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Das Lexikon des Erbens Erbfolge: Erbschein: Erbvertrag: Erbverzicht: Hausrat: Nießbrauch: Pflichtteil: Schenkung: Vermöchtnis: Vorerbe/Nacherbe: Mit der Bestimmung eines Vor- und Nacherben regelt der Erblasser den Verbleib seines Vermögens über mehrere Generationen. Der Vorerbe ist Erbe auf Zeit, nach seinem Tod erbt der Nacherbe.
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10 Fragen und Antworten zum Testament Nur wer ein Testament macht, kann sicher sein, dass sein Nachlass in die richtigen Hände gelangt. Was tun, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht gelten soll? Wer kann ein Testament errichten? Wie muss ein Testamtent aufgesetzt werden? Was kann im Testament bestimmt werden? Was unterscheidet den notariellen Erbvertrag von dem Testament? Was ist ein gemeinschaftliches Testament? Was müssen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft beachten? Kann man ein Erbe auch auschlagen? Was ist eine Testamentseröffnung? Wann ist ein Testament nichtig?
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Erbrecht - Wer bekommt was? Das Gesetz geht davon aus, dass jedermann im Todesfall sein Erspartes an die nächsten Verwandten weitergeben will - an die Kinder, an den überlebenden Ehegatten, an Enkel, Eltern, Nichten und Neffen. Fall 1: Kinderloses Ehepaar, ein Bruder Fall 2: Witwe, nicht wiederverheirat, zwei Kinder Fall 3: Unverheiratet mit Lebenspartner, zwei Geschwister Fall 4: Alleinstehende, mehrere Nichten und Neffen Fall 5: Wenn der Vater stirbt
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So wird das Erbe bewertet Die Vermögenswerte einer Erbschaft werden vom Finanzamt unterschiedlich bewertet. Bargeld und Wertpapiere werden zum Nenn- bzw. Kurswert angerechnet, bei Sachvermögen gelten gesonderte Richtlinien. Grundsätzlich ist die Weitergabe von Immobilien steuerlich günstiger als das Vererben von Bargeld. Denn weil Häuser und Grundstücke nicht ohne weiteres zu veräußern sind, räumt der Fiskus eine Art von Rabatt ein: Nur gut 50 Prozent des aktuellen Marktwerts werden besteuert. Für alle Bewertungen von Sachvermögen gilt: Das Finanzamt lässt auch mit sich handeln. Die Argumente finden Sie hier. Wertpapiere und Aktien: Kunst und Edelsteine: Eigenheim und Grundbesitz: Lebensversicherungen: Vermietete Häuser und Wohnungen: Möbel und Hausrat: Schulden und Hypotheken: Betriebliches Vermögen:
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