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Wie Sie durch Zeitungslesen Millionen verdienen können Falls Sie gerade vorhatten, eine Bank auszurauben, raten wir Ihnen dringend, diesen unklugen Plan aufzugeben. Gründen Sie statt dessen lieber einen Abmahn-Verein. Da können Sie Ihre Opfer mit der gleichen Brutalität ausnehmen, kriegen mindestens ebensoviel
Beute zusammen, dürfen diese aber mit wohlwollender Zustimmung der deutschen Gerichte behalten. Möglich macht das der §13UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), der es Abmahnvereinen ermöglicht, Wettbewerbsverstöße
von Gewerbetreibenden gebührenpflichtig abzumahnen. Und das geht leichter als Sie denken. Sie brauchen nur eine Tageszeitung aufzuschlagen - im Anzeigenteil wimmelt es nur so von sogenannten "Wettbewerbsverstößen". Da wird z.B. ein gebrauchter PKW angeboten. Aus Platzgründen gibt der Händler seine Händlereigenschaft mit der Abkürzung
"Hdl" an.
Oder ein Hausmakler wirbt aus dem gleichen Grund mit der Abkürzung
"Mkl.". Beides ist unzulässig und berechtigt Ihren Verein, abzumahnen und saftige Gebühren zu kassieren. Oder Sie entdecken ein Inserat, in dem es
heißt:"Der Preis beträgt 2.000.-DM plus MWSt.", schon wieder ein Grund zum Kassieren, denn der vorgeschriebene Endpreis fehlt. Sehen Sie im Schaufenster oder in der
Zeitung eine Werbung "Preis jetzt 90.-DM statt bisher 120.-DM", so ist das ebenfalls ein Grund zur Freude. Dieser Ladeninhaber hat
nämlich das Verbot des Preisvergleichs missachtet, wofür Ihr Verein ihn zur Kasse bittet. Hunderte von weiteren Beispielen ließen sich anführen, wie man bloß durch aufmerksames Zeitungslesen Wettbewerbsverstöße
in Hülle und Fülle aufstöbern kann. Um diese Geldquelle zum sprudeln zu bringen, brauchen Sie keineswegs besondere Kenntnisse,
die wichtigste Vorarbeit haben wir Ihnen bereits abgenommen: Unser von pfiffigen Juristen erstelltes Arbeitshandbuch enthällt einen wirklich kompletten Organisationsleitfaden, der Ihnen die Gründung und den laufenden Geschäftsbetrieb
Ihres Vereins, Schritt für Schritt erklärt. Ein genaues Organisationsschema und abschreibfertige Vordrucke, in die Sie praktisch nur noch die Namen Ihrer "Kunden" einzusetzen brauchen, machen es Ihnen auch ohne
eigene Vorkenntnisse leicht, reichlich Kasse zu machen. Auserden enthällt das Arbeitshandbuch eine Checkliste, die Ihnen klipp und klar sagt, auf welche Wettbewerbsverstöße Sie in den Zeitungen achten müssen.
Ausgefuchste Abmahner bringen es leicht auf 500 Abmahnungen im Monat. Bei einer Abmahngebühr von 150,-DM je Fall, ergibt das stolze 75.000.-DM Einnahmen! Und das Monat für Monat
! Da können Sie es leicht verkraften, wenn hin und wieder ein Hartnäckiger nicht zahlen will -
selten genug wird das vorkommen, denn Insider wissen: Vor Gericht haben die Abgemahnten kaum eine Chance - liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, entscheiden deutsche Gerichte immer zu Gunsten des Abmahnvereins. Professionelles Arbeitshandbuch Bestell Nr.
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