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Geld vom Staat!
Mehr Geld vom Staat:
So bekommst du mehr Geld vom
Staat!
Informationen über alle staatlichen Sozialleistungen und Zuschüsse: Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld, ALG II, Hartz IV, Gründungszuschuss, Grundsicherung und vieles andere mehr.
Ob Hartz-IV- oder Sozialhilfe-Empfänger, Bauherr oder Rentner – kaum
einer kennt
sich aus im Dschungel der Verwaltungsvorschriften.
Überprüfen Sie, ob Sie mehr Geld vom Staat bekommen können, das Ihnen
zusteht!
Leistungen für Arbeitslose – Arbeitslosengeld 2, Hartz IV und Sozialhilfe.
Familiengeld, Elterngeld, Kindergeld:
So holen Eltern das meiste Geld beim Staat raus
Familien-Geld So holen Eltern das meiste raus
Altersvorsorge: Fragen
Hartz IV
Wann bekomme ich es?
Wenn Sie
• zwischen 15 und 65 Jahre bzw. 67 Jahre alt,
• erwerbsfähig (d. h. gesundheitlich in der Lage, mindestens drei Stunden/Tag zu arbeiten) und
• hilfebedürftig (d. h. können Ihren Unterhalt und den Ihrer Familie nicht aus Einkommen, Vermögen oder Ihrer Arbeitskraft decken) sind und
• den gewöhnlichen Aufenthalt hierzulande haben.
So viel Vermögen dürfen Hartz-IV-Empfänger haben
Wer ALG II beantragt, muss zunächst das gesamte verwertbare Vermögen (u. a. Bargeld, Guthaben auf Anlage- und Sparkonten, Bausparguthaben)
offen legen und zum Unterhalt einsetzen.
Dazu gehören Personen, deren Bezugsdauer des ALG I abgelaufen ist, und Jugendliche, die nach dem Schulabschluss keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bekommen.
Wie viel bekomme ich?
Der Betrag setzt sich zusammen aus Regelleistung und Mietkosten. Die Höhe hängt von der Größe der Bedarfsgemeinschaft (Antragsteller, Partner und Kinder unter 25 Jahren im Haushalt) und dem Wohnort ab.
Hartz IV Empfänger
Regelsätze:
• Singles, Alleinerziehende, Personen mit minderjährigen Partnern: 359 Euro.
• (Ehe-)Partner: je 323 Euro.
• Kinder: 287 Euro (15 bis 25 Jahre, unverheiratet, leben im Haushalt der Eltern), 251 Euro (7 bis 14 J.), 215 Euro (bis 6 J.).
Miete/Heizung:
Nettokaltmiete, Betriebskosten, Heizung und Kaltwasser werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erstattet, soweit diese angemessen sind. Angemessene Wohnfläche sind in der Regel:
1 Person (1 Zimmer bzw. 45–50 qm), 2 P. (2 Zi./60 qm), 3 P. (3 Zi./75 qm), 4 P. (4 Zi./90 qm), jede weitere Person 10 bis 15 qm mehr.
Mehrbedarf-Zuschlag:
• Schwangere ab 13. Woche: 17 %
• Alleinerziehende, die mit minderjährigen Kindern zusammenleben: 36 % (Bedingung: 1 Kind unter 7 J. bzw. 2 oder 3 Kinder unter 16 J.), je 12 % für jedes Kind (max. 60 % Zuschlag).
• Behinderte: 35 %.
• Personen, die aus medizinisch erforderlichen Gründen Mehrkosten für die Ernährung haben, bekommen diese in angemessener Höhe erstattet.
Achtung: Die Summe des insgesamt gezahlten Aufschlags darf nicht höher sein als der jeweilige Regelsatz.
Mehr Geld vom Staat
so gehts! So
bekommst du mehr Geld vom Staat!
Ob Hartz4 oder Sozialhilfe-Empfänger nur wenige kennen sich aus im Dschungel der Verwaltungsvorschriften.
Prüfen Sie, ob Sie mehr Geld vom Staat bekommen können, das Ihnen
zusteht!
Leistungen für Arbeitslose – Arbeitslosengeld 1, Hartz IV und Sozialhilfe.
Familiengeld, Elterngeld, Kindergeld:
So holen Eltern das meiste Geld beim Staat raus
Familien-Geld So holen Eltern das meiste raus
Einmalige Leistungen:
(Sach- oder Geldleistung, auch als Pauschalen), Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt. Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Einmalig 100 Euro zu Beginn des Schuljahres (1. bis einschließlich 13. Klasse) für Schulbedarf.
Was muss ich beachten?
• Teilen Sie dem Amt sofort alle Änderungen Ihrer persönlichen Situation (z. B. Einkommen, Vermögen, Familienstand) mit. Wer Änderungen verschweigt, muss mit Rückzahlungen oder sogar mit Strafverfahren rechnen.
• Angaben im Hartz-IV-Antrag müssen belegt werden. In der Regel lassen sich viele Nachweise (Einkommen, Vermögen, Mittellosigkeit) durch Kontoauszüge belegen.
• Wer vorher Arbeitslosengeld bekam, kann für max. 2 Jahre einen ALG-II-Zuschlag bekommen. Bedingung: ALG II (plus Wohngeld) war höher als ALG II.
Der Zuschlag beträgt für Alleinstehende max. 160 Euro/Monat (im 2. Jahr: 80 Euro), mit Partner: max. 320 Euro (im 2. Jahr: 160 Euro) und je Kind max. 60 Euro.
Mit diesem Antrag kriegen 2,5 Mio. Hartz-IV-Kinder mehr Geld!
Auf diesen Antrag warten Hunderttausende Familien! Ab dem 1. Januar 2011 gibt’s für rund
2,5 Millionen Kinder von Hartz-IV-Empfängern und Geringverdienern mehr Geld.
Das Geld wird vom Staat an die Schulen, Vereine usw. überwiesen.
Diese Leistungen gibt es:
• 120 Euro im Jahr für Sportverein bzw. Musikunterricht!
• 2 Euro Zuschuss fürs Mittagessen pro Tag in Kitas und Schulen!
• Tagesausflüge mit der Schulklasse!
• Nachhilfeunterricht für schlechte Schüler (Lehrer muss Notwendigkeit schriftlich bescheinigen)
• 70 Euro für Schulmaterialien zum Jahresbeginn, weitere 30 Euro in der Jahresmitte
Endlich Mehr Geld vom Staat:
Einfach mehr
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