu wollen, gelingt nicht. Führungsaufgaben vernachlässigt er. Die Lösung: Loslassen und Verantwortung abgeben. Das Delgieren spannender Arbeiten motiviert Mitarbeiter und bringt bessere Ergebnisse.

3. Fehlende Neugier
Als Insider der Abteilung glaubt der Chef, alles zu wissen. Er hört seinen Mitarbeitern nicht richtig zu und fragt sie zuwenig. Die Chance seiner neuen Rolle, Dinge neu zu beleuchten, nutzt er nicht. Er bleibt betrieblind und schafft die von ihm erwarteten Veränderungen nicht. Also: Fragen, fragen, fragen. Die Mitarbeiter stecken fachlich tiefer in der Materie.

 

 

15 Informationsquellen für Unternehmensgründer

Um die Marktchancen der eigenen Geschäftsidee zu checken, müssen gründer vor allem eines: recherchieren. Einen Überblick über Konkurrenten und innovative Produkte bieten ihnen Branchen- und Adreßbücher, Besuche in bibliotheken oder das Web. Zusätzlich können sie sich an folgende Institutionen wenden.

1. Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie Handwerkskammern ( HWK)
Detaillierte Branchendaten kostenlos und auf den Standort bezogen. www.ihk.de oder www.zdh.de

2. Banken
Volksbanken und Sparkassen speichern die regionalen Daten von 152 Branchen. Chancen und Risiken, Kapitalbedarf und Kontaktadressen. Der 10- bis 12-seitige Ausdruck kostet zehn Mark.

3. Fach- und Branchenverbände
Suchmaschine mit 2100 Verbänden unter www.verbandsforum.de

4. Institut für Wirtschaftsforschung:
Konjunkturdaten, Preisentwicklung, Auftragsbestände und vieles mehr im Branchenvergleich www.ifo.de

5. Auskunfteien
Creditreform und Co sammeln Kunden- und Unternehmensdaten aus verschiedenen Branchen. Die nächste Creditreform-Niederlassungen finden sie unter www.creditreform.de oder unter buergel.de

6. Steinbeis Transferzentrum
marktforschung für technische branchen www.steinbeis.de

7. Gelsellschaft für Konsum
Markt- und Absatzforschung Trends und Umsätze im Bereich Handel www.gfk.de

8. Alt hilft Jung e.V.
Rund 500 Fachleute, die sich bereits zur Ruhe gesetzt haben, beraten Gründer gegen ein Honorar von 50 bis 110 Mark pro Tag. Suchen Sie sich einen Branchenexperten. www.alt-hilft-jung.w3d.de

9. Datev
Der Recherchedienst ist erreichbar unter 0911-2762028

10. Deutsches Patentamt
Auskünfte zum
Stand einer Technik. Gebühr: 850 Mark www.patentamt.de

11. Wirtschaftjunioren Deutschland
10000 Führungskräfte aus allen Branchen geben Insider-Tipps. ww.wjd.de

12. Innovations- und Gründungszentren:
Regionale Branchendaten. überblick mit 200 Zentren unter www.adt-online.de

13. Bundesaußenstelle für Außenhandelsinformationen
Branchentrends, Rechts- und Zollregelungen aus mehr als 150 Ländern. Die Recherche kostet 30 Mark pro angefanene Stunde. www.bfai.com

14. Statistisches Bundesamt
Zahlen und Daten der Bundesstatistik www.statistik-bund.de

15. Bundesministerium für Wirtschaft
Oft sehr allgemein gehaltenes Infomaterial www.bmwi.de

 

 

24 Anlaufstellen für Unternehmensgründer

Auf der Suche nach Managern mit Know-how und Kapital helfen:

Bundesweite Vermittlung:

Alt hilft jung e.V. www.alt-hilft-jung.w3d.de
Band www.exchang.de/band.de
Bundesverband junger Unternehmer www.bju.de/existenz
Group 50 www.group50.de
IT-Adventure www.it-adventure.de
Technologie- und Gründerzentren www.adt-online.de
win ww.win-nrv.de

Regionale Vermittlung

Beteiligungsagentur Thürungen, www.tab.th-online.de
BIC Leipzig, www.bic-leipzig.de
Bioregio Stuttgart, www.bio-regio.de
Business Angels Agentur Ruhr, www.proruhrgebiet.de
Business Angels Club Berlin, www.investitonsbank.de
Cyberforum, Karlsruhe www.cyberforum.de
Existenzgründung aus Hochschulen Niedersachsen, 0441-7982313
Exzet Stuttgar www.exzet.de
Forum Kiedrich Hessen, www.forumkiedrich.de
Fun Nordbayern, www.bpw-nordbayern.de
Gründungsnetzwerk Lüneburg, www.fh-lueneburg.de
Munich Business Angel Network, www.fntev.de
Pina NRW, www.pina.de
SBC Wagniskapital Stuttgart, www.boerse-stuttgart.de/wagniskapital
TINA Brandenburg, www.tina-brandenburg.de
Verband neues Unternehmertum Köln, www.n-u-k.de
Wagniskapitalinitiative Wuppertal, 0202-4469292

 

 

Privatentschuldung mit Hürden

Zahlungsunfähige Schuldner haben von 1999 an die Chance, sich im rahmen des neuen Insolvenzrechts von der finanziellen Last befreien zu lassen. Doch das kann lange dauern:

Schuldnerberatungen sind oft überlastet. Das führt zu langen Wartezeiten.

Gerichts- und Anwaltskosten hängen von der Höhe der Schulden ab. Wichtig ist, mit Hilfe des Schuldnerberaters rechtzeitig Prozesskostenhilfe zu beantragen. Leider verweigern viele Gerichte diese staatliche Hilfe, so dass Betroffene das neue Insolvenzverfahren nicht in Anspruch nehmen können.